Diskussion:Kaufvertrag (Deutschland)
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Kaufvertrag (Deutschland)“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.
Füge neue Diskussionsthemen unten an:
Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen, und unterschreibe deinen Beitrag bitte mit Signatur und Zeitstempel oder--~~~~
.Archiv |
Zur Archivübersicht |
Wie wird ein Archiv angelegt? |
warum gibts hier kein link zur englischen Entsprechung?
s.o Wefa (Diskussion) 21:46, 22. Sep. 2019 (CEST)
Einzelnachweisfehler
@Chewbacca2205:: Kannst du bitte die ISBN der Quelle <ref>Gerd Müller: ''§ 377'', Rn. 233. In: {{BibISBN|3800644926}}</ref> (Spezial:Diff/179729657) prüfen? Irgendwas stimmt damit nicht. So ist der bibISBN-Eintrag nicht verfügbar und ISBN 3-8006-4492-6 gibt es nicht:
- Gerd Müller: § 377, Rn. 233. In: Der BibISBN-Eintrag Vorlage:BibISBN/3800644926 ist nicht vorhanden. Bitte prüfe die ISBN und lege ggf. einen neuen Eintrag an.
Danke & Grüße --Cepheiden (Diskussion) 15:35, 28. Mär. 2021 (CEST)
- Erledigt --Chewbacca2205 (D) 23:08, 28. Mär. 2021 (CEST)
Falscher Link Verkäufer
Der Link Verkäufer führt zum Personal des Einzelhandels (Detailhandelsfachleute), nicht aber zu demjenigen der in einem Kaufvertrag das Eigentumsrecht überträgt. Man sollte den Link entfernen oder ein neues Lemma Verkäufer (Begriff) anlegen.--Wachauer (Diskussion) 04:14, 1. Aug. 2022 (CEST)
- Völlig richtig, ich eliminiere den Link. --Stephan Klage (Diskussion) 06:52, 1. Aug. 2022 (CEST)
- Danke
- :Erledigt --Wachauer (Diskussion) 06:47, 6. Aug. 2022 (CEST)