Diskussion:Johann Schwenn/Archiv/1

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Änderungen im Lebenslauf

Ich habe einige Änderungen im Lebenslauf vorgenommen. Diese sind richtig, auch wenn die Zeitungsberichte teilweise anderes sagen. Die (richtigen) Informationen stammen aus persönlichem Gespräch, also bitte vor Löschung/Änderung/Rückänderung Kontakt zu mir aufnehmen. Weitere Änderungen werden folgen, insbes. zu seinen Veröffentlichungen. --JuraBiblio (Diskussion) 23:36, 19. Feb. 2014 (CET)JuraBiblio

Entspricht nicht wirklich WP:Q ... --KurtR (Diskussion) 04:15, 20. Feb. 2014 (CET)
Ganz und gar nicht. Im als Beleg zitierten Abendblatt steht nun mal Othmarschen und nicht Blankenese. Dass er Mittellose vertrete, ist Werbung ohne Beleg. Die übrigen Änderungen: Amtsgerichtsdirektoren sind auch Richter, nur wurden in Schwenns Jugend Richter nicht einfach Richter genannt, sondern hatten Amtsbezeichnungen wie Amtsgerichtsrat oder - direktor. Revisionen und Wiederaufnahmevefahren fallen durchaus unter Strafverteidigung, das sind keine echten Widersprüche. --Albtalkourtaki (Diskussion) 19:50, 20. Feb. 2014 (CET)

Was ist das denn? Nur weil in einem Abendblatt-Artikel Othmarschen genannt ist, MUSS das richtig sein? Ist das irgendeine Gesetzmäßigkeit, die ich nicht kenne? Ich glaube, dass es Schwenn am besten wissen wird, wo er aufgewachsen ist und ob seine Mutter Amtsgerichtsdirektorin war oder (einfache) Richterin. Wie gesagt, alle Informationen stammen aus erster Hand! Dass er Mittellose vertritt, steht übrigens auch in diesem Abendblatt-Artikel und das soll dann falsch oder nicht belegbar sein? Im Übrigen glaube ich, dass er keine Werbung nötig haben wird, um für kostenlose Wiederaufnahmen oder Verteidigungen zu werben?! Klar sind Wiederaufnahmen und Revisionen Unterfälle vom Strafverfahren, aber es gibt eben nur sehr wenige Verteidiger, die diese Gebiete überhaupt regelmäßig machen. Und warum müssen das Widersprüche sein, um dies zusätzlich aufzuzählen? Meine Version sollte also wiederhergestellt werden! Wenn weitere Belege benötigt werden, kann ich diese jederzeit liefern! --JuraBiblio (Diskussion) 21:15, 20. Feb. 2014 (CET)

Du solltest schon verstehen, dass das Abendblatt immerhin einen (gerade noch) zitierfähigen Beleg darstellt, ein Anonymus, der unter dem Namen Jurabiblio nicht nachprüfbar erklärt, er habe Informationen aus erster Quelle, ist aber keine zuverlässige Quelle. KurtR hat schon auf WP:Q hingewiesen. Wenn etwas nicht stimmt, könnte Schwenn auf der Webseite seiner Kanzlei (das wäre eine Quelle) die richtigen Fakten mitteilen. Die Herausstellung, dass er - wie die meisten namhaften Anwälte - auch pro bono Mandate übernimmt, ist in einer Enzyklopädie ebenso fehl am Platze wie die Formulierung, er habe sich "einen Namen gemacht". Wenn du Belege hast, warum bringst du sie nicht ? Gegen belegte Richtigstellungen wird niemand was haben. --Albtalkourtaki (Diskussion) 23:18, 20. Feb. 2014 (CET)

