Diskussion:Karl Larenz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Sollte einen stärkeren juristischen Anstrich bekommen. Dass das alles mal Nazis waren ist zwar interessant, aber bei Larenz dominiert doch die zivilrechtliche Lehre. Achja, Spitzname Laberenz ;)Rabauz 21:17, 15. Jan 2004 (CET)

Die Kieler Schule ist Rechtswissenschaft. Dass bei L. die Zivilistik dominiert, trifft eben nur für die Wahrnehmung der Nachkriegszeit zu. Tatsächlich hat L. sich nach dem Scheitern seiner rechtsphilosophischen Lehre auf das Zivilrecht verlegt. -.-Andrsvoss 21:29, 15. Jan 2004 (CET)
Ein stärker juristischer Anstrich ist wünschenswert, aber bitte gerade unter Berücksichtigung dessen, daß Larenz nationalsozialistisches "Rechts-"Denken maßgeblich vertreten hat. Besonders interessant wäre es, Kontinuitäten und Brüche nach 1945 herauszustellen - aber dieser bisher auch sonst kaum behandelte Aspekt geht wohl über die Aufgabe eines Lexikons hinaus. Im übrigen möchte ich bestreiten, daß die Kieler Schule "Rechtswissenschaft" ist, sie war zu großen Teilen der Versuch, Unrecht als Recht zu verbrämen. Und schließlich: Für die Rechtslehrer trifft es nicht zu, daß "das alles mal Nazis waren". Einige waren es nicht (selbst wenn es fast alle waren) - was die, die es waren, beschämen sollte. Und der eine oder andere mag es auch nach 1945 geblieben sein. CatoCensorius 4.1.05

Es ist doch bezeichnend, dass jemand wie Larenz als ausgewiesener Nazi-Jurist bis heute an den juristischen Fakultäten mit seiner Zivilrechtsdogmatik als großer Held gilt. Was ist das Recht doch eigentlich? Mit nichts anderem lässt sich geschmeidiger den gerade vorherrschenden politisch-gesellschaftlichen Status-Quo absichern - ganz gleich, wie dieser aussieht. Recht schützt auch vor Torheit nicht. Nicht wahr, Herr Professor? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 91.9.212.160 (DiskussionBeiträge) Tröte Manha, manha? 21:52, 26. Aug. 2007 (CEST))


Ich habe den Namen Friedrich Schaffstein hinzugefügt, da auch dieser ein exponierter Vertreter der Kieler Schule war, über die ich plane, demnächst einen Artikel an dieser Stelle zu veröffentlichen (ebenso zu Georg Dahm und Friedrich Schaffstein persönlich). Ob die Kieler Schule als "Rechtswissenschaft zu bezeichnen ist oder nicht, hängt letztlich vom zugrunde gelegten Rechtsbegriff ab. Ist dieser positivistisch-neutral, wofür ich aufgrund der Trennschärfe dieser Betrachtungsweise plädiere, ist auch die Kieler Schule zur Rechtswissenschaft zu zählen, so wie ja auch ein Gewitter immer noch zum Obergriff des (schlechten) Wetters zu zählen ist. Vgl. zu dieser Argumentation beispielsweise Norbert Hoerster (JuS 1987, soweit ich mich erinnere). Thorsten Kruwinnus (kruwi), 13.07.06.

Ein Artikel über die "Kieler Schule" ist tatsächlich nötig - der Link führte bis eben zu einer Kieler Wirtschaftsschule der Gegenwart... --Erzer 21:06, 19. Jan. 2007 (CET)

Man sollte besonders seine Nazi Vergangenheit hervorheben, damit alles später von ihm erscheinende unter diesem Gesichtspunkt betrachtet und verstanden wird. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 91.9.212.160 (DiskussionBeiträge) —Gentry 20:05, 26. Aug. 2007 (CEST)) (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 87.78.140.52 (DiskussionBeiträge) Tröte Manha, manha? 21:52, 26. Aug. 2007 (CEST))

Das ist durchaus möglich, wenn es mit Quellen belegt wird, von einem neutralen Standpunkt aus und in enzyklopädischer Textqualität geschieht. —Gentry 20:05, 26. Aug. 2007 (CEST)

Literaturhinweis

  • Katrin Kastl: „Neuhegelianismus und Nationalsozialismus bei Karl Larenz“, in: Hermann Nehlsen/Georg Brun (Hg.): Münchner Rechtshistorische Studien, Frankfurt/M. ua 1996, S. 347-377. --Asthma und Co. 13:45, 3. Aug. 2010 (CEST)

Zur Änderung des § 1 BGB

Zitat aus dem Text: "Er schlug deshalb vor, die grundlegende Vorschrift des § 1 BGB, wonach die Rechtsfähigkeit des (also jedes) Menschen mit der Vollendung der Geburt beginnt, wie folgt zu ändern: "Rechtsgenosse ist nur, wer Volksgenosse ist; Volksgenosse ist, wer deutschen Blutes ist.""

Aus dem Text heraus erscheint dies als originäre Leistung von Larenz, d. h. als hätte er diese Passage selbst formuliert. Vielleicht sollte man ergänzend hinzufügen, dass es sich bei dem Text um Punkt 4 aus dem Programm der NSDAP vom Februar 1920 handelt (siehe hier: http://www.dhm.de/lemo/html/dokumente/nsdap25/index.html), also eher einem tiefem Bückling vor den Nazis. Oder ist das zu spitzfindig? --OnlyMe 19:26, 19. Apr. 2011 (CEST)

Nationalsozialismus

Mir erscheint der Abschnitt recht schönfärberisch. Professoren töten halt nicht mit der Waffe, sondern bereiten dies durch ihre Definitionen vor, so es der Karriere dient.

--Rechtswissenschaft (Diskussion) 12:42, 27. Feb. 2019 (CET)

Werke von Bernd Rüthers

1, 2 Werke von Bernd Rüthers sollten hier aufgeführt werden. In diesen wird auch Larenz angemessen als NS-Jurist "gewürdigt". z.B.:

  • Rüthers, Bernd: Carl Schmitt im Dritten Reich.Wissenschaft als Zeitgeistverstärkung?[1989]. München 21990.
  • Rüthers, Bernd: Entartetes Recht.Rechtslehren und Kron-juristen im »Dritten Reich« [1988]. München 1994.
  • Rüthers, Bernd: Die unbegrenzte Auslegung. Zum Wandel der Privatrechtsordnung im Nationalsozialismus[1973]. Tübingen 72012.
--Rechtswissenschaft (Diskussion) 12:43, 27. Feb. 2019 (CET)