Diskussion:Jugendstrafrecht (Deutschland)
Aktuelle politische Auseinandersetzungen
Aktuelle politische Auseinandersetzungen haben in einem enzyklopädischen Eintrag nichts verloren. (nicht signierter Beitrag von 195.14.223.154 (Diskussion) )
Heranwachsende und Jugendstrafrecht
Im Abschnitt „Alters- und Reifestufen“ wird behauptet, für schwere Taten werde zu über 90% Jugendstrafrecht angewandt. Diese Zahl ist wohl zu hoch gegriffen, ich zitiere Thomas Hochstein aus <dsrs.1104272302.1587@thorondor.akallabeth.de> in de.soc.recht.strafrecht:
Auf eine URL verzichte ich wegen des CMS; destatis.de, dort unter "Themen" auf "Weitere Themen", dann "Rechtspflege". Neben den ausgewählten Statistiken auf der Webseite sind insbesondere die unter dem Link "Publikationen" rechts oben abrufbaren PDFs der "Fachserie 10" sehr interessant.
Für unsere Fragestellung dürfte die Reihe 1 ("Fachserie 10 Reihe 1 - 2010") mit dem Titel "Ausgewählte Zahlen für die Rechtspflege" fruchtbringend sein. Die Ausgabe für 2010 (mit dem Stand 2009) weist auf S. 66 aus, das bei insgesamt 1 056 809 abgeurteilten Straftaten
- 839 759 Erwachsene,
- 40 666 Heranwachsende nach Erwachsenenstrafrecht,
- 77 245 Heranwachsende nach Jugendstrafrecht und
- 99 139 Jugendliche abgeurteilt wurden.
Von den insgesamt 117911 Heranwachsenden wurden also im Jahr 2009 65,5% nach Jugendstrafrecht abgeurteilt. Nimmt man den Straßenverkehr aus, wo erfahrungsgemäß viel im Strafbefehlsweg und damit nach Erwachsenenstrafrecht abgeurteilt wurde, sind es 31 059 nach Erwachsenen- und 68 392 nach Jugendstrafrecht, von insgesamt 99451 also 68,8% nach Jugenstrafrecht. Bei vollendeten Tötungsdelikten sind es dann 38 gegen 100, also 72,5%.
Und Martin Bienwald zum gleichen Thema in <ipbtds$3r0$1@news.sap-ag.de>:
Die Strafverfolgungsstatistik gibt es durchaus: http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Publikationen/Fachveroeffentlichungen/Rechtspflege/StrafverfolgungVollzug/Strafverfolgung,templateId=renderPrint.psml
Ab Seite 24 finden sich darin die gesuchten Zahlen, nach Straftaten- und Altersgruppen aufgeschlüsselt und bei der Altersgruppe 18-21 auch nach dem angewendeten Strafrecht.
Die o.g. "über 90%" kann ich anhand der Zahlen nicht so ganz nachvoll- ziehen. Ein paar Beispiele (immer für 2009 beendete Strafverfahren gegen Personen zwischen 18 und 21):
Jugendstrafrecht Erwachsenenstrafrecht
Strafverfahren insgesamt 77245 40666 Straftaten gegen das Leben 100 38 Vergewaltigung/Sexuelle Nötigung 188 65 S. gegen die körperl. Unversehrtheit 17550 5216 - davon gefährliche KV 9156 2267 Diebstahl/Unterschlagung 15969 5558 Betrug/Untreue 10289 8629 Raub, Erpressung u.ä. 2713 277 Straftaten im Straßenverkehr 8853 9607 Straftaten nach Aufenthaltsgesetz 124 332
-- Christopher Creutzig, 77.177.30.167 18:35, 28. Apr. 2011 (CEST)
Kapitel Voraussetzungen
Diese Aussage zu den drei Säulen ist völlig redundant zu Strafrecht (Deutschland): Grundlage jeder Strafbarkeit ist damit auch im Jugendstrafverfahren das Vorliegen eines gesetzlichen Tatbestandes zum Zeitpunkt der Tat mit Tatbestandsmäßigkeit Der Täter muss durch seine Handlungen die Tatbestandsmerkmale der Strafrechtsnorm sowie die subjektiven Voraussetzungen (Vorsatz, Fahrlässigkeit) erfüllt haben. Rechtswidrigkeit Ein Verhalten, das tatbestandsmäßig ist, ist in der Regel auch rechtswidrig (Indizwirkung), es sei denn, es liegen Rechtfertigungsgründe vor (z. B. Einwilligung, Notwehr, Notstand etc). Schuld Schuldfähigkeit (§§ 3 JGG, 20, 21 StGB) muss gegeben sein und Schuldausschließungsgründe (§§ 17, 33, 35 StGB) dürfen nicht vorliegen.
- Bitte weg damit. --80.226.24.5 13:22, 20. Jun. 2014 (CEST)
Defekter Weblink
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- http://tobias-lib.ub.uni-tuebingen.de/volltexte/2000/95/pdf/mono_9.pdf
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Netzwerk-Fehler (6) andere Artikel, gleiche Domain
- Artikel mit gleicher URL: 52478 563607 (aktuell)
– GiftBot (Diskussion) 13:28, 27. Nov. 2015 (CET)
Fußnoten / Belege ?
der Artikel hat seit ü14 Jahren keine einzige :-| --Neun-x (Diskussion) 17:55, 25. Feb. 2020 (CET)