Diskussion:Jobcenter

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Die Amtssprache in Deutschland ist Deutsch

Hallo,
die Sprache, welche die Gerichtsbehörden (§184 GVG) oder die Verwaltungsbehörden (§23 I VwVfG) zu verwenden haben, ist die Deutsche. Das gilt nach §19 I SGB X sogar für die Sozialbehörden. Allerdings wurde die Festlegung einer Staatssprache im Grundgesetz versäumt, woraus folgt, daß der Gesetzgeber selbst nicht gehalten ist, seine Gesetze auch auf Deutsch zu formulieren. Dieser Mißstand führt zu solchen Blüten wie "Job Center".
mfG
(Der vorstehende Beitrag wurde am 13.3.2006, 13:04 [MEZ] abgesendet.)

Als Betroffener: Diese Agenturen heißen "Jobcenter" in einem Wort! Nur bei alten Adressen taucht noch die Schreibweise mit Bindestrich auf. --Ronald 21:09, 4. Okt 2006 (CEST)

Auf Englisch heißt es "job centre", wobei das aus dem Lateinischen stammende "centrum" als französisches "centre" übernommen wurde. "center" wird ausschließlich in den USA (und in Deutschland?) verwendet, nicht in Großbritannien, Australien, Kanada, Südafrika oder für englischsprachige Bezeichnungen in Europa. "center" ist somit ein Amerikanizismus und kein Anglizismus; mit der englischen Sprache i.e.S. hat "center" nichts zu tun. -- 8. Okt 2006

Nicht sehr hilfreicher Kommentar, zumal ich mich nicht auf „Amerikanizismus und kein Anglizismus“ beziehe, sondern schlicht auf die amtliche Schreibweise, wie sie z. B. auf den Briefköpfen der Jobcenter verwendet wird! --Ronald 00:03, 10. Nov. 2006 (CET)

also, ich bekomme in berlin meine post vom "JobCenter", also mit binnenversalie. ist das nur hier so? wenn nicht, sollte man das korrigieren. chris--84.190.53.252 12:15, 18. Mär. 2009 (CET)

Hallo, bezüglich der Schreibweise möchte ich darauf verweisen, das es sich hier um die Benennung der lokalen ARGEn geht. diese benutzen teilweise den Begriff JobCenter (oder alternative Schreibweise), welche in dem Hartz-Vorschlag seinerzeit verwendet wurde nicht. So gibt es auch "Mettmann Aktiv" und die simplen Bezeichnungen "ARGE Buxdehude". Ich denke niemand hat hier recht, niemand liegt falsch, in jeder Stadt kann es unterschiedlich geschrieben werden oder komplett anders benannt sein.--Chris (ein anderer als der hierunter-- -- (nicht signierter Beitrag von 88.152.142.86 (Diskussion | Beiträge) 16:54, 22. Apr. 2009 (CEST))

Die Schreibweise ergibt sich eindeutig aus § 6d SGB II:
§ 6d Jobcenter Die gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b und die zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a führen die Bezeichnung Jobcenter.
--134.100.178.248 15:29, 5. Okt. 2011 (CEST)

Hallo, habe dazu (eben mal so nebenher) folgendes Gerichtsurteil gefunden:

..wo es wohl sehr deutlich heißt:
„Zwar hat das Gericht erhebliche Zweifel daran, dass es sich bei dem Beklagten um eine Behörde oder Bundeseinrichtung handelt. Nach § 23 Abs. 1 VwVfG ist die Amtssprache und nach § 184 GVG ist die Gerichtssprache deutsch. Bei der Bezeichnung “Jobcenter“ handelt es sich indes gerade nicht um eine aus der deutschen Sprache herrührende Begrifflichkeit. Von daher ist mehr als fraglich, ob eine unter dem Begriff “Jobcenter“ firmierende Einrichtung eine deutsche Verwaltungsbehörde sein kann.“
Mit besten Grüßen, Begruh, am 4.3.2017, 15:41 (MEZ)

