Diskussion:Kerstin Nicolaus
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Auf dieser Seite werden einige Tatsachen falsch, unvollständig oder irreführend wiedergegeben:
- Es wird behauptet, es sei Kerstin Nicolaus nachgewiesen worden, dass sie "Fluthilfegelder mißbräuchlich für den Ausbau den Lärchenweges vom Feldweg zur Straße verwendet hat". Das ist falsch. Dieses Strafverfahren ist ohne Verurteilung eingestellt worden. Damit gilt die Unschuldsvermutung.
- Es wird erwähnt, dass der Immunitätsausschuss des Sächsischen Landtags die Immunität von Nicolaus aufgehoben habe. Richtig ist: der Ausschuss hat lediglich die Durchführung einer Durchsuchung genehmigt. Der Beschluss betrifft nicht die Zustimmung zur Anklageerhebung o.ä., was normalerweise unter "Aufhebung der Immunität" verstanden wird.
- Verschwiegen wird hingegen das für Kerstin Nicolaus sehr positive Ergebnis bei den Kreistagswahlen am 8.6.2008.
- Der Link zu dem Artikel im "Tagesspiegel" wurde gelöscht. Er vermittelt eine andere Perspektive auf den Fall als die anderen Verweise.
- Ob die Erörterung privater Lebensverhältnisse in eine öffentliche Enzyklopädie gehört, kann man bezweifeln.
Da User "AHZ" entsprechende Richtigstellungen/Ergänzungen umgehend löscht, bleibt nur die Möglichkeit, sie hier auf die Diskussionsseite zu stellen. (nicht signierter Beitrag von 20:24, 6. Aug. 2008 (Diskussion | Beiträge) 193.174.122.17)
- steht alles drin --ahz 22:19, 6. Aug. 2008 (CEST)