Diskussion:Kastenschloss

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Ich bin kein Spezialist, aber ein "variables Dornmaß" habe ich bei einem Kastenschloß noch nie bemerkt und kann mir auch schlecht vorstellen, wie das gehen soll.

Daß Kastenschlösser für "für rechte und linke Falztüren und Stumpftüren verwendbar" sind, scheint offensichtlich und bedarf eigentlich keiner Erwähnung. Oder ist hiermit gemeint, daß ein und dasselbe Schloß "wendbar" ist, um es zugleich für eine linke oder eine rechte Türe verwenden zu können, wie es häufig bei den Türblättern von Keller- oder Brandschutztüren aus Metall der Fall ist? Auch dies läge aber nur bei einem " Kasten-Riegelschloss" nahe, da ansonsten ja die Hebefalle wohl einmal nach oben und einmal nach unten zeigen würde (was aber immerhin denkbar wäre).

Auch will mir nicht einleuchten, warum das Kastenschloß einmal für "einwärts öffnende Türen", im Falle einer Klotüre aber "für auswärts öffnende Türen" gedacht sein soll. Außer, daß sich das Kastenschloß bei einer einwärts öffnenden Türe leichter manipulieren ließe, da es dann ja auf der Außenseite der Türe läge, will mir da kein Grund für einfallen.

Danke, daß Ihr mir auf die Sprünge helft oder gegebenenfalls den Artikel gleich korrigiert, [[Benutzer:KaiKemmann|Kai Kemmann]] [[Benutzer Diskussion:KaiKemmann|Diskussion]] (Diskussion) 12:55, 14. Mai 2014 (CEST)