Diskussion:Kinderfreibetrag/Archiv
(erledigt) Korrekte Werte
Nach den mir vorliegenden Informationen beträgt das sächliche Existenzminimum für 2010 nach § 32 Abs. 6 EStG nicht 2244 €, sondern 2184 €. (nicht signierter Beitrag von 141.90.9.74 (Diskussion | Beiträge) 13:51, 17. Mär. 2010 (CET))
- Eingearbeitet. --Juliabackhausen 15:13, 6. Jan. 2011 (CET)
Die Erhöhung des Kinderfreibetrages auf 1.932 € durch das Familienleistungsgesetz ab 2009 muss in den Artikel eingearbeitet werden.--92.226.231.51 18:25, 20. Mär. 2009 (CET)
- Eingearbeitet. --Juliabackhausen 15:13, 6. Jan. 2011 (CET)
Freibeträge für Erwachsene
die Formulierung "Die steuerliche Freistellung des Existenzminimums entspricht ein Grundprinzip der Steuergerechtigkeit, das auch z.B. für Erwachsene im Steuertarif eingebunden ist. wird immer wieder von ESTE gelöscht. Die Erkenntnis, dass ein Existenzminimum im Steuertarif der Erwachsene auch eingebunden ist, mag für Steuerfachleute selbstverständlich und belanglos klingen, für die Mehrheit der Leser von Wikipedia ist es jedoch eine wertvolle Information, die zur allgemeinen Verständnis der Logik hinter Freibeträge notwendig ist. Desweiteren entspricht die Freistellung einem Grundprinzip und ist kein Grundprinzip. --Rin67630 17:44, 20. Mär. 2007 (CET)
Vielleicht sollte der Beitrag, der Benutzer Rin67630 so wichtig ist, mal so formuliert werden, dass er überhaupt verständlich ist. Bisher stellt der Leser nur fest: falsches Deutsch und unverständlich. Ist gemeint, dass "die steuerliche Freistellung ein Grundprinzip umsetzt, oder einem Grundprinzip Rechnung trägt, oder was auch immer? Ebenso der zweite Teil des Satzes. Was soll denn das bitte sehr bedeuten, dass "ein Existenzminimum im Steuertarif eingebunden ist". Soll das vielleicht heißen, dass ein nicht zu versteuerndes Existenzminimum vom Verlauf des Steuertarifs berücksichtigt wird oder ist noch etwas anderes gemeint? EvK 21:40, 28. Mär. 2007 (CEST)
Passt es so?:
Kinderfreibeträge stellen noch keine Kinderförderung dar. Die steuerliche Freistellung des Existenzminimums für Kinder setzt lediglich ein Grundprinzip der Steuergerechtigkeit um, das auch z.B. für Erwachsene vom Verlauf des Steuertarifs berücksichtigt wird.
Neutralität
Wenn wir von den Planungen von Parteien für den Fall eins Wahlsiegs reden, dann bitte:
- Planungen anderer Parteien auch berücksichtigen (zumindest sagen, dass andere Parteien dazu nichts planen) und
- bitte nachvollziehbar:
- Darf beim CDU-Vorschlag jedes Familienmitglied seinen Kinderfreibetrag|sein Existenzminimum nur beim eigenen Einkommen ansetzen (wie bisher der Fall, dann heißt dies nur Existenzminimum und nicht Kinderfreibetrag), oder
- darf ein Kind seinen Kinderfreibetrag etwa an Eltern (Geschwister?) abgegeben, um deren Steuerlast zu drücken?
- darf zu versteuerndes Einkommen von Eltern (Geschwistern?) übernommen werden, um deren Steuerlast zu drücken und die eigene zu erhöhen (aber in geringerem Maße)? Wieviel vom Einkommen der Eltern darf übernommen werden?
