Diskussion:Kanzlei Waldorf
Kritik und Urteile
Also schön, diskutieren wir's eben hier, weil Tobnu auf seiner eigenen Diskussionsseite nicht diskutieren mag: Bin für die Wiederaufnahme der Version vom 10. Mai, die die Deckelung der Abmahnkosten auf 100 Euro erwähnt. Tobnus Argument "Das BMJ ändert nicht wegen einer Kanzlei das Gesetz" ist doppelt unzutreffend: a) Das Gesetz wurde nicht geändert, sondern neu auf die aktuelle Lage hin erlassen. b) wurde der entsprechende Passus eben wegen des Vorgehens solcher Kanzleien eingebaut – schließlich ist die Frage der Mahnkosten (wie in den Fußnoten belegt) ein wesentlicher Bestandteil des Vorgehens ähnlicher und gerade auch dieser Kanzlei. c) Wenn schon drinsteht, die Gerichte würden sich der Kritik an der Kanzlei nicht anschließen (was so nicht stimmt, weil gerichte nicht über die Kritik urteilen), dann sollte auch drinstehen, dass sich der Gesetzgeber einem weiteren Kritikpunkt (nämlich dem überhöhter Mahngebühren) gleichfalls nicht anschließt.
gegenteilige Urteile?
Gab es schon Urteile gegen die Kanzlei? Falls ja, müssten die hier natürlich auch aufgezählt werden. Ich hab nämlich den Verdacht, dass hier der Eindruck "vor Gericht bekommen wir immer Recht also zahle lieber unsere überhöhten Forderungen" erweckt werden soll, evtl. sogar von Kanzleimitarbeitern. -- Jan [Diskussion] 18:38, 28. Jul. 2009 (CEST)
- Also ich hab auch Post von den "lieben" Waldorf Leuten bekommen und deswegen viel im Internet gesucht. Das meiste was in dem Brief steht ist nicht mehr rechtsgültig. Unteranderem 10 Seiten Gerichtsbeschlüsse, die sich auf alte Gesetzt beziehen. Es ist einfach nur eine Art Drohung. Sie richten sich gezielt an die Leute, die relativ wenig laden. Mit dem Hintergrund, dass es Leute sind, die sich nicht mit sowas auskennen, Panik bekommen und schnell bezahlen. Bei mir ist es nicht der Fall. Ich habe einen Anwalt eingeschaltet. Ein modifiziertes Unterlassungsschreiben hingeschickt und danach kam auch nichts mehr. Sie wollen halt nicht vor Gericht gehen, da sie oft schlechte Karten haben. Nur alleine für den Download z.b. darf die ISP keine Nutzerdaten rausrücken, erst wenn bewiesen ist, dass der Beschuldete die Produkte verteilt und damit einen Gewinn macht. Anderen falls ist es keine "schwere Straftat". Für mich ist dieser Laden die größte Abzocke überhaupt. Ich rate jedem der von denen was bekommt, einen Anwalt einzuschalten und auf keinen Fall das beigelegte Schreiben zu unterschreiben geschweige den bezahlen. -- Kar 12:47, 17. Nov. 2009 (CET)
Formulierungen
Ende etwas neutraler formuliert. Asdrubal 17:14, 11. Okt 2004 (CEST)
Diskussion um Artikellöschung (erledigt, bleibt)
Löschbegründung im Artikel: "Ob die Kanzlei Waldorf Leute abmahnt, ist für eine Enzyklopadie irrelevant" --Moguntiner 16:45, 11. Okt 2004 (CEST)
- Leider die falsche Argumentation, da der Artikel wohl nicht den Tatbestand des "Ich-muß-meinem-Ärger-Luft-Machens" erfüllt, sondern hoffentlich recht sachlich formuliert ist.
- Da es zweitens in der Wikipedia keine allgemein anerkannten Relevanzkriterien gibt und wohl auch nie geben wird, führt das Kriterium der enzyklopädischen Relevanz ins Nichts. Ebenso irrelevant ist eine flämische Splitterpartei für die deutschsprachige Wikipedia oder ob irgendein polnischer König im Mittelalter irgendeine Prügelei gewonnen oder verloren hat. Das KO-Kriterium der enzyklopädischen Relevanz ist für die Wikipedia irrelevant, weil ein solches Kriterium nur von der Brockhaus-Redaktion beschlossen und bei der Lemmaselektion durchgesetzt werden kann. Ich bitte Dich daher, entweder den Löschantrag zurückzuziehen oder eine relevante Begründung des Löschantrags zu liefern.
