Diskussion:Kabinett Adenauer V

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Kabinettumbildung 1962

Moin! Ich habe nach wie vor Zweifel, ob es ein Kabinett Adenauer V staatsrechtlich gab. Denn meiner Meinung nach steht ein Kabinett in unmittelbarem Zusammenhang mit der Amtszeit des Bundeskanzlers, und Adenauer wurde 1962 nicht noch mal zum Bundeskanzler gewählt. Was sagen andere dazu? --EBB 14:39, 12. Jun 2004 (CEST)

Ich glaube, dass es staatsrechtlich gar keine Kabinett in dem Sinne gibt, das man sie hier wie hier so aufzählen kann. Nur Normalerweise, ist eine Kabinettsumbildung mit einer BTW verbunden. Warum wurde im Dezember 1962 das Kabinett neu aufgestellt. Das sollte hier erwähnt werden. rusti 10:41, 5. Dez. 2007 (CET)
Wegen der Spiegel-Affäre traten am 19. November 1962 sämtliche FDP-Bundesminister aus Protest zurück. Als dann zugesichert wurde, Strauß werde einem neuen Kabinett nicht wieder angehören, wurde im Dezember 1962 das neue Kabinett gebildet. --TMFS 11:51, 5. Dez. 2007 (CET)
Danke. Sollte man vielleicht unter die Tabelle einen Absatz "Kabinettsumbildung 1962" setzen und diese Begründung hineinschreiben, oder? rusti 11:52, 5. Dez. 2007 (CET)

Artikel sollte mit dem Artikel Kabinett Adenauer IV zusammengefasst werden

Meines Erachtens ist dieser Artikel irreführend bzw. redundant: Es hat kein Kabinett Adenauer V gegeben, lediglich eine Umbildung des Kabinetts Adenauer IV. Ein neues Kabinett konstituiert sich mit der Wahl des Bundeskanzlers und endet mit dessen Amtszeit (das deckt sich mit der Weise in der das Funktionieren der Bundesregierung im GG beschrieben wird, insbesondere Artikel 69 (1) und (2)). In dieser Zeit kann der BK soviele Minister austauschen (bzw. dem Bundespräsidenten zum Austausch vorschlagen) wie er/sie will und sogar den Koalitionspartner wechseln, gerne auch mehrfach (staatsrechtlich gibt es soetwas wie Koalitionen gar nicht, das Wort taucht im GG nicht ein einziges Mal auf, es gibt nur eine Bundesregierung deren Existenz sozusagen am Kanzler "hängt" und mit der Erledigung seines Amtes aufhört zu existieren bzw. durch eine neue ersetzt werden muss). EBB's Darstellung vor 15 Jahren war fachlich/sachlich absolut richtig; dieser Artikel muss m.E. weg, es sei denn jemand kann nachweisen, dass Adenauer nach dem Rücktritt der FDP-Minister zurückgetreten ist und sich dann wieder hat zum BK wählen lassen, denn nur das hätte zur Konstituierung eines Kabinetts Adenauer V geführt. Wenn dieser Nachweis nicht erfolgt bzw. andere Argumente nicht erbracht werden, werde ich die Zusammenführung in den nächsten Wochen auf den Weg bringen. --Alektor89 (Diskussion) 01:42, 27. Jun. 2019 (CEST)

Man könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass ein Austausch vieler Minister zu einem neuen Kabinett führt (auch wenn es staatsrechtlich die gleiche Regierung ist), aber da bei jener Umbildung die überwiegende Mehrheit der Minister im Amt blieb, fällt das auch weg. Also Zustimmmung.
--Helmut w.k. (Diskussion) 13:30, 3. Jul. 2019 (CEST)
Da das GG die Existenz einer Bundesregierung ganz klar an die Amtszeit des Kanzlers – also die Zeit von seiner Wahl bis zum Ende seiner Amtszeit (oder ihrer) – bindet, würde ich meinen, dass ein Kanzler sogar die komplette Ministerriege austauschen kann und es bliebe dennoch dasselbe Kabinett. Umgekehrt käme es immer zu einem neuen Kabinett, wenn der Kanzler neu gewählt würde. Fantasieszenario: Die Koalition platzt, der Kanzler tritt zurück. Die bisherigen Koalitionäre können jeweils keine andere Regierung bilden, raufen sich mangels Alternativen wieder zusammen, wählen den bisherigen Kanzler wieder ins Amt und er schlägt dem Bundespräsidenten wieder exakt dieselben Minister vor, die er vor seinem Rücktritt hatte. Es ist dann dennoch ein neues Kabinett. <- das wäre sozusagen das extreme Gegenbeispiel. Aber im konkreten Fall sind wir uns ja einig; ich warte mal noch ein paar Tage, ob es noch mehr Beiträge gibt. --Alektor89 (Diskussion) 23:06, 3. Jul. 2019 (CEST)