Diskussion:Jean Biedermann
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Lemma?
Was ist eigentlich der Sinn dieser Weiterleitung? Im Zielartikel ist dieser Name nicht einmal erwähnt und daher ein potentzieller Löschkandidat. --Pfiat diΛV¿? 13:43, 18. Okt. 2010 (CEST)
- Du hast ihren Geburtsnamen übersehen. ;) --Phoinix 15:17, 18. Okt. 2010 (CEST)
- Jep, habe ich tatsächlich, weil es wohl so abwegig ist. Daher bezweifle ich diese Darstellung mal. Sie wurde bekanntlich noch in der DDR geboren. Dort mussten gemäß dem geltenden Namensrecht aus dem nicht deutschsprachigen Raum stammende Vornamen welche keinen klaren Bezug auf das Geschlecht zuliessen ab Ende der 70er Jahre mit einem sogenannten geschlechtserläuternden Zweitbzw. Zusatznamen versehen werden. Das sie als Jean (ohne irgendeinen Zusatz) statt als Jeanette geboren wurde ist also eher unwahrscheinlich und daher wohl auch unbelegt. --Pfiat diΛV¿? 15:49, 18. Okt. 2010 (CEST)
- Warum soll sie keinen zweiten Vornamen mehr haben? Sie könnte doch genausogut Jean Hildegard oder Jean Frieda heißen. Un dim Übrigen ist der Zwang zu einem "geschlechtserläuternden Zweitnamen" mitnichten eine Erfindung der DDR, sondern das ist auch heute ganz genauso (es gibt auch irgendwo einen Artikel zu deutschen Gerichtsurteilen bzgl. Vornamensgebung - bundesdeutschen, versteht sich) --slg 19:48, 18. Okt. 2010 (CEST)
- Steht von einem zweiten Vornamen etwas im Artikel? Habe ich behauptet, dass die Namensregel eine Idee der DDR war? --Pfiat diΛV¿? 08:23, 19. Okt. 2010 (CEST)
- 1) Du schreibst "Das[s] sie als Jean (ohne irgendeinen Zusatz) statt als Jeanette geboren wurde ist also eher unwahrscheinlich" - woraus schließt du, dass sie "ohne irgendeinen Zusatz" benamst wurde? Wenn da steht "eigentlich Jean Biedermann", muss das noch lange nicht bedeuten, dass Jean ihr einziger Vorname ist. Es kann auch einfach ihr Rufname (gewesen) sein. Angela Merkel heißt auch nicht nur Angela Merkel. 2) Du schreibst "Sie wurde bekanntlich noch in der DDR geboren. Dort mussten gemäß dem geltenden Namensrecht [...]" usw. Das impliziert, in anderen Staaten als der DDR habe es eine solche Regelung nicht gegeben. (Ein westdeutsches Beispiel wäre Wolke Hegenbarth, siehe auch die Disk zu jenem Artikel) --slg 22:02, 19. Okt. 2010 (CEST)
- Steht von einem zweiten Vornamen etwas im Artikel? Habe ich behauptet, dass die Namensregel eine Idee der DDR war? --Pfiat diΛV¿? 08:23, 19. Okt. 2010 (CEST)
- Warum soll sie keinen zweiten Vornamen mehr haben? Sie könnte doch genausogut Jean Hildegard oder Jean Frieda heißen. Un dim Übrigen ist der Zwang zu einem "geschlechtserläuternden Zweitnamen" mitnichten eine Erfindung der DDR, sondern das ist auch heute ganz genauso (es gibt auch irgendwo einen Artikel zu deutschen Gerichtsurteilen bzgl. Vornamensgebung - bundesdeutschen, versteht sich) --slg 19:48, 18. Okt. 2010 (CEST)
- Jep, habe ich tatsächlich, weil es wohl so abwegig ist. Daher bezweifle ich diese Darstellung mal. Sie wurde bekanntlich noch in der DDR geboren. Dort mussten gemäß dem geltenden Namensrecht aus dem nicht deutschsprachigen Raum stammende Vornamen welche keinen klaren Bezug auf das Geschlecht zuliessen ab Ende der 70er Jahre mit einem sogenannten geschlechtserläuternden Zweitbzw. Zusatznamen versehen werden. Das sie als Jean (ohne irgendeinen Zusatz) statt als Jeanette geboren wurde ist also eher unwahrscheinlich und daher wohl auch unbelegt. --Pfiat diΛV¿? 15:49, 18. Okt. 2010 (CEST)