Es gibt eben keine Quelle dazu im Internet, die geeignet wären, die Falschheit der Abendblatt-Informationen und die Richtigkeit meiner zu belegen. Schwenn hat nie private Informationen zu seiner Biografie an die Presse gegeben. Wenn daran gezweifelt wird, woher ich die Informationen habe, könnte man einfach auf JuraBiblio.de gehen oder direkt http://www.jurabiblio.de/p/impressum.html - dort ganz nach unten scrollen und gucken, wer da im Impressum steht und über welche Kanzlei er geladen werden kann. Weitere Informationen über mich findet man in einer einfachen Google-Suche. Vielleicht genügt ja das für die Annahme, dass die Informationen tatsächlich aus erster Hand und richtig sein könnten. Hätte ich die Daten zuerst in meinem Blog veröffentlicht und diesen dann hier als Quelle angegeben hätte es doch auch keinerlei Probleme gegeben! Die Formulierung "hat sich einen Namen gemacht" stammt nicht von mir, sondern ist schon im Ursprungstext vorhanden. Nicht belegbar ist im Übrigen die Behauptung, dass alle Anwälte Pro Bono Mandate übernehmen würden. Ich kenne nur zwei Verteidiger, die Wiederaufnahmeverfahren auf eigenes Risiko zugunsten Mittelloser machen - das sind Strate (Mollath) und Schwenn. --JuraBiblio (Diskussion) 07:12, 21. Feb. 2014 (CET)

Zum dritten Mal der Hinweis auf WP:Q. Natürlich ist auch ein Blog keine zitierfähige Quelle. Tröste dich, diese Erfahrung macht jeder User hier irgendwann. Aber dass Regeln dazu da sind, beachtet zu werden, muss man einem Juristen ja nicht erklären. --Albtalkourtaki (Diskussion) 19:58, 21. Feb. 2014 (CET)
Wenn keine Quelle gefunden werden kann (ich habe nicht danach gesucht), kann man alternativ die umstrittenen Passsagen entfernen, wenn sie nicht essentiell sind. So wird sichergestellt, dass man unter Umständen keine falschen Informationen weiterverbreitet. --KurtR (Diskussion) 22:48, 21. Feb. 2014 (CET)
Ja. Da sowohl Othmarschen als auch Blankenese zu Altona gehören, könnte man Altona schreiben (wenn das wohl auch viel weniger aussagekräftig ist); Die anderen Punkte sind ja keine echten richtig/falsch-Streitpunkte. --Albtalkourtaki (Diskussion) 19:48, 22. Feb. 2014 (CET)

Othmarschen und Blankenese dem Bezirk Altona zuzurechnen, kann nur bedeuten, dass du nicht aus Hamburg kommst. Das mag geografisch und nach den Stadtteilen wohl richtig sein, macht aber praktisch einen großen Unterschied. In die richtig/falsch-Kategorie gehört noch die berufliche Stellung der Mutter, die nie Direktorin eines Amtsgerichts war, sondern lediglich Richterin am AG Blankenese. Ich würde dann die Vorgehensweise von KurtR aufgreifen und die "strittigen" Informationen löschen, bis es eine verlässliche Quelle gibt, die die Fakten richtigstellt, z.B. die Internetseite der Kanzlei mit dessen Lebenslauf, die gerade (von mir) entwickelt wird. Ach so, Barbara Wussow ist auch falsch - die war zwar Mandantin der Kanzlei, aber nie von JS. --JuraBiblio (Diskussion) 10:47, 24. Feb. 2014 (CET)

Auch wenn ich nicht aus Hamburg komme (muss ich mich jetzt dafür schämen?), habe ich schon vermutet, dass Blankenese für einen Ortskundigen anders klingt als Altona. Das ändert aber nichts daran, dass O. und B. zu Altona gehören. - "Richterin am Amtsgericht" wäre mit Sicherheit falsch, denn in Schwenns Jugend gab es diese Amtsbezeichnung nicht, da gab es am Amtsgericht Gerichtsassessorinnen, Amtsgerichtsrätinnen, Oberamtsgerichtsrätinnen und Amtsgerichtsdirektorinnen. Vorschlag: Nennen wir sie untechnisch "Amtsrichterin". --Albtalkourtaki (Diskussion) 20:06, 24. Feb. 2014 (CET)

