Diskussion:Kindergeld/Archiv/2006

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Ab 2007 Kindergeld nur noch für Kinder bis zum 25. Lebensjahr?

Ich habe gehört das es ab 2007 nur noch für Kinder bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld geben soll. Ist das war das das jetzt definitif feststeht ?

siehe unten Kindergeld voraussichtlich ab 2007 nur noch bis 25 Jahre!

TIPP: Anstelle der nicht mehr zustehenden Kindergeldansprüche und Kinderfreibeträge für Ihre in Ausbildung befindlichen Kinder kömmen ab 2007 gegebenenfalls Ansprüche nach einer Vorschrift im Einkommensteuergesetz infrage, die "außergewöhnliche Belastungen" steuermindernd regelt. Unterhaltsleistungen können danach - unter Bedingungen - bis zur Freibetragsgrenze von 7680,00 Euro im Jahr vom steuerpflichtigen Einkommen heruntergerechnet werden. Veröffentlichung der TaunusSparkasse --JARU 19:34, 22. Okt. 2006 (CEST)

Bitte hinzufügen, dass die hier gemeinten Aussagen, sich auf das vollendete Lebensjahr beziehen, ansonsten entsteht Verwirrung.

"Ab dem 01. Januar 2007 gilt: Kindergeld gibt es grundsätzlich

   * für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr,
   * für Kinder in Ausbildung, die im Jahr 2007 das 26. oder 27. Lebensjahr vollenden (Geburtsjahrgänge 1980 und 1981) weiterhin bis zum 27. Lebensjahr,
   * für Kinder in Ausbildung, die im Jahr 2007 das 25. Lebensjahr vollenden (Geburtsjahrgang 1982) bis zum 26. Lebensjahr,
   * für Kinder in Ausbildung, die im Jahr 2007 das 24. Lebensjahr vollenden oder noch jünger sind bis zum 25. Lebensjahr (ab Geburtsjahrgang 1983),
   * für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr."

[Quelle: [[1]], Abruf 16.04.2008, 00:10 Uhr]

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Kindergeld voraussichtlich ab 2007 nur noch bis 25 Jahre!

Hallo vielleicht wäre es ja auch interessant diese Information in den Wikipedia Artikel "Kindergeld" mit aufzunehmen, dass es ab 2007 voraussichtlich nur bis 25 Jahre Kindergeld gibt.

Quelle: http://www.studis-online.de/StudInfo/kindergeld.php

Das Gesetz (Steueränderungsgesetz 2006) wurde im Bundestag in dritter Lesung am 29.06.2006 verabschiedet: http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2006/sitzung_kw26_1/index.html. Gesetzentwurf: Drucksache 16/1545 (http://dip.bundestag.de/btd/16/015/1601545.pdf).
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Grund für die Einführung des Kindergeldes?

In der Hauptseite wird die Behauptung aufgestellt, daß das Kindergeld 1955 wegen der sinkenden Geburtenrate eingeführt wurde.

das scheint mir aber nicht zu stimmen:

Lebendgeburten lt. Stat. Bundesamt:

1946 922.000 1950 1117.000 1960 1262.000 1970 1048.000 1980 866.000 1990 906.000 2000 767.000 2004 706.000

Bitte Prüfung des Argumentes...


Die Rate bezieht sich auf Geburten pro 1000 Elternpaare/Frauen (je nach Modell) im geeigneten Alter. Wenn kriegsbedingt und hinterher wanderungsbedingt diese Faktoren (Zahl der "Elternkandidaten" und deren Bereitschaft, auch Kinder zu machen) mal hoch und mal runter gingen, lässt sich das aus den absoluten Geburten nicht genau nachvollziehen. --217.230.245.50 17:57, 29. Aug. 2007 (CEST)
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Kinderzuschuss?

Was ist mit dem Kinderzuschuss (für einkommensschwache Familien)?

Eigener Artikel oder Infos hierhin? -- Ferdi Öztürk 12:48, 1. Feb 2006 (CET)

Der heißt Kinderzuschlag und wird in 90% aller Fälle schon bei der Antragstellung abgelehnt weil das Einkommen zu hoch sei (Bundestagsdrucksache 16/285 und 16/334 www.bundestag.de)

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Taschenrechnerspielerei für Arbeitslosengeld II

Besser ist es ehrlich zu sein. Man berechnet das Kindergeld nicht als Einkommen. Dafür senkt man die Sozialleistung in Höhe von 220 Euro auf 70 Euro. Fertig. --Blauermann 10:50, 31. Mär 2006 (CEST)

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Stil dieses Artikels

"Nur der über den Ausgleich für die Besteuerung des Existenzminimums hinausgehende Teil ist für die Eltern zusätzliches Einkommen." - Solche Sätze aus dem Gesetzbuch sind für eine Enzyklopädie ungeeignet. 84.129.142.97 12:48, 12. Jul 2006 (CEST)

Hallo 84.129.142.97, das stimmt, Es sollte korrekterweise heißen:

"Nur der über den Ausgleich für die Besteuerung des Existenzminimums hinausgehende Teil stellt eine Familienförderung dar." weil es sich niemals um einen Einkommen handeln kann.

