Diskussion:Kanalraster
UKW-Hörfunk
Die Angabe mit den UKW-Kanälen 2 bis 54 kann so nicht stimmen, denn dann wäre die Bandbreite nur (54 - 2) * 300 kHz = 15,9 MHz. Das UKW-Band ist jedoch (108 - 87,5) MHz = 20,5 MHz. Es müssen also mindestens 20,5 MHz / 300 kHz = 68 Kanäle vorhanden sein. Wobei nach dieser Zählweise der Kanal 70 der Frequenz 107,9 enspräche. Interessant ist auch die Frage, ob auf dem ersten und letzten Kanal überhaupt eine Aussendeung stattfinden kann, da die Modulation die Bandgrenzen dann überschreiten würde. Wer kann genauere Angaben machen? --DB1BMN 23:58, 10. Sep 2005 (CEST)
Die Kanalnummern stammen aus einer Zeit, als das UKW-Band nur bis etwa 104 MHz ging.Gk63 22:22, 2. Aug. 2008 (CEST)
Flugfunk
Diese Frequenzen sind auf den Flugplatzkarten und Flugkarten veröffentlicht, bzw. werden sie von der Flugsicherung zugewiesen. Bei der Frequenzzuweisung über Funk wird die letzte Stelle nicht mit angesagt, weil sie sich von selbst versteht. Beispiel: "Rufen Sie den Tower auf 118.32". - Das stimmt nicht. Nur wenn die letzten beiden Nachkommastellen Nullen sind, können sie weggelassen werden, ansonsten werden immer alle drei Stellen gesprochen. Im Beispiel müßte es heißen: "Rufen Sie den Tower auf eins eins acht Komma drei zwo fünf". --Kreuzschnabel 14:34, 10. Nov. 2009 (CET)
"Kanalraster - Fernsehfunk"
Die Überschrift ist etwas unglücklich. Die Schrittweite des Kanalrasters ist, wie im Artikel zutreffend zu lesen, teils von der Art der Ausstrahlung abhängig (Unterschied bei Fernsehen in Band I (soweit noch vorhanden) und Band III, teils vom Frequenzband. Was fehlt, ist eine Erklärung zum Kanalraster bei DAB bzw. bei DAB+. Halten die DAB-/DAB+-Bouquets im VHF-Band III das 7-MHz-Kanalraster ebenfalls ein oder nicht? --84.142.149.136 10:41, 13. Jul. 2010 (CEST)
Flugfunk - Ab 200x soll
Im Abschnitt Flugfunk stehen folgende beiden Sätze:
„Ab 2007 soll das 8,33-kHz-Kanalraster auch schon oberhalb von FL 195 (19.500 Fuß = ca. 5,9 km) eingeführt werden, sowie in ausgewählten Terminal Control Areas (TMAs) und Kontrollzonen (CTRs). Ab 2009 soll für bestimmte Lufträume auch das 8,33-kHz-Kanalraster eingeführt werden.“
Sowohl 2007 als auch 2009 ist mittlerweile vorbei. Wurde also das 8,33-kHz-Raster eingeführt? Wenn ja, dann sollte man das im Artikel umformulieren. Wenn nein, dann auch umformulieren. --DF5GO 05:29, 10. Okt. 2011 (CEST)
- Angepasst. --Cqdx (Diskussion) 23:01, 14. Dez. 2012 (CET)
Flugfunk 8.33 MHz Kanalraster
Das 8.33 MHz Kanalraster soll 2017 flächendeckend eingeführt werden.
https://aopa.de/interessen-vertretung/flugzeuge-technik/zwangsumruestung-auf-8.33-funkgeraete.html
Hier die Fristen lt. LBA: (Quelle: http://www.lba.de/DE/Technik/Musterzulassungen/ELT_VHF/VHF_Flugfunk_833_kHz_Raster.html)
Die Fristen für die Aus- und Umrüstung mit bzw. auf VHF Flugfunkgeräte, die im 8,33 kHz Frequenzraster betreibbar sind, lassen sich (ohne Staatsluftfahrzeuge) wie folgt zusammenfassen:
Geräte, die im Rahmen von Änderungen oder Ergänzungen eingebaut werden:
17.11.2013
Alle für den Betrieb vorgeschriebenen Geräte, die in Luftfahrzeuge eingebaut sind, die ab dem 17.11.2013 erstmals eine Verkehrszulassung in der EU erhalten:
17.11.2013
Alle für den Betrieb vorgeschriebenen Geräte, die in Luftfahrzeuge eingebaut sind, die in der EU zum Verkehr zugelassen sind:
31.12.2017
Ab den unten genannten Zeitpunkten darf Flugbetrieb in den betreffenden Lufträumen nur durchgeführt werden, wenn alle für den Betrieb vorgeschriebenen VHF Flugfunkgeräte Geräte im 8,33 kHz Frequenzraster betreibbar sind:
Alle Flüge oberhalb FL 195:
17.11.2012
IFR Flüge, in den Lufträumen der Klassen A, B, oder C: (Die Luftraumklassen A und B werden in Deutschland derzeit nicht verwendet.)
01.01.2014
VFR Flüge, in Luftraumsektoren in denen Frequenzen verwendet werden, die im 8,33 kHz Frequenzraster zugeteilt wurden (siehe z. B. AIP, AIC, NfL I):
01.01.2014
Alle Flüge, in Lufträumen in denen das Mitführen eines VHF Flugfunkgerätes vorgeschrieben ist:
01.01.2018 (nicht signierter Beitrag von 188.193.227.128 (Diskussion) 10:53, 21. Okt. 2014 (CEST))