--Fgb 21:33, 20. Jul 2005 (CEST)
Ich kann keinen Verstoß gegen den Neutralitätsgrundsatz erkennen. Sämtliche vorgebrachten Kritikpunkte haben lediglich zum Inhalt, dass die von mir eingefügten Informationen zu geplanten Änderungen ausführlicher hätten ausfallen können, nicht jedoch, dass ich einen Sachverhalt falsch oder einseitig dargestellt hätte oder einen Artikel mit irrelevanten Einfügungen unnötig länger gemacht hätte. Da somit kein Verstoß gegen die Neutralitätsgrundsätze vorliegt, bitte ich um Verständnis dafür, dass ich den entsprechenden Hinweis wieder entferne. Bevor jetzt wieder das PingPong-Spiel losgeht, bitte ich darum, einen Administrator diesen Punkt entscheiden zu lassen, schließlich sollte der Vorwurf mangelnder Neutralität nicht leichtfertig zur Kennzeichnung von Artikeln eingesetzt werden.
P.S. Natürlich wüßte ich auch gerne, wie das mit dem Freibetrag konkret funktioniert, das CDU-Wahlprogramm gibt aber zu den gewünschten Informationen der Punkte b) bis d) nichts her. Zu a) kann ich nur sagen, dass es jedem frei steht, hier noch andere Änderungspläne aufzuführen. Letztendlich gilt es jedoch auch hierbei, den Grundsatz der Relevanz zu berücksichtigen, denn entweder bleibt es bei der bisherigen Regierung (dann erübrigen sich alle Änderungswünsche der CDU) oder es kommt nach einer Neuwahl entsprechend aller mir bekannten Umfragen zu einer CDU-geführten Regierung, dann hat das aufgeführte Wahlprogramm die höchste Relevanz.
--Eckhard 15:04 21. Jul 2005 (CEST)
Wahlversprechen gehören nicht in die WP --DonLeone 15:11, 21. Jul 2005 (CEST)
Wieso sollen Informationen über Wahlprogramme politischer Parteien und daraus ggf. resultierender Gesetzesänderungen nicht in Wikipedia dargestellt werden?
--Eckhard 15:22 21. Jul 2005 (CEST)
Weil es keine Fakten sind und bei der Prozentuallen Quote von eingehaltenen Wahlversprechen ists schon eher Kaffeesatzlesen. Und gewählt ist die CDU auch noch nicht. Im überigen würden alle anderen Parteien das dann auch wollen. WP ade! --DonLeone 15:29, 21. Jul 2005 (CEST)
Wikipedia ist weder ein Wahlkampforgan, noch eine Hellseherbude. Wenn Frau Merkel denn gewinnt und wenn sie diese Änderungen durch Bundestag und Bundesrat kriegt und vor allem, wenn sie sich nach der Wahl noch an dieses Subventionsversprechen an Kinderbesitzer erinnert, dann werden hier einfach die Beträge geändert und gut ist (die Summe der wenns senkt die Wahrscheinlich eines Eintritts dieser Prognose allerdings auf ein verdammt niedriges Maß). Alles andere wäre Wahlkampfwerbung und da reagiere ich extrem allergisch drauf, daher habe ich diese auch wieder entfernt. Vielen Dank für Euer Verständnis. ((ó)) Käffchen?!? 15:35, 21. Jul 2005 (CEST)
Ein Wahlprogramm ist ein Fakt, nämlich die Aussage einer Partei darüber, was sie im Falle eines Wahlsieges tun würde. Das Wissen darüber ist eine Voraussetzung von Meinungsbildung und politischer Beteiligung in einer Demokratie. Sicherlich wäre es vollkommen unangebracht, das Vorhaben der einen oder anderen Partei im Rahmen eines Wikipedia-Artikels zu werten, die Bewertung sollte dem mündigen Leser überlassen werden. Eine Zensur entsprechender Informationen halte ich jedoch nicht nur für unangebracht, sondern einer funktionierenden Demokratie abträgliches Verhalten. Am überzeugendsten finde ich nach wie vor Fgbs Kritikpunkt, der die Darstellung der Planungen anderer Parteien vermißt, was zumindestens für den Fall Relevanz erhält, dass es zu einer großen Koalition kommt. Auch in wissenschaftlichen Artikeln wird die Notwendigkeit der Darstellung von Positionen danach beurteilt, welcher Anteil der Wissenschaftler welche Auffassungen vertreten. Da nach letzten Umfragen mehr als vier Fünftel aller Wahlberechtigten davon ausgehen, dass entweder die bisherige Regierungskoaliton weiterregiert oder es zu einer CDU-geführten Regierung kommt, erscheint mir eine Darstellung dieser Positionen unter dem Gesichtspunkt der Relevanz für ausreichend.
