Diskussion:Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

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So, jetzt haben wir mal eine Grundlage. Wenn jemand das ausbauen will, nur zu. Gerald Stiehler 22:49, 22. Dez 2004 (CET)

Ich finde die Formulierung wertend:

"Für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist ein abgeschlossenes Studium der Psychologie im Gegensatz zum Psychologische Psychotherapeuten, nicht Voraussetzung. Nach dem Psychotherapeutengesetz ist für den Zugang zu einer Ausbildung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten eine bestandene Abschlussprüfung in den Studiengängen Pädagogik oder Sozialpädagogik in manchen Bundesländer auch der Sozialarbeit und des Lehramtes ausreichend."

Diese Formulierung impliziert m.E. eine Hierarchie der Studiengänge. Ich würde daher den Passus entfernen.

Vorschlag:

"Voraussetzung für die Ausbildung zum Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeuten ist ein abgeschlossenes Studium im Studiengang Pädagogik, Psychologie oder Sozialpädagogik, in manchen Bundesländern auch Sozialarbeit oder Lehramt."

  --Dikestopolis (Diskussion) 12:59, 25. Jun. 2016 (CEST)Welche Bundesländer überhaupt?

Ärztlicher Psychotherapeut

Diesen Titel scheint es nicht zu geben. Der link führt ins Leere. Ich denke er sollte durch Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie ersetzt werden. <refhttp://bildungsklick.de/pm/67610/ausbildung-zum-facharzt-fuer-psychiatrie-und-psychotherapie/> Irgendwelche Ideen? -- Northwolf56 19:33, 19. Mai 2009 (CEST)