Diskussion:Kapitalgeber

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Ich habe den Artikel überarbeitet, er schien mir inhaltlich etwas tendenziös und gedanklich verkürzt. Immerhin handelt es sich um ein wichtiges Thema von weitreichendem gesellschaftlichem Interesse. --ollio 16:43, 27. Feb 2006 (CET)

Grundsätzlich

Die originale Version der Definition ist grundsätzlich und nicht "weltanschaulich", wie die Überarbeitung. Eine "bestimmte" Renditeerwartung ist im Bereich der Kapitalgabe immer! auf höchstmöglichen Gewinn durch das eingesetzte Kapital orientiert. Der Gewinn bzw. die höchsmögliche Gewinnaussicht, ist letztendlich die Grundlage und der Auslöser der permanenten und temporären Kapitalübergabe. Die mit der Kapitalgabe verbundenen Interessen der Kapitalgeber, sind diametral den primären Interessen der Stakeholder. Erstere geben das Kapital nur in der Aussicht auf höchstmöglich Gewinne (in verschiedensten Formen) und Letztere verwerten die Kapitalgabe zur unmittelbaren Gewinnerzielung (in verschiedensten Formen)und mittelbar zur Sicherung und primären Steigerung der zukünftigen "Investitionswürdigkeit".

<<Als Kapitalgeber sind rechtliche Personen, oder Unternehmen zu betrachten, welche in den Prozess der Produktion und Reproduktion, zum Zwecke der höchst möglichen Rendite, eigenes Kapital (Finanzen, oder deren Äquivalente) einbringen. Damit koppelt sich das eingebrachte Kapital von den Interessen der sog. Stakeholder ab und wird zum reinen Zweckmittel der Kapitalgeber.>>

Man könnte auch schreiben höchstmöglichen Gewinn, so what. Denn beliebig hohe Renditen lässt der Markt gar nicht zu, der sorgt von alleine dass die Renditen nicht in den Himmel wachsen. Im obigen Votum und ursprünglichen Artikel herrscht meine ich ein verkürztes Denken. Zuerst einmal ist ein Kredit eine Geschichte mit zwei Vertragsparteien. Dem Unternehmer und dem Kapitalgeber. Wenn der Unternehmer sich bei einem anderen Kapitalgeber günstiger verschulden kann, wird er sich dort mit dem Kredit bedienen. Kredit wird aber sowie nur bekommen wir er Willig und Fähig erscheint den Kredit und seine Zinsen auch zurückzuzahlen. Weiter wird er sich mit seinem eigenen Kapital an der Investition beteiligen müssen. Geht das Unternehmen bzw. die Investition schief (Konkurs) wird zuerst einmal der Fremdkapitalgeber bedient. Der Unternehmer wird in diesem Fall sein Kapital ganz oder zumindest teilweise verlieren. Zu diesem Zweck übt er ja aber nicht sein Geschäftstätigkeit aus. Er will eine Leistung oder ein Produkt herstellen und am Markt bestehenden oder neuen Kunden verkaufen. Diese (Kunde auch ein Stakeholder) kaufen nur wenn Preis/Leistung für sie günstig ist.
Wenn Arbeitskräfte eingestellt werden sollen, unterzeichnen die nur, wenn marktgerechte Löhne gezahlt werden. Auch die Arbeitsnehmer sind Stakeholder die in aller Regel vom Unternehmen/von der Investition ins Geschäftsentwicklung profitieren. Die arbeiten z.B nicht, wenn Ihnen Ihre Tätigkeit keinen Vorteile bringen. etc. Will sagen, in aller Regel profitiveren auch die Stakeholder - wobei alle in unterschiedlichem Masse. Die Oeffentlichkeit und der Staat profitieren von den aus der Wertschöpfung generierten Steuern. Dann gibt es da auch noch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, welche die
Oeffentlichkeit (=Stakeholder) z.B via Umweltschutzgesetzgebung vor übermässigen, schädigenden Emissionen schützen. Natürlich gibt es Interessenkonflikte zwischen den verschiedenen Anspruchsgruppen. Es gibt aber durchaus und dies wohl mehrheitlich einen wohlfahrtstiftenden Nutzen, wenn nicht für alle so doch für die meisten Anspruchsgruppen. Wobei schon auch gesagt sei, dass dieser nicht gleichmässig verteilt anfällt. Zu beachten ist auch auf welcher Basis die Ansprüche begründet werden. --ollio 01:15, 10. Mär 2006 (CET)
Ich habe anhand der Fachliteratur einen neuen Beitrag erstellt, da der alte voller fachlicher Fehler war. Bitte die Warnmarkierung entfernen. Verbesserungsvorschläge sind natürlich willkommen. Viele Grüße --Wolberg77 17:45, 16. Okt. 2009 (CEST)