Diskussion:Karl Magnus von Baden-Durlach
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Titular-Markgraf?
Darf ich fragen, was den Verfasser des Artikels dazu verleitet hat, den Markgrafen nur "Titular-Markgrafen" zu nennen? Als legitimes Mitglied der tatsächlich regierenden markgräflichen Familie stanmd ihm wohl der Titel Markgraf zu. Der Begriff "Titular-" ist IMHO nur da zutreffend, wo eine Familie zwar den Titel führt, aber das Land längst irgendwo anders gelandet ist (z.B. bei den Fürsten von Achaia im 14. Jh.) --Geroldsecker (Diskussion) 23:20, 9. Mai 2015 (CEST)
- Nun die Absicht war gleich in der Einleitung deutlich zu machen, dass Karl Magnus nie als Markgraf regiert hat. Im Artikel Markgraf steht "Im deutschen Sprachraum blieb der Titel des Markgrafen regierenden Fürsten und auf Grund vergangener Belehnungen zu gesamter Hand sowie Haus- und Erbgesetzen deren nichtregierenden Verwandten vorbehalten." Nun sehe ich bei Johann Jacob Moser: Einleitung in das markgräflich badische Staatsrecht [1], dass Markgraf Georg Friedrich in seinem Testament verfügte: "Auch die nichtregierenden Herrn sollten mit den regierenden gleiche Titul führen." So gesehen ist der Terminus Titular-Markgraf wohl nicht richtig. Andererseits sollte für den Leser klar werden, dass es sich "nur" um einen Prinzen des markgräflichen Hauses handelt, der keinen Einfluss auf die Regierung der Markgrafschaft hatte. Der Begriff "nichtregierender Markgraf" klingt etwas sperrig. Gibt es einen besseren Vorschlag? --Zieglhar (Diskussion) 11:23, 10. Mai 2015 (CEST)