Altona wäre nicht nur unpräzise, sondern noch falscher als Othmarschen jetzt. Also entweder komplett löschen oder umformulieren, z.B. geboren in Hamburg. Amtsrichterin wäre ok. Barbara Wussow raus. --JuraBiblio (Diskussion) 22:19, 24. Feb. 2014 (CET) Ich habe den Link zum Kanzleiprofil, der bisher als Referenz für Frau Wussow diente, jetzt aber ins Leere ging, aktualisiert und in den Bereich "Weblinks" verschoben. Die neue Profilseite führt die Mandantin nicht mehr auf (die auch nie bei Schwenn war), so dass sie gelöscht werden kann. --JuraBiblio (Diskussion) 14:01, 26. Feb. 2014 (CET)

Geburtsdatum?

Der Vollständigkeit halber wäre es schön hier das Geburtsdatum zu haben und nicht bloß eine Jahreszahl. Weiß jemand weiter? (nicht signierter Beitrag von 93.219.169.2 (Diskussion) 17:47, 30. Nov. 2010 (CET))

Im Munzinger-archiv finde ich keinen Eintrag. Es fehlt auch ein Eintrag in einer der Personennamendatenbanken. --Itu 09:43, 26. Mär. 2011 (CET)
Das scheint ein Namensvetter zu sein --Itu 03:50, 7. Apr. 2011 (CEST)
"Seine Kanzlei macht keine persönlichen Angaben zu Schwenn. Auch zu seinem Alter nicht. "[1] ... --Itu 01:39, 22. Jun. 2011 (CEST)

Kachelmann

Dass K. zu den Mananten S's "zählte", ist schon wegen der Vergangenheitsform falsch. Außerdem fällt dieser Prozess wegen des Medienechos so aus dem Rahmen, dass er schon einen eigenen Satz verdient. Ist schließlich keine Tagesnachricht, sondern aufsehenerregendsten Prozesse des Jahrzehnts, der noch Monate, wenn nicht Jahre dauern und über den noch Jahre geschrieben werden wird.-- Albtalkourtaki 22:47, 9. Dez. 2010 (CET)