ZAG

Im Artikel Taucht ein verweis auf die angestrebte Organisationsform als ZAG auf, diese wird hier als wahrscheinlich nächster schritt dargestellt. Dies ist so nicht mehr richtig, da die große Koalition sich nicht auf eine Verfassungsänderung einigen konnte. Zum momentanen Zeitpunkt scheint es unsicher, wie eine zukünftige Organisation aussehen soll. Dies hängt in großen Teilen vom Ausgang der anstehenden Wahlen ab. (nicht signierter Beitrag von 88.152.142.86 (Diskussion | Beiträge) 16:54, 22. Apr. 2009 (CEST))

Deutschlandlastig

Ist es richtig, dass es Jobcenter nicht allgemein überall gibt, sondern jene Organisationen teilweise vom Staat geführt werden? Also wäre w:en:Jobcentre Plus keine Entsprechdung für den Artikel hier? Im englischen scheint es explizit um diesen centre-plus dings zu gehn. Abgesehn davon, dass hier nur deutsche Dinge behandelt werden - ist unser Lemma aber eigt. allgemein gehalten oder? Wenn nicht, dann kann man den Baustein ja wieder entfernen... Grüße --WissensDürster 19:54, 11. Mai 2009 (CEST)

Jobcenter ist kein einheitlicher Begriff und daher eigentlich als Lemma-Name untauglich. Der rechtlich korrekte Name ist Arbeitsgemeinschaft (ARGE). Es handelt sich bei allen deutschen "Jobcentern" um ARGEn. Eine ARGE ist immer eine staatliche Einrichtung. Der Begriff "Jobcenter" wird nur von einem Teil der ARGEn verwendet; Politik, Ministerien und Bundesagentur für Arbeit sprechen mal von den Arbeitsgemeinschaften und mal von den Jobcentern.--Kachelmann 05:24, 12. Mai 2009 (CEST)

Nachtrag: Im Artikel selbst werden die beiden Begriffe auch kunterbunt durcheinandergewürfelt. In der Einleitung sind Jobcenter und ARGE noch dasselbe, während in Teilen des Artikels davon die Rede ist, dass ARGEN "Jobcenter einrichten" und auch einige Optionskommunen (die politisch das genaue Gegenteil einer ARGE sind) als Jobcenter firmieren. Vielleicht sollte man für ARGE und Optionskommune eigene Artikel schreiben und darauf hinweisen, dass "Jobcenter" ein Begriff ist, der von unterschiedlichen Organisationen für die Außendarstellung verwendet werden kann... --Kachelmann 05:30, 12. Mai 2009 (CEST)

Ok dann hab ich den Artikel auch noch auf Überarbeiten gesetzt... ich z.b. wollte gerne etwas allgemeines über "Jobcenter" erfahren. Auch private oder NGO. Das sollte entweder hier getrennt behandelt werden, oder wenn sich jemand findet, unabhängig in Artikeln behandelt werden. Grüße --WissensDürster 13:40, 12. Mai 2009 (CEST)

Ich habe jetzt eine neue Definition vorgenommen: Jobcenter ist die Behörde, die die Umsetzung des SGB II verantwortet, egal welche Trägerschaft. So hat die Optionskommune Odenwaldkreis auch ein Jobcenter. --Nordlicht Consultant 19:47, 28. Jul. 2010 (CEST)

Stimme den Vorrednern zu: "Jobcenter" ist eine deutsche Institution. Öffentliche Arbeitsvermittlung gibt es zwar auch in anderen Ländern, teilweise ähneln sich auch die Namen, sollte dann aber dennoch in einem eigenen Lemma behandelt werden. --Merkasso (Diskussion) 16:07, 27. Apr. 2018 (CEST)