Eckhard 21:50, 21. Juli 2005 (CEST)
Falsch. Wenn ein Programm für eine Wahl ein Thema für diesen Artikel, dessen Aufgabe die Darstellung der aktuellen Regelungen für den Kinderfreibetrag ist, wäre dann müßten alle Parteiprogramme hier rein oder keines (NPOV). Weiterhin ist dies eine Enzyklopädie und nicht die Tagespresse. Eine Enzyklopädie dient der Darstellung von Dingen die es bereits gibt. Irgendwelche Ankündigungen etc. haben darin nix zu suchen. Das ist was für Wikinews.
Lass Frau Merkel erst mal gewählt werden und dann sehen wir weiter was von den Wahlversprechen übrigbleibt. Wenn sie sich an die gute Tradition von Wahlsiegern in D hält garnix und sie leidet an plötzlicher Amnesie, aber wer weiss... ((ó)) Käffchen?!? 08:37, 22. Jul 2005 (CEST)
P.S.: Man könnte dann z.B. eine Liste der Kinderfreibeträge unter den verschiedenen Regierungen einbauen. Unter "Entwicklung" oder so.
Danke Käffchen?!?,
- Verifizierung des Realitätsgehalts von Wahlprogrammen, den Punkt hatte ich noch in der Liste meiner Gründe, wieso der Hinweis auf geplante Änderungen hier stehen soll, noch vergessen. Und
- Aktualität, das große Plus von Wikipedia. Mit dem Setzen von Artikeln auf die Beobachtungsliste spart man sich das mühsame Durchkämmen von immer neuen Internetseiten, Newslettern und den hinteren Seiten der Tagespresse, weil man sicher davon ausgehen kann, dass man über Veränderungen und zukünftige Veränderungen rechtzeitig informiert ist.
Nach wie habe ich auch zu diesen Punkten kein Argument gehört, das den behaupteten Widerspruch zu den Wikipedia-Grundsätzen überhaupt einmal argumentativ zu untermauern versucht. Und die Begründung "weil das hier nicht hinein gehört" ist eindeutig zu wenig. Was auch für sich spricht, ist die Genese der Sperrung: da bittet Benutzer Benutzer:DonLeone zunächst Admin Dickbauch alias Käffchen?!? auf dessen Diskussionseite um Beistand in einem aufkommenden "Editwar". Benutzer:Dickbauch beteiligt sich dann mit dem von Benutzer:DonLeone übernommenen Argument an der Diskussion (als ob eine Aussage mehr Gewicht hätte, wenn sie von zwei Leuten kommt). Nachdem man damit nicht durchkommt, wird nun ein weiterer Bekannter, Admin Benutzer Diskussion:Sicherlich auf dessen Diskussionsseite zum Sperren gebeten, weils ja nicht gut aussieht, wenn man selber sperrt ("Willkürverdacht"). Benutzer:Sicherlich hilft unverzüglich und mit dem übernommenen Argument, "weil das hier nicht hinein gehört". Eine von den Wikipedia-Grundsätzen ausgehende Begründung für die Sperrung wird nicht für erforderlich gehalten. Eckhard 13:52 25.Jul 2005 (CEST)
- Wahlprgoramme sind wie news ... die ändern an der faktenlage dieses artikels nichts .. wie ich schon mal erwähnte kann man bei bedarf sicherlich einen Artikel Wahlprogramm der CDU 2005 oder ähnlich erstellen; dort gehört es als fakt dann rein was drin stand. Hier im Artikel hat es nichts zu suchen weil es eben nur ein wahlversprechen ist von denen wenn überhaupt nur 50% eintreten ...Sicherlich Post 14:15, 25. Jul 2005 (CEST) OT: gibts eigentlich ne empirische Studie zu "Wahlsversprechen und Umsetzung nach Wahl" ?
