Diskussion:Kapitalerhöhung

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Verwässerungseffekt

was ist in diesem zusammenhang eine verwässerung(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 217.187.45.251 (DiskussionBeiträge) 1:21, 1. Jul 2005 (CEST)) -- Spongo 16:21, 30. Nov. 2006 (CET)

Kapitalerhöhung ist nicht nur bei Kapitalgesellschaften(dies steht im ersten Absatz), sondern auch bei Personengesellschaften möglich. Richtigerweise stehen deshalb im zweiten Absatz OHG und KG als Beispiele.(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 193.175.197.50 (DiskussionBeiträge) 13:14, 1. Jul 2005 (CEST)) -- Spongo 16:21, 30. Nov. 2006 (CET)
Zur Verwässerung: Der Aktionär besitzt einen bestimmten prozentualen Anteil an der Aktiengesellschaft. Hätte er im Rahmen einer Kapitalerhöhung keinen Anspruch Bezugsrechte der neuen (auch: jungen) Aktien, würde sein prozentualer Anteil am Unternehmen sinken ("verwässern"). Die Bezugsrechte ermöglichen ihn, neue (junge) Aktien bis zur Höhe seines alten prozentualen Anteils an der AG zu erwerben ("Verwässerungsschutz").(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 84.178.225.211 (DiskussionBeiträge) 1:23, 22. Mai 2006 (CEST)) -- Spongo 16:21, 30. Nov. 2006 (CET)
Wichtig ist zudem bei Aktiengesellschaften, ob es sich um eine Kapitalerhöhung basierent auf Vorzugsaktien oder Stammaktien handelt. Bei ersteren verwässern nämlich "lediglich" die Dividendenzahlungen, während bei letzteren auch der "Machteinfluss" in Form des Stimmrechts verwässert. Beste Grüße Bahnemann 19:24, 8. Feb. 2008 (CET)

Welche Nachteile bringt eine Kapitalerhöhung mit sich?

(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 89.54.87.217 (DiskussionBeiträge) 17:17, 29. Nov 2006 (CEST)) -- Spongo 16:21, 30. Nov. 2006 (CET)

und was sind die gefahren? 62.214.235.138 01:45, 5. Feb. 2007 (CET)
Sicherlich eine Frage die man aus Sicht der Unternehmen und Investoren unterschiedlich beantworten muss und die auch stark von der Art der Kapitalerhöhung (Vorzugs- oder Stammaktien, mit oder ohne Bezugsrecht) stark abhängt. Für Investoren ist diese gerade bei Erhöhungen ohne Bezugsrecht meist mit einem Bewertungsabschlag versehen (also eher negativ) während das Unternehmen Kapitalzuflüsse erhält und so liquider wird. Letztendlich einzig entscheident ist jedoch ob das Kapital sinnvoll und erfolgsversprechend eingesetzt wird....ist das der Fall, so sollten sowohl Unternehmen als auch Aktionäre davon mittelfrisitg profitieren. Beste Grüße Bahnemann 19:24, 8. Feb. 2008 (CET)

Bedingte Kapitalerhöhung

Wieso steht da "Bisherige Aktionäre haben kein Bezugsrecht.", das ist doch nicht automatisch der Fall, oder? Im Gegenteil, das muss ausdrücklich ausgeschlossen werden, wenn Wandelschuldverschreibungen ausgegeben werden...?! (nicht signierter Beitrag von 130.83.117.163 (Diskussion | Beiträge) 09:58, 16. Okt. 2007 (CEST))

Dem würde ich glaub ich zustimmen ;-) Bahnemann 19:24, 8. Feb. 2008 (CET)

Definition zu Beginn des Eintrags

Es heißt in diesem Eintrag wörtlich: Unter einer Kapitalerhöhung versteht man die Erhöhung des Eigenkapitals einer Kapitalgesellschaft. Ist diese Definition unbedenklich? Immerhin findet bei der Kapitalerhöhung aus eigenen Mitteln keine effektive Erhöhung des EK statt - lediglich eine Erhöhung des Grundkapitals. (nicht signierter Beitrag von 87.168.127.112 (Diskussion | Beiträge) 16:04, 12. Nov. 2007 (CET))

Ich habe das soeben korrigiert.--Bashir001 13:48, 20. Okt. 2009 (CEST)

Artikel nicht verständlich

Für Menschen die sich in der Materie nicht bereits grundsätzlich auskennen ist der Artikel kaum zu verstehen. Was bedeutet das und was passiert da? Ich weiß es auch nach diesem Artikel noch nicht. --Bachsau (Diskussion) 17:59, 6. Mär. 2017 (CET)