Diskussion:Kölner Bank
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Überarbeitung erforderlich
Bedarf einer Artikelzusamenführung mit Volksbank Bonn Rhein-Sieg wegen Fusion der Unternehmen--Lutheraner (Diskussion) 14:31, 31. Mai 2017 (CEST)
- Hallo @Lutheraner: Keine Artikelzusamenführung, weil eine Verschmelzung gemäß § 2 Nr. 1 UmwG vorliegt (Aufnahme der Kölner Bank durch Übertragung ihres Vermögens auf die Volksbank Bonn Rhein-Sieg). Dadurch bleibt die Volksbank Bonn Rhein-Sieg als Lemma erhalten (mit einem redirect auf die neue Firma) und der Artikel über die Kölner Bank endet (keine Löschung). Nachdem die beiden Gesellschafterversammlungen erst am 29. Mai 2017 (Köln) bzw. am 30. Mai 2017 (Bonn) hierüber abgestimmt hatten, sollte noch die konstitutiv wirkende Eintragung ins Genossenschaftsregister (§ 20 UmwG) abgewartet werden. Grüße: --Wowo2008 (Diskussion) 09:21, 6. Jun. 2017 (CEST)