Betreuung

Der neue Abschnitt "Betreuung" ist m.E. fehl am Platze. Der Artikel heißt "Jobcenter". Durch diese Darstellung wird der Eindruck erweckt, als wäre diese Arbeitsweise charakteristisch für alle Jobcenter. Tatsächlich handelte es sich jedoch bei den Fragebögen um ein Projekt der GIB, also eines Dritten, das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert war. Die Befragungen wurden nur in einigen Städten durchgeführt, die Teilnahme war zudem freiwillig. Mittlerweile ist das Projekt abgeschlossen, so dass auch die Zeitform des Präsens unangebracht ist. Gleiches gilt für die (zwar zu Recht) kritisierten Vermerke der Außendienstmitarbeiter. Anhand der aufgedeckten Einzelfälle wird hier suggeriert, die Arbeitsagenturen würden systematisch in dieser Weise vorgehen. Die angegebene Quelle ist mehr als suspekt. Unter Mißachtung sämtlicher journalistischer Grundsätze wird willkürlich ein Zusammenhang zur Videoüberwachung von Mitarbeitern bei deutschen Discountern hergestellt und dem flüchtigen Leser vermittelt, die Arbeitslosen würden von der Arbeitsagentur videoüberwacht. Mein Vorschlag: Abschnitt streichen.--Kachelmann 06:27, 19. Mai 2009 (CEST)

Frage

Wer betreut Arbeitslose, die weder ALG II noch ALG I bekommen? --91.208.85.6 13:30, 27. Jul. 2009 (CEST)

Du meinst, von wem sie Geldleistungen beziehen? Das tun sie weder von der ARGE, noch von der Agentur für Arbeit, sie leben dann von ihren Ersparnissen oder Schwarzarbeit... (nicht signierter Beitrag von 145.253.3.203 (Diskussion | Beiträge) 12:16, 7. Aug. 2009 (CEST))
Wenn jemand weder Anspruch auf Alg1 noch auf Alg2 hat, dann ist die Agentur für Arbeit zuständig. Dort kann man sich arbeitssuchend führen lassen. -- Anarcholiberaler 21:30, 7. Aug. 2009 (CEST)

Weitere Frage

ich habe für 2009 keinen ausbildungsplatz bekommen, meine eltern streichen die finanzielle Hilfe. Ich weiß aber ganz genau, in welchem bereich ich die ausbildung machen möchte (Veranstaltungskaufmann).habe jetzt halt ein jahr leerlauf. Habe ich ein recht darauf, bevorzugt Jobs in diese Richtung vermittelt zu bekommen oder wird es von mir verlangt, dass ich beispielsweise am bauhof arbeite, obwohl derzeit eine stelle in dem angestrebten bereich frei wäre, die aber an jemand anderen vermittelt wird? (nicht signierter Beitrag von 89.55.17.160 (Diskussion | Beiträge) 11:38, 1. Okt. 2009 (CEST))

ÜA: Status (Auflösung)

Dieser Artikel ist dringend überarbeitungsbedürftig. Wie ich aus Zeitungsberichten erfuhr, befinden sich sämtliche Arges in verschiedenen Bundesländern, so auch Nordrhein-Westfalen, in Auflösung. Deren Tätigkeit wird auf die bisherigen Träger bei Sozialhilfe rückverlagert. Der Umstand erschließt sich nicht automatisch aus den bei "Verfassungswidrigkeit" gennanten Tatsachen - so hätte ja der Gesetzgeber durchaus auch anders reagieren können.--77.120.35.94 12:42, 16. Nov. 2009 (CET)

PS. Ich habe den ÜA-Baustein nicht eingefügt.--77.120.35.94 12:46, 16. Nov. 2009 (CET)

Erstmal abwarten. Von "auf die Träger der Sozialhilfe rückverlagert" ist nicht die Rede. Bislang gibt es nur den Koalitionsvertrag, der von eine getrennten Aufgabenwahrnehmung der AA und Kommunen in enger Kooperation spricht. Den Artikel sollten wir erst überarbeiten, wenn tatsächlich klar ist, wo es hingeht.--Kachelmann 20:01, 16. Nov. 2009 (CET)