Die Faktenlage ist ganz einfach. Überprüfe mal, wie oft in anderen Wikipedia-Artikeln über Planungen geschrieben wird. Allen für das Wort "geplant" finden sich mehr als 6.800 Treffer. Es mag zwar Deiner persönlichen Auffassung entsprechen, dass über geplante Vorhaben nichts in Wikipedia-Artikeln stehen sollte. Diese Auffassung lässt sich aber weder schlüssig aus den Wikipedia-Grundsätzen ableiten noch entspricht sie dem, was sonst in Wikipedia-Artikeln üblich ist.
Die Frage ist nun, wie wir für diesen konkreten Artikel zu einer vernünftigen Lösung kommen, nachdem wir uns hier schon ziemlich verbissen haben. Auch wenn ich nach wie vor die Lösung einer Erläuterung dessen, was geändert werden soll, bevorzugen würde, geb ich mich hier jetzt auch mit folgendem Zusatz zufrieden : "Die gesetzlichen Regelungen zum Kinderfreibetrag sollen nach Aussage einzelner politischer Parteien in der nächsten Legislaturperiode verändert werden. Siehe Wahlprogramme."
Eckhard 13:26 26.Jul 2005 (CEST)
ach schade
"Die Geister, die ich rief..." Mit dem Neutralitäts-Disclaimer wollte ich eigentlich nicht bezwecken, dass das CDU-Vorhaben hier herausgelöscht wird, sondern dass es erstens klarer herausgearbeitet wird und zweitens Vorhaben anderer Parteien ebenfalls dokumentiert werden. Mein Ziel war also eine konstruktive Erweiterung des Artikels, keine Löschung. Schade. Werd' dazu wohl mal den Artikel Wikipedia:Da könnte ja jeder kommen schreiben. --Fgb 22:09, 22. Jul 2005 (CEST)
- du kannst ja einen Artikel Wahlprogramm der CDU zur Bundestagswahl 2005 anlegen ;) ... oder eine parei deiner wahl .. ich denke da würde es passen (auch wenn ich persönlich von so einem artikel ´nix halte ;) ...Sicherlich Post 23:45, 22. Jul 2005 (CEST)
- Solche Artikel würden allenfalls Zusammenfassungen der jeweiligen Wahlprogramme darstellen. Diese Zusammenfassungen müsste man trotzdem durchkämpfen. Mein Ziel war ja aus Nutzer-Sicht einen konkreten Ort (nämlich den Artikel Kinderfreibetrag) zu haben, wo meinetwegen ganz unten steht, wer welche Änderungen bestrebt. Dies ist aus Nutzer-Sicht viel übersichtlicher, als sich durch sämtliche Wahlprogramme durchzukämpfen. --Fgb 00:11, 23. Jul 2005 (CEST)
Sperrung
ich habe den Artikel auf die Version "15:57, 21. Jul 2005 62.134.61.22 (Der Abzug erfolgt nicht vom zu versteuernden Einkommen, sondern vom Einkommen - erst dann ergibt sichdas zu versteuernde Einkommen.)" gesetzt und gesperrt. Ich möchte EvK bitten wahrsagerei und Parteiprograme aus der Wikipedia zu lassen. Wir sind eine Enzyklopädie. Weder Platz für Wahlkampf noch für Wahrsagerei ...Sicherlich Post 10:29, 22. Jul 2005 (CEST)
- Lieber Sicherlich,
ich halte zwar auch nichts davon, in Wikipedia Wahlprogramme zu verbreiten, aber vielleicht könntest du dich doch mit einer Ergänzung des Artikels folgendermaßen anfreunden:
Im Regierungsprogramm von CDU/CSU vom 11.7.2005 heißt es:
„Wir werden einen einheitlichen Grundfreibetrag für jede Person, sei sie Erwachsener oder Kind, von 8.000 Euro einführen. Der Kindergrundfreibetrag kann, soweit er durch eigene Einkünfte des Kindes nicht ausgeschöpft wird, auf die Eltern übertragen werden. Dabei bleibt eine Arbeitnehmerfamilie mit zwei Kindern bis zu einem Einkommen von rund 38.200 Euro im Jahr einkommensteuerfrei unter Berücksichtigung des neuen Kindergrundfreibetrages und sonstiger pauschaler Abzüge. Gegenüber heute sind das für diese Familie rund 5000 Euro mehr. Im Zusammenhang mit der Einführung des Kindergrundfreibetrages ist unter Berücksichtigung des Kinderbonus eine Auswirkung auf das Kindergeld zu prüfen.“
Nach geltendem Einkommensteuerrecht steht jedem Steuerpflichtigen, also auch jedem Kind, ein Grundfreibetrag von derzeit 7.664 Euro zu. Eltern haben darüber hinaus Anspruch auf einen Kinderfreibetrag von derzeit 5.808 Euro je Kind. Der Kinderfreibetrag kommt allerdings erst zur Wirkung, wenn die steuerliche Entlastung durch den Kinderfreibetrag höher ist als das Kindergeld.
