Diskussion:Jugendhilfeausschuss

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Jugendhilfeausschuss und Jugendamt

Der Jugendhilfeausschuss ist Strenggenommen nicht Teil des Jugendamtes, sondern gemeinsam mit dem Jugendamt Teil des öffentlichen Trägers. Die Formulierung ist daher irreführend. (nicht signierter Beitrag von NilsSnyder (Diskussion | Beiträge) 00:46, 14. Jan. 2021 (CET))

Doch, das ist er. Das Jugendamt ist eine zweigliedrige Behörde. Die Aufgaben des Jugendamts werden durch den Jugendhilfeausschuss und durch die Verwaltung des Jugendamts wahrgenommen (§ 70 Abs. 1 SGB VIII). --Lecarior (Diskussion) 17:26, 9. Feb. 2021 (CET)