"[...] werden Arbeitslosengeld-II-Empfänger von Fallmanagern und Arbeitsvermittlern - Persönlicher Ansprechpartner (PAP) genannt - [...] betreut [...]" Das ist falsch. Es gibt Fallmanager, Arbeitsvermittler und PAP. PAP ist lediglich eine Option, bei der Arbeitsvermittlung und Leistungsgewährung aus "einer Hand" erfolgt. Jedoch sind i. d. R. Leistungsabteilung und Arbeitsvermittlung getrennt voneinander und mit Angestellten und Beamten der BA (dazu gehören auch Mitarbeiter von Vivento und Post) sowie des zuständigen kommunalen Trägers (z. B. Mitarbeiter eines Landratsamts) besetzt. -- 88.66.175.147 18:55, 8. Dez. 2009 (CET)
Da muss ich Dich korrigieren. In den Stellenbeschreibungen der BA gibt es PAP als Arbeitsvermittler sowie "PAP mit Fallmanagementaufgaben". Beide sind ausschließlich für die Integration verantwortlich. Die offizielle Bezeichnung für den Menschen, der Geldleistungen bearbeitet, ist schlicht "Sachbearbeiter/in".--Kachelmann 11:36, 24. Jul. 2010 (CEST)
Jein. Wenn der Träger "BA-lastig" ist, dann ist ein Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung ein Angestellter oder Beamter im gehobenen Dienst (ehem. "Anordnungsbefugter"). Die "Sachbearbeiter" im eigentlichen Sinn, die z. B. Anträge annehmen und bearbeiten, heißen "Fachassistenten" und sind zumeist Angestellte im mittleren Dienst (ehem. "Bürosachbearbeiter"). § 14 Abs. 1 SGB II besagt lediglich, dass der Träger für jede Bedarfsgemeinschaft einen persönlichen Ansprechpartner (pAp) bennenen soll, ob dieser berät, Leistungen gewährt und/oder Arbeit vermittelt, bleibt unklar und obliegt wohl dem Träger... -- 88.64.219.200 22:09, 7. Sep. 2011 (CEST)

GG geändert?

In einem Interview mit von der Leyen eben hörte sich das so an. --JensMueller 19:21, 4. Jul. 2010 (CEST)

Korrekt. Die Änderung wurde am 09.07.2010 vom Bundesrat beschlossen.--Kachelmann 11:38, 24. Jul. 2010 (CEST)

Aus ARGE wird Jobcenter...

Die Jobcenter hießen ja noch vor dem 01. Januar 2011 ARGE. Dieses steht nicht im Artikel bzw. wird nicht klar gesagt.. . Quelle: http://www.erfurt.de/ef/de/service/aktuelles/sv/2010/4/37862.shtml
-- Halsbandschnaepper 17:54, 16. Jan. 2011 (CET)

"Überarbeiten"-Markierung gesetzt...

Der Artikel ist total unlogisch aufgebaut und vieles wird nicht gesagt. So wird etwa von ARGE und Jobcenter gesprochen ohne dies klar zu trennen und den Übergang darzustellen. Auch fehlt der Hinweis auf die Änderung des Grundgesetzes...
"Bundesrat und Bundestag haben am 9. Juli 2010 bzw. 17. Juni 2010 die Organisationsreform des SGB II beschlossen. Damit werden die bisherigen ARGEn in gemeinsame Einrichtungen zwischen Kommune und Agentur für Arbeit überführt und sind im Grundgesetz abgesichert."
"sind im Grundgesetz abgesichert" versteht und liest nicht jeder als Änderung des Grundgesetzes. Ein Satz dazu welcher Absatz wie geändert wurde wäre schon nicht schlecht gewesen.
So ist es eher Patchwork-Artikel aber kein richtiger Wikipedia-Artikel
-- Halsbandschnaepper 00:16, 7. Feb. 2011 (CET)

Ich habe versucht, die Grundgesetzänderung ein wenig zu präszisieren. Danach bin ich auf den Artikel Optionsmodell gestoßen, der an und für sich eigentlich ausgereicht hätte. Vielleicht muss man Jobcenter ja noch ein wenig kürzen. --Flominator 19:44, 5. Mär. 2013 (CET)

Mitglieder einer BG

Zitat: "Sobald ein Mitglied einer Bedarfsgemeinschft (BG) Arbeitslosengeld II erhält, befinden sich alle Mitglieder der BG bei der Arbeitssuche in der Zuständigkeit der Jobcenter."
Es mag "kniefieselig" sein, aber dies ist nicht ganz richtig. Mitglieder einer BG, die selbst keine Leistungen erhalten (aufgrund fehlenden ges. Anspruchs - z.B. wegen Ausbildung, wegen Grundsicherung), werden von den JC teilweise vollständig heraus genommen, teilweise "ausgenullt". (siehe Bescheide versch. Behörden) (nicht signierter Beitrag von 195.88.117.32 (Diskussion) 09:43, 18. Feb. 2011 (CET))

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.

