Diskussion:Kernzeit

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Kernzeit im Bundestag

Während der Plenarsitzungen des Deutschen Bundestages gilt zumindest der Donnerstag-Vormittag als "Kernzeit", d.h. hier sollen die wichtigsten Debatten auf der Tagesordnung platziert werden. Während dieser Kernzeit dürfen z.B. parallel keine Ausschusssitzungen stattfinden.

"Kernzeit" ist seit ihrer Einführung im Bundestag zu einem festen parlamentarischen Begriff geworden. Durch die automatische Weiterleitung von "Kernzeit" auf "Kernarbeitszeit" fällt diese Bedeutung der (parlamentarischen) Kernzeit unter den Tisch. Zumal die Abgeordneten auch außerhalb der Kernzeit arbeiten, wenngleich nicht unbedingt im Plenum.

--Bernd Zander (Diskussion) 08:36, 15. Aug. 2018 (CEST)