Diskussion:Kanton (Frankreich)
Bild unten rechts
Ich bin der Meinung, dass die Grafik (die Pyramide) leicht unvollständig ist. Man sollte die Zone d’études et d’aménagement du territoire ergänzen, auch wenn es sich eigentlich nicht um Verwaltungsgebiete handelt. -- 217.93.118.141 03:17, 29. Mär. 2011 (CEST)
Neueinteilung
Mit der kürzlich erfolgten Neueinteilung der Kantone ist ein Punkt des Artikels hinfällig: Kantone sind nicht länger eine Unterteilung eines Arrondissements. Es handelt sich nunmehr um reine Wahlkreise, deren Grenzen unabhängig von denen der Arrondissements sind. Umgekehrt kann man auch nicht mehr sagen, dass ein Arrondissement in Kantone eingeteilt ist. Es ist nicht mal mehr so, dass jeder Hauptort eines Arrondissements auch einen Kanton beherbergt, was bisher der Fall war. -- 2003:56:C93E:EE01:224:E8FF:FED9:5D61 10:27, 28. Mär. 2014 (CET)
- Es ist nicht erst seit der 2015 wirksam gewordenen Neueinteilung so, dass der Kanton keine Unterteilung des Arrondissements ist, sondern schon sehr viel länger. Durch die Neueinteilung ist dieser Umstand lediglich so offensichtlich geworden, dass man ihn auf keinen Fall mehr leugnen kann. Aber der Kanton Saugues war bereits seit dem 1. Januar 2007 zwischen zwei Arrondissements aufgeteilt. Dieses „Kuriosum“ ist nicht sehr bekannt, aber überprüfbar wahr (und im Artikel belegt).
- Sogar schon in einem Rundschreiben des Innenministers vom 25. November 2004 ist explizit folgendes gesagt:
- «Par ailleurs, bien que les cartes administratives (arrondissements) et électorales (cantons) soient juridiquement autonomes, elles ne peuvent s’ignorer. Aussi, lors d’une modification des limites d’arrondissements, la coïncidence de ces deux cartes sera recherchée. Cela n’interdit pas néanmoins que, dans les cas où cela se justifie, le redécoupage des arrondissements conduise à scinder un ou plusieurs cantons.»
- Versuch einer (etwas freien, aber inhaltsgetreuen) Übersetzung:
- „Obwohl die Einteilung in Verwaltungsbezirke (Arrondissements) und Wahlbezirke (Kantone) juristisch unabhängig voneinander sind, können sie einander nicht ignorieren. Bei einer Grenzänderung der Arrondissements ist auch die Koinzidenz dieser beiden Einteilungen anzustreben. Das schließt jedoch nicht aus, dass die Neueinteilung der Arrondissements in einem Fall, in dem dies gerechtfertigt ist, zur Aufspaltung eines oder mehrerer Kantone führen darf.“
- Mit anderen Worten: Der Artikel ist in dieser Hinsicht schon immer falsch gewesen. Dieser Aspekt steht nur exemplarisch dafür, dass eigentlich der gesamte Artikel auf Halbwissen basiert – es sind noch sehr viel mehr Aussagen enthalten, die schon immer falsch waren. --Entlinkt (Diskussion) 03:28, 17. Apr. 2016 (CEST)
- Toll, dass es dich gibt, um uns zu schreiben, dass etwas schon immer falsch war - leider hilft das wenig, wenn du nicht genauer mitteilst, was falsch ist. Den gleichen Aufwand, deine Meinung auf der Diskussion niederzulegen, hätte es vielleicht gemacht, gleich den Artikel zu korrigieren. Dies ist ein wiki: hilf mit, es besser zu machen; solche Leute werden gebraucht. Gruß --Hvs50 (Diskussion) 03:48, 6. Nov. 2016 (CET)
Verwaltungsaufgaben?
Gibt es überhaupt eine eigene Kantonalverwaltung bzw. was verwaltet diese (früher und/oder heute)? Früher galten die Kantone auch als Amtsbezirk eines „juge de paix“. Aber ist/war dieser Friedensrichter Teil einer eigenen Kantonalverwaltung? Ob sich schon bei Errichtung der Kantone deren wesentliche Aufgabe auf die Abgrenzung des Wahlbezirks eines Departements-Deputierten konzentrierte, wäre wohl auch ein paar Ausführungen wert. --Hvs50 (Diskussion) 16:21, 4. Nov. 2016 (CET)