Diskussion:Keretot (Mischnatraktat)
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s. Baustein
Dass die Ausrottungsstrafe aus der Todesstrafe in Form von Steinigung, Enthauptung usw. erfolgen soll, ist falsch; nach jüdischem Recht ist sie Gottes Angelegenheit:
- „Die Karet-Strafe ("Ausrottung") ist eine nicht vom irdischen Gericht ausgesprochene und vollstreckte, sondern nach jüdischer Auffassung von Gott selbst zu vollziehende Todesstrafe. Mit der Androhung dieser Strafe, welche nicht durch das menschliche Gericht exequiert wird, soll die Strafwürdigkeit des Verbrechens charakterisiert werden. Die Karet-Strafe besteht (…) in Kinderlosigkeit oder in frühem Tod der Nachkommenschaft, nach einer anderen Ansicht (...) in einer Verkürzung der durch die Vorsehung ursprünglich bestimmten Lebensdauer (Ableben vor dem 60. Lebensjahre). Nach einer dritten Ansicht (...), die auch von Maimonides (...) vertreten wird, besteht die Karet-Strafe in einer Ausschließung vom künftigen Leben, falls man mit dieser Sünde belastet stirbt. Im Traktat Keritot werden eingehend die Fälle erörtert, in welchen die Karet-Strafe angeordnet worden ist.“ (Marcus Cohn: Wörterbuh des jüdischen Rechts. Neudruck 1980 der im "Jüdischen Lexikon" (1927-1930) erschienenen Beiträge von Marcus Cohn online abgerufen am 14.12.2013
--Dovahkiin • Lok Vah Koor 16:36, 14. Dez. 2013 (CET)