Diskussion:Justiz/Archiv/2004

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wofür ist ein Jugendamt zuständig?

Leider verweißt die Kraft durch Freude Seite jetzt auf diese Seite. Nur war das "Jugendamt" im dritten Reich völlig anders strukturiert und hatte auch nicht die heutigen Aufgaben. Wie unterteilt man jetzt diesen Begriff ?? Ich bitte um Hilfe. Emma-Linus 21.10.04 12:55

Einfach eine Überschrift "Historische Entwicklung in Deutschland" - und Info hinzufügen. --Aineias © 16:39, 22. Okt 2004 (CEST)

Justiz- und Beamtenapparat

"Justiz- und Beamtenapparat: Die personelle Kontinuität zum Nazifaschismus zeigt sich nirgends so vollständig und in einem solchen Ausmaß wie im Justiz- und Beamtenapparat des westdeutschen und deutschen Imperialismus. Schon wenige Jahre nach der Niederlage des Nazifaschismus war ein großer Teil des Nazi-Justiz-Personals wieder in Amt und Würden So waren 1949 in Bayern 752 von 942 Richtern und Staatsanwälten ehemalige Nazis, was 81% entspricht. Uber 90% der 1945 entlassenen Nazi-Beamten wurden rasch wieder in den Staatsapparat des westdeutschen Imperialismus integriert. Noch 1968 waren 520 Nazi-Diplomaten im Auswärtigen Dienst beschäftigt. (3) Nicht anders sieht es dabei auch in anderen Bereichen aus, wie z.B. beim Übergang der nazistischen Hetz-Schreiberlinge des ,,Völkischen Beobachters" oder anderer Nazi-Zeitungen, der Nazi-Mitglieder der Propaganda-Abteilungen von Rundfunk und Film, die nach 1945 und für viele Jahre danach eine wichtige Rolle bei Zeitungen, Rundfunk und Fernsehen spielten. " Quelle: http://www.free.de/schwarze-katze/texte/brd03.html

Wobei man aber differenzieren sollte: Diese Zahlen unterstellen, dass jeder, der von 1933-1945 Richter oder Staatsanwalt war, ein so genannter Nazi-Richter ist. Ich zweifle, ob das eine weiterführende Begriffsbildung ist. Konkret könnte man fragen, ob Max Güde unter diesen Begriff fällt, vgl. zu einer etwas genaueren Sicht auch Kißener, Zwischen Diktatur und Demokratie, 2003 ISBN 3896697609 --Andrsvoss 14:16, 30. Mär 2004 (CEST)