Diskussion:Kapitalertragsteuer (Deutschland)

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Kapitalerträge mit Steuerabzug

Laut https://de.wikipedia.org/wiki/Steuerabzug kann Steuerabzug sowohl heißen, dass Steuern bezahlt werden müssen, als auch, dass durch Steuerabzug keine Steuern bezahlt werden müssen. Was ist hier gemeint? (nicht signierter Beitrag von 92.202.0.241 (Diskussion) 16:06, 9. Jun. 2018 (CEST))

Es sind Kapitalerträge, die steuerpflichtig sind. MfG Harry8 09:51, 10. Jun. 2018 (CEST)

Kleine Kapitalertragsteuer

"In Deutschland wurde bereits seit dem 1. Januar 1989 eine zehnprozentige sogenannte kleine Kapitalertragsteuer auf Zinsen eingeführt, die aber keine Abgeltungsteuer war. Sie wurde am 1. Juli 1989 aufgehoben" Sie wurde also schon nach 6 Monaten wieder aufgehoben? Kann das sein? Und nebendran ein Faksimilie einer Steuer aus den Zwanzigerjahren? 134.247.251.245 15:39, 2. Dez. 2019 (CET)

Steueraufkommen

Ist die vom BMF ausgewiesene "Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge (einschl. ehem. Zinsabschlag)" mit einem Steueraufkommen von 5.1 Mrd. Euro in 2019 und 3.7 Mrd. Euro im ersten Halbjahr 2020 identisch mit der Kapitalertragsteuer? -- Seelefant (disk.), "Agitationskonto interessierter Kreise" 10:43, 10. Sep. 2020 (CEST)