Diskussion:Joachim Egon Fürst zu Fürstenberg

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Akademische Grade

[1] – nein, sind im Fließtext nicht üblich. Siehe z. B. Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia/Archiv/2007/Woche_34#Akademische_Titel_bei_Erw.C3.A4hnung.3F. Ich revertiere trotzdem nicht, um die Diskussion offen zu lassen. --dealerofsalvation 07:07, 1. Aug. 2009 (CEST)

Ich kann nicht erkennen, dass da irgendein Konsens beschrieben wurde, der Dritte betrifft, die in Artikeln erscheinen. Nina, die sich als einzige zu diesem Punkt geäußert hat, geht von einem Artikel über die Person aus. In den älteren Listen der Mitglieder des deutschen Bundestages in der Wikipedia erscheinen die Abgeordneten mit Doktortiteln. Was im Lemma und bei Wiederholungen im Artikel über die Person sinnvoll sein mag, unterschlägt bei Erwähnungen Dritter eine sinnvolle Information. In diesem Fall ist es doch recht interessant, dass der Manager einen vergleichsweise hohen akademischen Grad hat (während der Sohn der Person, über die der Artikel handelt, das Studium abgebrochen hat) --Nobelhobel 04:52, 2. Aug. 2009 (CEST)

Name, Staatsbürgerschaft; Kategorie:Deutscher. Deutscher Unternehmer.

Angesichts der Diskussionen um die Primogenituren als Namensbestandteil im ehemaligen Adel hier sicherlich von Bedeutung:

Erstmal Zitate:

  • »In Böhmen und Prag ist der Fürst aufgewachsen. Dort besaß die Familie große Ländereien, die nach 1945 enteignet wurden. 1959 übernahm er nach dem Tode seines Vaters die Geschäfte des Hauses Fürstenberg, wurde 1973 nach dem Tode seines Onkels schließlich Chef des Hauses.« und »Joachim Fürst zu Fürstenberg wurde am 28. Juni 1923 auf Schloss Grund (damals Tschechoslowakei) geboren und ist am 9. Juli 2002 in Donaueschingen gestorben.« (Welt Online: Joachim Fürst zu Fürstenberg: Kunstfreund und Genussmensch, 13.7.2002.
  • »Joachim […] Fürst zu Fürstenberg kam auf Schloss Grund, Bezirk Pürglitz in Böhmen, zur Welt. […] Vater war Prinz Maximilian Egon (1896-1959), […] Mutter […], geb. Gräfin von Schönburg-Glauchau (1902-1964). Die Nachgeborenen führen den Namen Prinz bzw. Prinzessin zu Fürstenberg. […] Kindheit und Jugend verlebte F. auf Schloss Grund und im Prager Fürstenberg Palais. 1933 übernahm Prinz Max Egon die Leitung der Fürstlich Fürstenbergischen Gesamtverwaltung in Donaueschingen, wohin die Familie daraufhin übersiedelte.
Erbprinz wurde Prinz Joachim nur, weil sein Onkel, Fürst Karl Egon V. (1891-1973), damals Chef des Hauses Fürstenberg in Weitra (Österreich), kinderlos blieb und den badischen Komplex des fürstenbergischen Besitzes 1941 nach dem Tod des Fürsten Max Egon II. (Begründer der Donaueschinger Musiktage; gest. 1941) dem Vater Joachims, Max Egon, überschrieb. […]« Eintrag im Munzinger Archiv als Joachim Egon Fürst zu Fürstenberg, deutscher Grundbesitzer und Unternehmer; Nation:Deutschland - Bundesrepublik.

Aus diesen Informationen erhebt sich – trotz dem Munzinger-Eintrag als deutscher Grundbesitzer und Unternehmer und Nation Deutschland – die Frage, welcher Staatsbürgerschaft/en Joachim Egon war. War er Tschechoslowake (siehe oben: Schloss Grund [ Böhmen ] (damals [1923] Tschechoslowakei); heute Tschechien)? Oder war er Tschechoslowake und, aufgrund der Übersiedlung der Familie im Jahr 1933 nach Donaueschingen, später auch deutscher Staatsbürger mit Doppelstaatsbürgerschaft? Oder war er gar (nurmehr) Deutscher? Wurden der Familie im Odsun (vermutlich) die tschechischen Besitzungen und auch (ebenso vermutlich) die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft (für immer?) entzogen?

Daran knüpft sich auch die Namensfrage. War Joachim Egon bis zu seinem Tod (auch) Staatsbürger der Tschechoslowakei und damit dereren Nachfolgestaaten? Dann hätte er nach diesem Staatsrecht gemäß dem internationalen Recht seinen Namen zu führen bzw. das Recht, ihn nach diesem Recht zu führen. und dürfte wohl, da in Tschechien mWn der Adel nicht wie in D und A aufgehoben ist, weiterhin Prinz oder Fürst oder was auch immer sein bzw. sich so nennen. Und demnach auch die Primogenitur, so er sie tatsächlich bekommen hat, im Namen haben. War er aber nach 1933 (nurmehr) dem deutschen Namensrecht unterliegend, so wäre wohl nur Joachim Egon Prinz zu Fürstenberg korrekt; es sei denn, es ließe sich eine Namensänderung nach (in diesem Fall) deutschen Recht in Joachim Egon Prinz zu Fürstenberg nachweisen. --Elisabeth 13:35, 3. Aug. 2010 (CEST)

Nachtrag und Änderung zu oben:

Auch die Tschechoslowakei, in die J.E. im Jahr 1923 hineingeboren wurde, hatte den Adel, und analog wie in Österreich, alle Adelstitel abgeschafft. D.h. die Person wurde als Joachim Egon Fürstenberg mit tschechoslowakischer Staatsbürgerschaft geboren. Sohin wäre allenfalls nach deutscher Einbürgerung Joachim Prinz zu Egon Fürstenberg möglich. Der "Fürst" ist demnach bestenfalls familieninterne Primogenitur, jedoch ohne (namens-)rechtliche Wirkung. --Elisabeth 21:52, 22. Sep. 2010 (CEST)

Unternehmer? So, wie es scheint, ist dieses "Unternehmen" lediglich der Verwaltung des Familienvermögens gewidmet. Ist man als Verwalter des eigenen Vermögens bereits ein Unternehmer? (nicht signierter Beitrag von 188.98.113.10 (Diskussion) 20:58, 30. Jun. 2013 (CEST))