Diskussion:Johann Braun (Rechtswissenschaftler)
Subjektive Schilderung. Kein NPOV
Der zitierte Satz ist nicht neutral geschrieben (möglicherweise wurde er von der auf dieser Wiki-Seite beschriebenen Person selbst verfasst).
Zitat: "Die Reaktion der betroffenen Kreise hierauf waren persönliche Angriffe, die auf die Beeinträchtigung seiner beruflichen Existenz abzielten. Darüber hat er in seinem Buch (...) berichtet."
Die Kritik daran ist: 1. "betroffene Kreise" - dies ist nicht neutral, da dies den Eindruck vermittelt, die Reaktion auf Brauns Äußerungen seien von (konnotativ abgewerteten) "Randgruppen" ausgegangen, und nicht aus dem ganzen Spektrum der Gesellschaft (u.a. aus der Studentenschaft in Passau, vielen großen Medien), ungeachtet politischer Zugehörigkeiten oder sexueller Orientierung.
2. "persönliche Angriffe" zur "Beeinträchtigung seiner beruflichen Existenz". Auch dies ist nicht neutral formuliert. Es ist nämlich völlig zutreffend ist, dass die "persönlichen Angriffe" (gemeint sind verschiedene öffentliche Stellungnahmen sowie Petitionen an die Passauer Hochschulleitung) ganz offen und explizit die "berufliche Existenz beinträchtigen" sollten, d.h. sie beabsichtigten - im Sinne der damaligen Petenten - eine unter ethischen und menschenrechtlichen Aspekten nicht tragbare Person des Universitäts-Amtes zu entheben.
3. Der "Bericht in seinem Buch" ist schon gar keine neutrale Quelle (zumindest die Artikel in der Süddeutschen oder die Gegendarstellungen in der JZ müsste man dann auch noch heraussuchen). Herr Braun wiederholt in seinem Buch nur nochmals die umstrittenen Äußerungen und inszeniert sich als Opfer einer Verschwörung (die scheinbar von den Grünen über die SPD bis in die CDU und FDP zu reichen scheint^^)
--Matrixbuilder 23:15, 8. Apr. 2010 (CEST)
Wo bleibt die Neutralität ??
Man könnte fast meinen dieser Professor steht rechts außen, zumindest seine kruden Thesen sind doch mehr als irritierend und sollten hier nicht ungefragt stehen bleiben
Allein schon der Beitrag in freie Welt ist ne Katastrophe: http://www.freiewelt.net/interview/das-bundesverfassungsgericht-und-die-homo-ehe-10000750/ Die ganze Begründung hier empfinde ich als " daneben" 1) Das Lebenspartnerschaftsgesetz kann man nicht mehr so einfach abschaffen, allein die EMRK verbietet es dann, wenn eine Mehrzahl der Unterzeichnetstaaten sie einführt und die EGMR Richter das dann so auslegen, dass es mit der EMRK passt. Im übrigen müsste es bei einer Abschaffung Übergangsregelung geben. Weiterhin weiß ich zwar nicht ob jetzt Teile zustimmungspflichtig sind aber selbst wenn nicht, so wäre bei der momentanen Mehrheit noch eine Überstimmungvmit 2/3 Mehrheit im Bundestag nötig im die Lebenspartnerschaft wieder abzuschaffen.
2) Die Diskussion über das Grundgesetz finde ich albern, denn umgekehrt wird ein Schuh draus: Wir haben Jahrzehnte die Verfassung nicht ganz beachtet, erst jetzt erkennen wir, was in Art 3 und 6 stehen Denn anders als in der WRV steht in Art 6 nirgends das eine Ehe definiert wird durch Mann und Frau, dass hat auch das AG Frankfurt 40 UR III E 166/92 so festgestellt, es sagte das man aus Art 6 nichts festes ableiten kann und der Schutz erweitert wird auf gleichgeschlechtliche Ehen. Im übrigen sollten solche Fragen nicht im Parlament diskutiert werden weil das unveräußerliche Menschenrechte sein sollten, darüber " stimmt" man nicht ab Angesichts unserer Geschichte wäre das unethisch Schaut man sich die UN Feindstaazenklausel an, wird klar, dass die BRD sowieso aufpassen muss, was sie macht, damit eine zu konservative Politik nicht vielleicht falsch verstanden werden könne..
--Martin (Diskussion) 02:04, 9. Jul. 2013 (CEST)