Zitat: "Ersteres umfasst alle Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, etwa die Regelleistung oder Leistungen der Unterkunft und Heizung"
ist n.m.A. missverständlich ausgedrückt. HLU (Hilfe zum Lebensunterhalt) sind Leistungen des Bundes für die Sicherung des Lebensunterhaltes, die sogenannte Regelleistung. Leistungen zur Unterkunft und Heizung sind kommunale Leistungen und gehören nicht zum LU. Evtl sollte man "Sicherung des Lebensunterhaltes" durch einen anderen Begriff ersetzen. (nicht signierter Beitrag von 195.88.117.32 (Diskussion) 09:43, 18. Feb. 2011 (CET))

Der Gesetzgeber sieht das anders (§ 19 Abs. 1 SGB II).--Kachelmann 06:30, 18. Apr. 2011 (CEST)

Behörde? GmbH??

Jobcenter und Arge im Rhein-Main-Gebiet bezeichnen sich als GmbH http://www.sozialleistungen.info/aemter-behoerden/arge/arge-he/rhein-main-jobcenter-gmbh.html Das geht nirgends aus dem Artikel hervor, überall werden die Jobcenter als "Behörden" bezeichnet, meiner Information nach sind sie das aber nicht. Wer weiß da was? --Mischma2000 (Diskussion) 12:45, 22. Jun. 2012 (CEST)

Du berufst dich auf eine Sekundärquelle, die offenbar falsch informiert. Eine Jobcenter übt hoheitliche Aufgaben aus kann m.E. nicht in der privatrechtlichen Rechtsform der GmbH geführt werden. Das würde § 44b,§ 6d SGB II widersprechen. --Gunilla (Diskussion) 13:08, 22. Jun. 2012 (CEST)
Ja, mag ja sein. Aber die Quelle (Impressum des Jobcenters Rhein-Main) sagt ja faktisch etwas anderes. Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten: entweder das Jobcenter Rhein-Main ist eine GmbH, dann liegt hier ein Verstoß gegen § 44b,§ 6d SGB II vor, oder das Jobcenter Rhein-Main ist keine GmbH, dann haben sie falsche Angaben im Impressum, dann liegt hier ein Verstoß gegen das TMG § 5 vor. So oder so denke ich, dass darüber etwas in den Artikel einfließen sollte. --Mischma2000 (Diskussion) 13:46, 22. Jun. 2012 (CEST) Nachtrag: Nein, habe mich geirrt, es handelt sich hier überhaupt nicht um das Impressum des Rhein-Main Jobcenters. Ich werd das noch mal prüfen und meld mich dann wieder. --Mischma2000 (Diskussion) 13:48, 22. Jun. 2012 (CEST)
Mir erschließt sich nicht, warum es gegen §§ 44b, 6d SGB II verstoßen soll, ein Jobcenter in der Rechtsform der GmbH zu führen. Diese Bestimmungen regeln nur, dass die Jobcenter in bestimmten Kommunen eine von Kommune und Bund gemeinsam getragene Einrichtung sind. In welcher Rechtsform diese Einrichtung geführt wird, wird dort nicht vorgegeben. Ich sehe daher nicht ein, warum beipielsweise eine GmbH, deren Gesellschafter die beiden Träger sind, unzulässig sein soll. Das Argument, das Jobcenter übe hoheitliche Befugnisse aus, zieht jedenfalls nicht, denn es ist möglich, dass hoheitliche Aufgaben durch privatrechtliche Rechtsträger ausgeübt werden (Beleihung). SchnitteUK (Diskussion) 20:41, 25. Apr. 2013 (CEST)
Also ich denke mal der tiefere Sinn dahinter war (und ist immernoch), daß diese sogenannten Jobcentern einfach nie die Ermächtigung erhalten haben, die sie (wie sie selbst immer gern vorgeben) zu haben meinen/scheinen (also beispielsweise das Weisungsrecht oder das Recht [willkürliche] Befehle gegenüber freien Bürgern erteilen zu dürfen, welche Zwangsarbeit oder – in JC-Sprech – in welche Eingliederungsmaßnahmen freie Bürger hinein-verwiesen oder in älterem Sprech [de]portiert werden dürfen). Im Übrigen könnte dazu auch folgendes Urteil wohl mal von einem ordentlichen Gericht (vor allem auch für die Robotter in diesen JCs) sehr lehrreich sein:
-- Begruh, am 4.3.2017, 15:34 (MEZ)