- Drittens: Relevant ist die Kanzlei Waldorf übrigens auch deshalb ganz unmittelbar für die Wikipedia, weil hier momemtan Präzedenfälle für eine Haftung für Links oder sogar für Links auf Links geführt werden. Setzt sich die Argumentation der Waldörfer in der Rechtssprechung durch, wäre nicht nur jeder Link auf ein kritisches Web-Angebot potenziell illegal, sondern sogar jeder Link auf Google, da dieser über einen weiteren Zwischchritt zu vorgeblich illegalen Inhalten wie [1], [2], [3] oder [4] führt. Vergleichbare Bereiche der aktuellen Diskussion sind beispielsweise die Artikel Softwarepatent und SCO gegen Linux; der entsprechende Artikel für die Waldörfler müsste dann entsprechend heißen: Kanzlei Waldorf gegen das World Wide Web. --asb 17:26, 11. Okt 2004 (CEST)
- Behalten, würde ich sagen. Es handelt sich imho um einen gesellschaftlich relevanten Vorgang. Allerdings sollte insbesondere das Ende des Artikels mit seiner Kritik am Vorgehen der Kanzlei etwas neutraler formuliert werden. Asdrubal 17:11, 11. Okt 2004 (CEST)
- Ja dann sollte man das ganze vielleicht unter dem Lemma Urheberrechtsschutz usw unterbringen. Die Beschreibung einer Kanzlei und ihres Geschäftsfeldes ist doch kein wirklicher Artikel oder?? Das ist doch im Endeffenkt wie so ein Aktualitätendienst. Das Thema ist wichtig und auch relevant, wirklich. Nur in der Form halte ich nichts davon. Wenn sich jemand über die Verfolgung von Urheberrechtsschutzverstoßen informieren will, sucht der dann nach "Kanzlei Waldorf"??? Wohl kaum oder?? Man sollte ein passenderes Lemma verwenden, das auch gefunden werden kann--Moguntiner 18:38, 11. Okt 2004 (CEST)
- Ich habe das Lemma bewusst gewählt, weil die Kanzlei unter dieser Bezeichnung bekannt ist. Wenn der Artikel behalten werden sollte, wird eine Verlinkung von den geeigneten Artikeln aus sicherstellen, dass der Artikel gefunden werden kann (z.B. von Urheberrecht, TDG, Abmahnung oder Forschungsstelle Abmahnwelle e. V. aus; diese Verlinkung ist ja das Mittel der Wikipedia, die Relevanz eines Artikel gezielt zu bestimmen. Ich möchte dabei auch in Erinnerung rufen, dass beispielsweise Günter Freiherr von Gravenreuth und Bernhard Syndikus sogar mit eigenen Personenartikeln (und sogar recht guten) in der Wikipedia vertreten sind; bei den Massenabmahnungen der Kanzlei Waldorf ist zwar anscheinend auch immer ein Marc Hügel Unterzeichner, hier würde ich aber einen Artikel nicht für sinnvoll halten, der hat nämlich nur 35 Treffer in Google [5]. --asb 20:21, 11. Okt 2004 (CEST)
- @Moguntiner: Da anscheinend keine weiteren Kommentare kommen: Darf ich den Löschantrag aus dem Artikel rausnehmen? So lange der Artikel möglicherweise gelöscht wird, brauche ich nämlich auch andere Beiträge wie Haftung für Hyperlinks oder Teledienstegesetz nicht mehr weiterschreiben. --asb 16:15, 12. Okt 2004 (CEST)
- Bein immernoch der Meinung, dass das Lemma nicht gut ist. Weiß aber auch nicht, wie man das Thema sonst unterbringen soll. Wenn heute nichts mehr kommt, kann er morgen wieder raus--Moguntiner 16:26, 12. Okt 2004 (CEST)
- Ich wäre auch für eine Löschung. Der Artikel erweckt den Eindruck einer Werbung mit Sätzen wie "Kritiker sagen die Kanzlei sei oberflächlich - die Gerichte bestätigen das nicht" sowas ohne Quellen ist totaler Käse. Ich könnte diese Abmahntätigkeiten nie machen - aber klar, dass es sowas gibt - es gibt ja auch Leichenbestatter und andere unerfreuliche Berufe. Aber die Kanzlei nimmt m.E. nicht an rechtswissenschaftlichen oder rechtspolitischen Diskussionen teil und ist damit eine unter 10000den in Deutschland. Sie ist daher keinen Eintrag wert. JustusP