Der Kindergrundfreibetrag ersetzt den Kinderfreibetrag und den Grundfreibetrag des Kindes.
Das hat zur Folge, dass Kinder, die in nennenswertem Umfang eigene Einkünfte haben, den Grundfreibetrag ganz oder teilweise selbst „verbrauchen“ und die Eltern nur noch dann einen Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen können, wenn und soweit das Kind seinen (Kinder)grundfreibetrag nicht verbraucht hat. Die Verlagerung von Einkünften von den Eltern auf die Kinder verliert damit an Attraktivität.
Hat das Kind keine eigenen Einkünfte, kann es seinen (Kinder)grundfreibetrag auf die Eltern übertragen. Damit zahlt eine Arbeitnehmerfamilie mit zwei Kindern bis zu einem Bruttoeinkommen von rund 38.200 Euro im Jahr einkommensteuerfrei unter Berücksichtigung des (Kindergrund)freibetrags für zwei Kinder, des Grundfreibetrags für zwei Erwachsene und sonstiger pauschaler Abzüge (Arbeitnehmerpauschbetrag, Vorsorgepauschale). Gegenüber 2005 kann das steuerfreie Einkommen somit rund 5000 Euro höher sein als bisher. Eine steuerliche Entlastung tritt bei den Eltern allerdings nur dann ein, wenn die Steuerentlastung durch den Freibetrag höher ist als das jeweilige Kindergeld.
Eine Übertragung des Kindergrundfreibetrags auf andere Personen ist nicht möglich.
Die Programme der anderen politischen Parteien enthalten keine Aussagen zu Grundfreibetrag oder Kinderfreibetrag.
Der Begriff Kindergrundfreibetrag ist durch das Wahlprogramm der Union nun mal geschaffen worden und wenn jemand wissen will, was das ist und wie das funktionieren könnte, sollte er in Wikipedia etwas dazu finden.
Oder?
Und wenn du den Artikel wieder entsperrst, könnte ich auch eine Tabelle der Entwicklung der Kinderfreibeträge einstellen.
Este 10:53, 22. Jul 2005 (CEST)
- ich denke wir sollten die finger von den wahlprogramm lassen .. sonst kommen demnächst noch SPD, PDS, Grüne; REP und was weiß ich wer sich noch alles zur bundestagswahl stellt und will sein wahlprogramm hier rein ... wenn die wahl vorbei ist und es sich herausstellt das der begriff sich etabliert hat bzw. umgesetzt wird usw. dann kann es immer noch rein .. ansonsten findet der suchende unter Freibetrag was es allgemein bedeutet (und die details ändern sich 100%ig eh spätestens einen tag nach der wahl *grins*) ...Sicherlich Post 11:45, 22. Jul 2005 (CEST)
- Ich habe den Artikel wieder freigegeben. Wenn ihr euch über Veränderungen nicht einig seid diskutiert bitte vorher hier. Hadhuey 17:47, 26. Jul 2005 (CEST)
Berechnung falsch?? (erledigt)
Bin grad den Artikel durchgegangen. Fan Ihn auch sehr ordentlich.
Nur glaub ich, dass in der Berechnung etwas falsch gemacht wurde.
Im Artikel steht:
Anrechnung 1/2 Kindergeld = 981 €
Das Kindergeld beträgt doch 154 € im Monat. Also wäre die Hälfte des Kindergeld auf das Jahr verteilt 924 €
Ich bitte dies zu Prüfen.
