Diskussion:Juan María Fernández y Krohn

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Nieder mit dem "Papst" JP2?

Dem Artikel ist zu entnehmen, dass Fernández y Krohn vor dem Attentat zu einer bestehenden Sedisvakanz bekannte, JP2 aber als Papst bezeichnet habe. War er also zum Tatzeitpunkt kein Sedisvakantist mehr?

Danke für den Hinweis! Laut Einzelnachweis 2 war er sowohl vor als auch nach dem Attentat Sedisvakantist. Ob er das Wort Papst mit unhörbaren Anführungszeichen umgeben hatte oder schlicht inkonsequent war, steht leider nicht explizit in der Quelle oder war für die Berichterstatter nicht feststellbar. Freundliche Grüße, AgathenonHDSG.png 09:27, 22. Aug. 2018 (CEST)

Laiisierung?

Zunächst einmal danke für die Erstellung des Artikels. Was mir bei diesem bunten Lebenslauf irgendwie noch fehlt, ist ein Hinweis auf den „Verbleib“ des Priestertums, da eingangs ja gesagt wird, es handle sich um einen ehemaligen Priester. --Turris Davidica (Diskussion) 14:30, 3. Jan. 2015 (CET)

Gern geschehen. :-) Nach expliziten Hinweisen auf eine Laisierung habe ich gesucht, aber leider nichts gefunden. Allerdings geben die Quellen an, er sei ein ehemaliger Priester. Dafür spricht auch, daß er einen Sohn hat. fg, AgathenonVeveLegba.svg 14:36, 3. Jan. 2015 (CET)
Da hatte ich mich auch gefragt, den hätte er womöglich aber auch schon aus der Zeit vor dem Eintritt ins Seminar haben können. --Turris Davidica (Diskussion)
Das können wir sicher ausschließen. Laut Quelle war der Sohn 2008 erst 18 Jahre alt. AgathenonVeveLegba.svg 14:43, 3. Jan. 2015 (CET)
Axo, danke, wwg. --Turris Davidica (Diskussion) 14:51, 3. Jan. 2015 (CET)
 Info: Der Artikel wurde in die Liste bekannter Attentate aufgenommen. AgathenonVeveLegba.svg 15:17, 3. Jan. 2015 (CET)

Was ich nicht verstehe ist, wie er in Belgien als Anwalt arbeiten konnte, wenn er in Spanien Wirtschaft studiert hat.

Was ich nicht verstehe ist, dass er offensichtlich als zurechnungsfähig eingestuft wurde. Wenn das kein Fall für die Psychiatrie ist, welcher dann? --2003:62:4C09:E747:A8A7:2384:912B:8B41 03:27, 11. Jan. 2018 (CET)

Die Fragen nach dem Wie und Warum kann ich leider nicht beantworten; die Belege im Artikel bestätigen nur, daß es so war. – Als zurechnungsfähig wird m.W. jeder angesehen, der die Strafbarkeit seines Handelns zum Tatzeitpunkt erkennen konnte, und so weit hat es bei Krohn (aus Sicht des Gerichts) offenbar noch gereicht. fg, AgathenonVeveLegba.svg 07:38, 11. Jan. 2018 (CET)