Diskussion:Kaufvertrag
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Inhalt des Angebots:
ÜBERBLICK
-Art, Güte und Beschaffenheit der Ware -Preis und Menge der Ware -Verpackungsart -Lieferbedingung -Lieferzeit -Zahlungsbedingung -Erfüllungsort
Ein Kauf kommt nach dem deutschen Recht zustande durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen. (Käufer und Verkäufer)
Anfrage -> Angebot -> Bestellung -> Lieferung/Lieferschein -> Rechnung
Angebot ist stets unverbindlich und die gestaltung ist formfrei.
Falscher Link
Der Link Verkäufer befasst sich mit den Fachkräften die die Tätigkeit des Verkäufers in Handelsbetrieben ausüben. Er passt mE nicht hierher.--Wachauer (Diskussion) 07:16, 15. Mai 2022 (CEST)