Viele Grüße!
aD
- erledigt --Tobias heinrich karlsruhe 10:46, 2. Dez. 2007 (CET)
Urteile BVerfG
Das ganze Thema Kinderfreibeträge ist ja durch die Urteile des Urteile BVerfG stark getrieben worden. Kann einer der Juristen hier hierzu noch etwas erwähnen?Karsten11 09:45, 8. Jul 2006 (CEST)
Überarbeiten
- Zusammenhang zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag wird nicht erklärt, sondern fällt im Beispiel vom Himmel. --80.134.165.16 15:49, 10. Mär. 2007 (CET)
- hier ist nicht klar, was bei nicht verheirateten aber zusammen wohnenden eltern passiert: Für Kinder von Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind (zum Beispiel wenn Elternteile alleinstehend sind oder wenn ein Elternteil mit einem Dritten verheiratet ist), wird regelmäßig als Kinderfreibetragszahl 0,5 eingetragen.--Q344 09:20, 24. Aug. 2007 (CEST)
- Anscheinend wurde dieser Punkt seit 2007 nicht aufgegriffen. In dem Artikel wird nicht deutlich genug herausgestellt, welche Absätze für verheiratete, gemeinsam lebende unverheiratete oder getrennt Lebende Paare gilt. Gilt für gemeinsam lebende unverheiratete Paare mit gemeinsamen Kind jetzt der einfache oder der doppelte Kinderfreibetrag? --95.116.102.248 12:59, 18. Jun. 2015 (CEST)
Kinderfreibetrag vs. Kindergeld vs. Eintragen in Lohnsteuerkarte
Hallo zusammen,
ich bin auf die Seite zum Kinderfreibetrag und auf diese Diskussion gekommen, um eine Frage zu klären, die ich recht fundamental finde und vielleicht auch beantwortet wird, mir sich aber als Laie die Antwort nicht erschließt. Vielleicht könnt ihr mir die Frage beantworten und vielleicht können wir dann den Artikel erweitern/verbessern.
Ich bin zum zweiten Mal Vater geworden. Beim ersten Mal bereits bestand für mich große Verwirrung, ob ich Kindergeld und/oder Kinderfreibetrag beantragen soll, und ob ich das Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen soll. Ich habe beim ersten Kind sogar zunächst doppelt Geld erhalten (in der Größenordnung von ca. 150 Euro im Monat), welches ich im Jahresausgleich auf einen Schlag zurückzahlen musste. Wie dies kam, weiß ich leider nicht mehr, aber selbst Elster hat mir diese Rückzahlung vorangekündigt.
Ich frage mich also:
- Unter welchem Umstand muss ich Kindergeld, oder aber Kinderfreibetrag, oder sogar keins oder beides beantragen?
- Wie mache ich das?
- Unter welchem Umstand lasse ich mein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintrage?
- Wie mache ich das?
- Welchen Effekt hat dies genau?
Ich habe dieselbe Diskussion auch auf der Diskussionsseite zum Kindergeld eingerichtet.
TheReincarnator 14:06, 1. Dez. 2007 (CET)
- Hallo Reincarnator,
- Die logische Kette beginnt normalerweise beim Kindergeld, d.h. du musst Kindergeld beantragen (Beantragt wird das beim Arbeitsamt). Diese bekommst du dann normalerweise auch ausgezahlt. In der Einkommensteuererklärung beantragst du in einem zusätzlichen Schritt den Kinderfreibetrag (und den Freibetrag für Ausbildung Erziehung usw.) Sofern dann die Freibeträge besser sind als das Kindergeld, bekommst du diese und musst das Kindergeld zurückzahlen (das wird alles gleich verrechnet), war das Kindergeld besser, verbleibt alles beim alten. - dies ist keine Rechtsberatung, dies ist Nachzulesen in Einkommensteuerermittlung --Tobias heinrich karlsruhe 18:15, 1. Dez. 2007 (CET)