Ich werde es abändern.

Danke für das aufpassen!

Michel

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Sind Ausländer kindergeldberechtigt?

Der Artikel sagt nicht, unter welchen Bedingungen in Deutschland lebende Ausländer berechtigt sind, Kindergeld zu beziehen. Das würde mich interessieren. Robin.rueth 09:41, 31. Aug 2006 (CEST)

Wenn sie die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzen: JA. -- JARU 19:37, 22. Okt. 2006 (CEST)

Was bitte sind "in Deutschland lebende Ausländer", die "die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzen"? --Rivi 19:40, 22. Okt. 2006 (CEST)

Wenn die Kinder von Ausländern (Emigranten) in Deutschland geboren sind, besitzen sie die Deutsche Staatsbürgerschaft. Die Emigranten dagegen nicht unbedingt, es sei denn, sie haben sie auf Antrag freiwillig erworben.-- JARU 19:48, 22. Okt. 2006 (CEST) Falsch. Die deutsche Staatsbürgerschaft erhält man nicht automatisch bei Geburt auf deutschem Hoheitsgebiet. --217.233.216.44 07:32, 16. Jul. 2007 (CEST)

Das stimmt nicht so, kindergeld erhalten auch Kinder von Ausländern. --Hercegovac 01:19, 12. Nov. 2006 (CET)
Selbst wenn die Kinder keine Deutsche Staatsbürgerschaft besitzten. --Hercegovac 01:20, 12. Nov. 2006 (CET)

Siehe Merkblatt des Ministeriums: http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=31470.html

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Einkommensgrenze für über 18-Jährige

Im Artikel steht "Im Jahre 2006 beträgt die Einkommensgrenze (jährlich) 7.680,00 Euro", irgendwo hab ich gehört, dass das der Nettojahresbetrag ist. Stimmt das oder ist das Brutto? --Slayer 11:56, 4. Jul 2006 (CEST)

Der Gesetzestext lautet: "Nach Satz 1 Nr. 1 und 2 wird ein Kind nur berücksichtigt, wenn es Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind, von nicht mehr als 7.680 Euro im Kalenderjahr hat" (32 IV 2 EStG bzw. 2 II 2 BKKG). Das BVerfG sagt dazu: "Die Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in die Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag gemäß § 32 Abs 4 Satz 2 EStG zu Lasten der unterhaltsverpflichteten Eltern verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art 3 Abs 1 GG" (Beschluss 11.1.05, Az: 2 BvR 167/02). Also sind jedenfalls die Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen. Alles andere ist, soweit ich sehe, im Fluss. Weitere Info: http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,9jwlv0xj6rr2w2n5~cm.asp. - 212.204.77.23 10:03, 17. Jul 2006 (CEST)

Also kurz gesagt: Netto. Danke! Slayer 20:43, 2. Aug 2006 (CEST)

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Empfänger des Kindergeldes

Kindergeld steht grundsätzlich einem Elternteil, also nicht dem Kind zu. § 62 EStG Es wird ohne besondere Anspruchsvoraussetzungen bis zu dem Monat der Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Fällt der Geburtstag allerdings auf den Monatsersten, so endet die Zahlung bereits im Vormonat. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres kommen die so genannten besonderen Anspruchsvoraussetzungen hinzu: das Kind muss eine Ausbildung (i.d.R. Schul- oder Berufsausbildung, Studium) absolvieren oder mangels Ausbildungsplatz an der Aufnahme einer Ausbildung gehindert sein. Gleiches gilt, wenn das Kind jünger als 21 Jahre und erwerbslos ist. In diesen Fällen ist jedoch ein etwaiges Einkommen des Kindes zu berücksichtigen. Kinder, die eine eigene Wohnung bewohnen, haben erst einmal keinen Anspruch auf das Kindergeld, dieser bleibt weiterhin bei den Eltern, die auch den Antrag stellen müssen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn kein Unterhalt mehr durch die Eltern geleistet wird, der Kontakt zwischen Eltern und Kind nicht mehr besteht und das Kind deshalb eine eigene Wohnung bewohnt (§ 74 EStG), also nicht, weil der Sohn z.B. lediglich mit seiner Freundin zusammen wohnen möchte. In diesem Fall kann das Kind die Auszahlung des Kindergeldes beantragen, anspruchsberechtigt bleibt aber der Elternteil. Es muss dann ein gesonderter Antrag durch das Kind gestellt werden; vor der Bewilligung sind die Eltern anzuhören. Viele weitere Informationen über den Gesetzestext hinaus findet man in der Dienstanweisung des Bundeszentralamtes für Steuern, welches die Fachaufsicht über die Familienkassen innehat, und die für die Familienkassen verbindlich ist.. -- Lechef 19:00, 03. Aug 2006 (CEST)