Hier ist zumindest von Gesellschafterinnen die Rede http://www.arbeitsagentur.de/nn_169620/Dienststellen/RD-H/Frankfurt/Agentur/Presse/Presseinfo/2010/101-Gesellschafter-Entfristung-RMJ.html Um welche Gesellschaftsform handelt es sich denn hier dann?--Mischma2000 (Diskussion) 14:17, 22. Jun. 2012 (CEST)

Der Begriff der Behörde hat nichts mit der Rechtsform zu tun, wie auch im dortigen Artikel nachzulesen ist. "Behörde" ist schließlich keine rechtsform. Die "klassische Rechtsform" einer Behörde wäre die Körperschaft des öffentlichen Rechts oder die Anstalt des öffentlichen Rechts, aber das ist nicht zwingend notwendig. --DerWeißenfelser (Diskussion) 14:32, 29. Apr. 2013 (CEST)

Klassischerweise haben Behörden in Deutschland überhaupt keine Rechtsform, weil sie keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Die Bundesministerien beispielsweise sind Behörden, haben aber keine Rechtspersönlichkeit und daher auch keine Rechtsform. Die Rechtspersönlichkeit, mit der man in Rechtsbeziehungen tritt, wenn man mit solchen Ministerien zu tun hat, ist die dahinterstehende Bundesrepublik Deutschland, und die ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das Ministerium selbst ist hingegen nicht rechtsfähig. Es gibt freilich durchaus auch Behörden mit eigener Rechtspersönlichkeit unabhängig von der der Bundesrepublik. SchnitteUK (Diskussion) 22:24, 7. Aug. 2013 (CEST)

Jobcenterplus in United Kingdom

Im Artikel fehlt ein siehe auch. Dieser sollte erklären, dass es in Grossbritanien ein Arbeitslosenverwaltungsystem gibt, welches folgenden Fragebogen hat [1]. Wikipedia findet keinen Artikel zum Thema Jobcenterplus UK. 62.200.55.109 17:13, 5. Mai 2013 (CEST) Westfield Stratford London Apple Store

Zahl der Mitarbeiter (gesamt) in den Jobcenter

Habe ich es überlesen, oder steht die Zahl nirgends? Bitte noch ergänzen! (Oder soll ich es machen.) Ich hatte irgendwo her die Zahl 60 000 Mitarbeiter. Ich werden die Quelle gerne noch mal erforschen, aber vielleicht haben die Hauptautoren hier selber Zahlen. Vielen Dank und Mit Grüßen. --Sunnndo (Diskussion) 20:14, 16. Jul. 2013 (CEST)

Defekte Weblinks

GiftBot (Diskussion) 09:14, 30. Nov. 2015 (CET)

Kritik

Kritik gibt es nicht nur an dem Konstrukt der ARGEn und nicht nur an der Verwaltung der Arbeitslosen. Die Aufgaben sind inzwischen umfassender geworden. --Kulturkritik (Diskussion) 09:08, 2. Okt. 2020 (CEST)

Kritik II

Die Maßnahmen zur beruflichen Integration sind meistens zur Eingliederung in Arbeit ungeeignet. Sie gehen meistens an den Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kunden vorbei und entsprechen oftmals nicht dem Bedarf des Arbeitsmarktes.

Individuelle Förderung ist wirksamer als Maßnahmen. 93.132.131.85 19:34, 21. Jan. 2022 (CET)