das medienecho gilt kachelmann, nicht schwenn. von daher ist die aussage nicht ganz richtig. zweitens "einer der aufsehenerregendsten Prozesse des Jahrzehnts" sollte hier nicht zur debatte stehe, da das hier nicht der blog der bild ist. (abgesehen davon, könnte man ebensogut behaupten, dass seine prozessteilnahme zu gunsten Jan Ullrich oder JP Reemtsma ein vergleichbares echo erzeugt habe - dennoch wird deshalb hier kein solcher aufriss betrieben.) hier geht es lediglich um den strafverteidiger eines (bekannten) meteorologen. also nochmal: das wort "derzeit" hat hier in der wikipedia nix verloren, da es keinen mehrwert liefert. das ganze ist unsäglicher rezentismus. --87.171.98.106 07:40, 10. Dez. 2010 (CET)
Was immer auch "unsäglicher Rezentismus sein soll: Das Medienecho gilt längst nicht nur Kachelmann, sondern auch seinem Krawall-Verteidiger, der zwar schon vorher ein Staranwalt war, aber erst durch diese Verteidigung bundesweit bekannt geworden ist - und zwar nicht nur in Bild etc., sondern auch in allen seriösen Medien. Wenn das Wort "derzeit" nicht gefällt, mag es durch durch "seit Dezember 2010" ersetzt werden.-- Albtalkourtaki 08:52, 10. Dez. 2010 (CET)
rezentismus - von engl. recentism - ist die unfähigkeit, ereignisse, die gerade im moment passieren, in die zeitgeschichte einzuordnen. der kachelmann - prozess (und damit auch kachelmanns strafverteidiger schwenn) werden gerade durch sämtliche medien geschleift (die tatsache, dass du schwenn als "krawall - verteidiger" bezeichnest, zeugt mir davon, dass der medienkonsum auch bei dir spuren hinterlassen hat). mein widerstand richtet sich vor allem gegen die herausgehobene stellung die der sache kachelmann hier eingeräumt wird; dies ist nicht schwenns erster/letzter/wichtigster prozess. schwenn verhält sich vielmehr so, wie er es schon in früheren prozessen getan hat - es ist sein job. --87.171.98.106 14:16, 10. Dez. 2010 (CET)
Jetzt weiß ich also, was Rezentismus ist. Rezentismus im Sinne deiner Definition wäre es, wenn die Kachelmann-Verteidigung als eines von vielen Mandaten angesehen wird, das keine Hervorhebung verdient. Das ist weder im Hinblick auf die Medienbeachtung (die die anderen Mandate nicht in diesem Ausmaß hatten) richtig, noch im Hinblick auf die Aggressivität Schwenns ("das ist sein Job": nein, krawallige Rundumschläge sind nicht Job - im Sinne von Aufgabe - eines Verteidigers). Natürlich hat der Medienkonsum bei mir Spuren hinterlassen: ich habe mich aus zahlreichen Quellen informiert; ich würde das auch dir wünschen.-- Albtalkourtaki 18:47, 10. Dez. 2010 (CET)
ich bin mir nicht sicher, was du mit dem persönlichen angriff bezweckst, aber nun gut: die tatsache, dass schwenn in den medien als "krawall-verteidiger" stilisiert wird, stet bereits implizit im artikel. wenn dir der zivilprozess kachelmann so wichtig ist, dann eröffne bitte einen eigenen artikel. für die person schwenn - und hier wiederhole ich mich - ist dieser prozess nichts besonderes; das bohei gehört vielmehr zu seiner arbeitsweise. (und auch hier hast du mich missverstanden: als ich sagte, 'das ist sein job', meinte ich damit offensichtlich nicht den beruf des strafverteidigers an sich, sondern verwies auf die berufsauffassung des Johann Schwenn.) es ist eines, sich in den medien zu informieren, es ist ein anderes, die narraitve der berichterstattung 1:1 zu über nehmen; letzteres sollten wir vermeiden. --87.171.92.155 11:53, 11. Dez. 2010 (CET)
1. kein persönlicher Angriff bebsichtigt: die Bemerkung, der Medienkonsum habe bei mir Spuren hinterlassen, stammt von dir, Schlimmeres habe ich in der Antwort auch nicht geäußert. 2. Es geht bei Kachelmann um einen Strafprozess, nicht um einen Zivilprozess. 3. für die Person Schwenn ist der Kachelmannprozess natürlich etwas Besonderes, denn seine anderen Mandate wurde, auch wenn sie Promis betrafen, bei Weitem nicht in diesem Umfang von der Öffentlichkeit beachtet, und erst durch diesen Prozess ist er über Fachkreise hinaus bekannt geworden. 3. Dass er kontrovers verteidigt, ist bekannt, aber dass er immer solche Rundumschläge macht, würde ich bezweifeln, davon hätte ich schon was gehört; in den Prozessberichterstattungen findet sich dafür nichts. 4. Etwas Besonderes -auch bei Schwenn - und völlig einmaliges ist der Umstand, dass er sich über einen Presseartikel in den Prozess gedrängt hat, deshalb habe ich das noch mit aufgenommen. 5. Dass die Bericterstattung der Medien 1 : 1 übernommen worden sei, nur weil dem K.-Prozess ein eigener Satz gewidmet wurde, ist ja nun weit hergeholt. 6. Vermeiden sollten wir auch, ein allgemein interessierendes Thema kleinzureden, weil uns missfällt, wie es in den Medien hochgespielt wird. -- Albtalkourtaki 18:02, 11. Dez. 2010 (CET)

Schwenn & Kachelmann: Schwenn wurde Kachelmann während des laufenden Prozesses durch einen 3., der ebenfalls zum Justizopfer in einem Vergewaltigungsprozeß geworden war (war auch in den Medien, ein Straßenbahnfahrer aus Hannover) empfohlen.