Diskussion:Jugendarbeitsschutzgesetz
Bezüglich Jugendarbeitschutz während der Betriebspraktika WÄHREND der Schulzeit hier eine hilfreiche Information zu Arbeitszeiten! (cave! für vollzeitschulpflichtige Jugendliche gelten die Kinderarbeitszeiten max 7 h/Tag, max 5 Tage die Woche, max 3 h/Woche).
http://www.berufsorientierung-nrw.de/cms/upload/leitfaden_schuelerbetriebspraktikum.pdf
Notwendige Änderungen/ Ergänzungen
1. Im Text ist unter "Links" der Text der Broschüre "Klare Sache - Jugendarbeitsschutz und Kinderarbeitsschutzverordnung" (derzeit leider noch Stand: Jan. 2020) des BMAS nicht mehr erreichbar. Hier der aktuelle Link: https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a707-klare-sache-jugendarbeitsschutz-und-kinderarbeitsschutzverordnung.html
2. Man könnte auch noch die entsprechende Info-Seite "Jugendarbeitsschutz" des BMAS angeben? https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Jugendarbeitsschutz/jugendarbeitsschutz-art.html
Beste Grüße aus Köln
Jörg Gerlach Rechtsanwalt
28.02.2021 (nicht signierter Beitrag von 2003:ED:9722:AE00:1EC:300B:9E33:28F2 (Diskussion) 13:19, 28. Feb. 2021 (CET))
Wer sind Kinder und Jugendliche i.S.d. Gestzes?
Es wäre hilfreich, wenn man die Antwort zum Gültigkeitsbereich des Gesetzes nicht erst mühsam suchen müsste, sondern wenn das gleich im Text stehen würde.
Zu Jugendlichen findet man dem Link folgend: Nach deutschem Recht ist Jugendlicher, wer 14 (außer im Jugendarbeitsschutzgesetz, dort ab 15), aber noch nicht 18 Jahre alt ist (§ 1 Abs. 2 JGG).
Bitte dies und auch die entsprechenden Daten zu Kindern im Text ergaänzen. Danke! --Exilsaarländer (Diskussion) 10:01, 25. Okt. 2021 (CEST)