Diskussion:Julius Eduard Hitzig

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Gesellschaft der Freunde

Itzig gehörte zu den Gründungsmitgliedern. Da er 1792 nur 12 Jahre alt war, muß davon ausgegangen werden, daß er von seinem Vater als Mitglied angemeldet wurde. Es gibt einige Fälle solcher minderjährigen Mitglieder. -- Sebastian Panwitz 16:45, 23. Nov. 2009 (CET)

Dann gibt es sicher eine Quelle dafür. Wäre schön, wenn Du die anbringen könntest, sollte aber nicht unbedingt ein Selbstzitat sein, auch wenn ich damit kein wirkliches Problem hätte. Allerdings scheint mir Deine Auskunft etwas zu vage für jemanden, der sich mit der Materie beschäftigt haben sollte. Als Mitglied kann man bei einer Gründungsveranstaltung nicht angemeldet werden, dort treffen sich nur die Gründer, Grüße, --Tusculum 16:48, 23. Nov. 2009 (CET)
Habe auf die Quelle verwiesen, der ich die Information entnommen habe. Wie genau das 1792 gelaufen ist, wird sich wohl nicht mehr rekonstruieren lassen. Die angegebene Quelle enthält eine Liste der Gründungsmitglieder, also der Mitglieder, die ab dem Gründungsdatum Mitglied sind. Ich würde auch gern wissen, wie sie das damals gehandhabt haben. Nach modernem Vereinsverständnis ginge so etwas nicht, aber vor gut zweihundert Jahren... Grüße, -- Sebastian Panwitz 22:04, 23. Nov. 2009 (CET)
Hallo Sebastian Panwitz, vielen Dank für Deine Mühe. Man lernt nie aus... ;-) Ein interessantes Phänomen. Es ist nachvollziehbar, dass die Gründung einer solchen Vereinigung, Sozietät oder Gemeinschaft nicht unbedingt nach den Regeln des modernen Vereinswesens vor sich gegangen sein muss - obwohl diese Regeln ja selbst historisch gewachsen sind. Off topic würde man - oder ich - jetzt natürlich gern wissen, was einen Vater dazu veranlasst haben könnte, seinen zwölfjährigen Sohn als Gründungsmitglied einer solchen Gemeinschaft anzumelden. Aber das ist eine andere Baustelle. In jedem Fall hat Dein Nachweis den Artikel verbessert, da man nicht mehr so leicht über diese Stelle stolpern wird. Viele Grüße, --Tusculum 09:04, 24. Nov. 2009 (CET)
Anfänglich durften nur "Junggesellen" Mitglieder der Gesellschaft werden. Eine Anmeldung durch den Vater kann also (mindestens) zwei Gründe haben: 1. Der Vater unterstützte die politische Stoßrichtung der Vereinsgründung, und da er nicht selbst Mitglied werden durfte, schickte er stellvertretend den Sohn. 2. Der Vater wollte, daß die Möglichkeiten, die der Verein bot (Unterstützung in Fällen von Armut, Arbeitslosigkeit, Krankheit), im Notfall dem Sohn zur Verfügung standen, falls er selbst (der Vater) nicht dafür aufkommen konnte. (Der Onkel ging ja wenige Jahre später tatsächlich bankrott.) Ist aber natürlich nur eine Vermutung, es gibt keinerlei Quellen, die über die Motivation in diesen Spezialfällen Aussagen treffen. -- Sebastian Panwitz 14:26, 24. Nov. 2009 (CET)

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GiftBot (Diskussion) 22:08, 26. Nov. 2015 (CET)