Diskussion:Justizirrtum um Dieter Gill
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Namensnennung der Anwälte
Gibt es nachvollziehbare Gründe, weshalb die Namen seiner Verteidiger zu erwähnen wären? Besonders in der Einleitung wirkt das sehr aufgepfropft und stellt in dieser Form keinen erkennbaren enzyklopädischen Mehrwert dar. --Eloquenzministerium (Diskussion) 12:40, 6. Apr. 2015 (CEST)
- Das gehört hier dazu. Ich finde das nicht aufgepfropft. Außerdem ist das bei Justizirrtümern oder anderen Aufsehen erregenden Fällen so üblich, siehe z.B. Kachelmann, Horst Arnold oder Gustl Mollath. Immerhin ist es sehr schwierig, überhaupt ein Wiederaufnahmeverfahren zu bekommen. Das ist dann vor allem das Verdienst des Verteidigers, wenn der so etwas schafft. Der soll dann ruhig auch genannt werden.--Karl.schwab (Diskussion) 13:48, 6. Apr. 2015 (CEST)
- Im Prinzip hast Du doch irgendwo Recht. Ich habe es daher nun entsprechend korrigiert, bis auf eine verbleibende Stelle. Denn der Verteidiger sollte an einer Stelle erwähnt worden. Mithin habe ich zu der Frage nun den goldenen Mittelweg realisert.--Karl.schwab (Diskussion) 13:58, 6. Apr. 2015 (CEST)
Umbenennung in „Justizirrtum um Dieter Gill“
Da nicht die Person selbst WP-relevant ist, wohl aber der medial ausführlich rezipierte Justizirrtum wie in der LD dargelegt, schlage ich eine Umbennung des Artikels vor, wie in mehreren vergleichbaren Fällen:
--Anti ad utrumque paratus 19:14, 18. Mär. 2021 (CET)