Diskussion:Katholische Hochschule für Kirchenmusik Rottenburg
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Status der Institution
Die "Hochschule für Kirchenmusik der Diözese Rottenburg-Stuttgart" hat kein Promotionsrecht und ist daher per Definition keine der "Universität gleichgestellte Hochschule". Nach Angaben der HRK/Hochschulkompass ist sie in kirchlicher Trägerschaft, staatlich anerkannt und ohne Promotions- oder Habilitationsrecht.
Es gibt auch andere Kunst- oder Musikhochschulen, die kein Promotionsrecht haben. Diese sind vom maximalen Akademischen Grad dann zwar vergleichbar mit einer Fachhochschule, trotzdem aber in die separate Kategorie Kunst- und Musikhochschule einzuordnen. Grüße --Bartian 21:45, 25. Aug. 2008 (CEST)