- Zur Eintragung auf der LSt-Karte: Das läßt du entweder bei der gemneinde oder beim Finanzamt eintragen (bin mir grad nich sicher, aber ein kurzer Anruf bei der Gemeinde sollte wunder tun). Bewirken wird die Eintragung nur eines: Die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag werden nun unter Berücksichtigung der oben genannten Steuerfreibeträge errechnet. Das Einsparpotential ist also überschaubar. --Tobias heinrich karlsruhe 18:42, 1. Dez. 2007 (CET)
Vielen Dank für die Information. Heißt "Das Einsparpotential ist also überschaubar" auch, dass ich mir die aktuelle Lohnsteuerkarte gar nicht wiederholen muss, weil auch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag im Jahresausgleich zurückgezahlt werden, wenn ich im laufenden Jahr ein Kind bekomme? TheReincarnator 10:04, 2. Dez. 2007 (CET)
- Wenn(!) du am Jahresende eine Einkommensteuererklärung abgibst ist es völlig belanglos, was du mit deiner Lohnsteuerkarte anstellst (solange es legal ist *g*). Ob da Kinder eingetragen sind, oder nicht, oder Freibeträge, ob du Klasse 1, 2, 3 ,4 ,5 oder 6 verwendest. All das wird durch eine Einkommensteuererklärung "glattgebügelt", sofern du natürlich dort alles entsprechend erklärst. Die Einkommensteuererklärung ist Basis für die Festsetzung von Einkommensteuer (das Beinhaltet im Moment Lohnsteuer, Zinsabschlag, Vorausszahlungen, etc.), Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. wie immer keine Rechtsberatung! --Tobias heinrich karlsruhe 10:40, 2. Dez. 2007 (CET)
- Wenn du allerdings noch weitere Einkünfte (ausser dem Arbeitsverhältnis) hast, solltest du darüber nachdenken, inwiefern es Sinn macht fachmännische Hilfe (Steuerberater) in Anspruch zu nehmen. wie immer keine Rechtsberatung! --Tobias heinrich karlsruhe 10:40, 2. Dez. 2007 (CET)
- Anmerkung am Rande: Beim ersten Kind musst du deinem Arbeitgeber deine "Elterneigenschaft" nachweisen. Hierfür eignen sich u.a. LSt-Karte oder Geburtsurkunde. Sonst muss der weiter den Zuschlag für die Pflegeversicherung einbehalten und bezahlen. wie immer keine Rechtsberatung! --Tobias heinrich karlsruhe 10:40, 2. Dez. 2007 (CET)
Übertragung Kinderfreibetrag - Lohnsteuerkarte
Das Thema Übertragung des Kinderfreibetrags ist komplett im Block Lohnsteuerkarte versteckt. Gehört meiner Meinung nach da nicht rein, sondern als eigenständiger Punkt. Meinungen? --Tobias heinrich karlsruhe 11:03, 2. Dez. 2007 (CET)
Wie lange
Wie lange gibt es den Kinderfreibetrag? - das sollte noch mit in den Artikel rein. Was ist, wenn das Kind eine Lehre anfängt und 500 Euro Ausbildungsvergütung bekommt? --ILA-boy 22:44, 9. Jul. 2008 (CEST)
- Prinzipiell Kinderfreibetrag genauso lange wie Kindergeld. --Juliabackhausen 15:14, 6. Jan. 2011 (CET)
Bescheinigung von Kindern auf der Lohnsteuerkarte
Gibt es zu folgendem Satz eine rechtliche Grundlage, welche man nachlesen kann? Ggf. Quellen, Rechtssprüche. Danke --Big.Splash 12:03, 4. Nov. 2010 (CET)
Ebenso eingetragen wird das Kind mit dem Zähler 1, wenn der andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht mind. zu 75 % nachkommt.
2012
Die Tabelle "Entwicklung der Kinderfreibeträge" endet 2010. Was passiert(e) danach?--212.184.171.204 11:54, 20. Aug. 2012 (CEST)
Die Gemeinde stellt keine Lohnsteuerkarten mehr aus
"werden regelmäßig durch die Gemeinde bei der Ausstellung der Lohnsteuerkarte berücksichtigt"--Hanky27 (Diskussion) 16:04, 16. Okt. 2012 (CEST)
Berücksichtigung von Kindern beim Lohnsteuerabzug
Wo kommen die Beträge in Höhe von 2244 und 4488 Euro her? Habe den fehlenden Belege-Baustein gesetzt. --mundanus Disk. 23:35, 22. Aug. 2014 (CEST)