Diskussion:Kapitaldeckungsprinzip

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Kapitaldeckungsprinzip und -verfahren sind sehr ähnlich. vielleicht ist der Artikel "Kapitaldeckungsprinzip" überflüssig, zumal er nicht sehr neutral ist. --Hutschi 13:12, 22. Mär 2005 (CET)

Ich finde auch, dass Kapitaldeckungsprinzip und Kapitaldeckungsverfahren zu einem Artikel zusammengefaßt werden sollten. Außerdem ist volkswirtschaftliche Zuverlässigkeit allenfalls eine privatwirtschaftliche Zuverlässigkeit. Schließlich ergibt sich die Verpflichtung zur Bildung von Deckungsreserven bei privaten Versicherungen aus privatrechtlichen Vorschriften des BGB. Dass das Kapitaldeckungsprinzip in volkswirtschaftlichen Dimensionen überhaupt funktioniert ist wissenschaftlich noch nicht bewiesen. Vielmehr ist die aktuelle Diskussion zu diesem Thema in vollen Gange. Das bismarksche Rentensytem basierte zwar auf dem Kapitaldeckungsprinzip aber ausreichende Rücklagen haben zu keinen Zeitpunkt bestanden, das heißt ein mustergültiges Kapitaldeckungvergfahren wurde in Deutschland nie wirklich praktiziert. Die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung wurden schon damals größtenteils für Ausgaben verwendet. Für die Bildung von Deckungsreserven blieb meist kaum etwas übrig.

Bei allen guten Argumenten, die für das Kapitaldeckungsprinzip sprechen, eine volkswirtschaftliche Zuverlässigkeit war historisch nie gegeben.

--Woggl 23:21, 15. Dez 2005 (CET)