Diskussion:Johannes zu Eltz
Name
Der Nachname kann nach seit seiner Geburt geltendem Namensrecht nichtvollständig genannt sein, wenn sein Vater den Namen "Graf von und zu Eltz" trug, dann müßte auch er diesen Namen tragen. --Alupus (Diskussion) 11:14, 15. Okt. 2013 (CEST)
- Nachsatz: und wird auch so in der Presse benannt, vgl. FAZ Interview. --Alupus (Diskussion) 11:23, 15. Okt. 2013 (CEST)
Der Titel lautet gemäß Genealogischem Handbuch des Adels Graf u. Edler Herr v. u. zu Eltz gen. Faust v. Stromberg. Quelle: Genealogisches Handbuch des Adels, Gräfliche Häuser XIX, Limburg 2009. (nicht signierter Beitrag von 79.217.7.139 (Diskussion) 09:28, 9. Dez. 2013 (CET))
- Wenn Johannes zu Eltz ausschließlich österreichischer Staatsbürger ist, dürfte nach österreichischem Gesetz kein Adelsprädikat Teil des Namens sein! Was gilt nun? Ist er Österreicher macht er sich in Österreich strafbar. --Herbimontanus (Diskussion) 14:25, 13. Apr. 2014 (CEST)
- Warum sollte er ausschließlich österreichischer Staatsbürger sein? Seine Biographie weist darauf nicht hin, auch die seines Vaters und seiner Ahnen nicht. --MMG (Diskussion) 17:38, 13. Apr. 2014 (CEST)
"Körpereinsatz" wegen gestohlener Hostie 2007
Ich habe diese Passage deshalb entfernt, weil da laut Bericht im Wiesbadener Kurier Aussage gegen Aussage stand und über den weiteren rechtlichen Verlauf der Angelegenheit nicht weiter berichtet wurde bzw. es darüber auch keine Belege gab. Das ist aus meiner Sicht auch heute nicht mehr relevant. Falls jemand meint, es solle dennoch erwähnt werden, bitte den Ausgang der Sache recherchieren und belegen. Gruß--Nadi (Diskussion) 13:51, 2. Jun. 2021 (CEST)