Diskussion:Kammerrechtsbeistand

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Reihenfolge der Definition KRB

Hallo verehrte Disputanten, muss die Reihenfolge der Entstehungsgeschichte nicht wie folgt behandelt werden? „Kammerrechtsbeistände sind qualifizierte Rechtsbeistände, die durch Aufnahme in die RAK nach § 209 BRAO neben der Befugnis zur Rechtsbesorgung durch spätere Einführung des Rechtsdienstleistungsgesetzes in der Vertretung vor Gericht im Rahmen des § 3 Abs.1 RDGEG den Rechtsanwälten gleichgestellt wurden.“ Mit freundlicher Empfehlung JaJo Engel (Diskussion) 13:37, 26. Jul. 2013 (CEST)

  • Wo ist denn der Begriff „Sackgassenartikel“ im deutschen Sprachraum definiert? JaJo Engel (Diskussion) 21:48, 26. Jul. 2013 (CEST)
    • Habe soeben den Artikel durch den Zeitpunkt ergänzt, der die Bezeichnung "Kammerrechtsbeistand" ausgelöst hat. JaJo Engel (Diskussion) 07:00, 27. Jul. 2013 (CEST)
      • M.E. sind die Bedenken zur Qualitätssicherung überholt. Gruß JaJo Engel (Diskussion) 13:25, 27. Jul. 2013 (CEST)

' Bitte jeweiligen Link freigeben. Es macht keinen Sinn, sie im Text auszudrucken.JaJo Engel (Diskussion) 08:19, 29. Jul. 2013 (CEST)