Diskussion:Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
"Andauernde Kritik" sollte nicht mit Verweisen auf die Ursprünge oder Verfehlungen der 50er Jahre beginnen, zumal die Behörde 2013 gegründet wurde.
Zudem sind absolute, im Präsens formulierte Aussagen wie "Die Vorgehensweisen sind diskriminierend und verletzen mehrfach die Menschenrechte." falsch.
Der Zusammenhang der Kesb mit Ulrich Wille jun. und vor allem dem Nationalsozialismus ist sehr gesucht und irreführend.
Den Hinweis auf die Kritik am Kesb finde ich ein berechtigtes Kapitel in diesem Beitrag. Zum jetzigen Zeitpunkt wird aber der Eindruck vermittelt, die Kesb sei eine Organisation die seit langem, bewusst und systematisch gegen Gesetze verstosse. (druch IP, 2017-08-11)
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Antwort von IRFEoCH am 06.09.2017:
Die historische Entwicklung der Rechtslage und der neu benannten Behörde wird im Abschnitt "Geschichte" erläutert. Die Kritik von Opfern der Zwangsmassnahmen dauert an - von den Anfängen bis heute.
Die KESB hat die sog. Experten oder Mitarbeiter aus den Vormundschaftsbehörden übernommen. Weil man dort gewohnt war, alle hilfesuchenden Väter aufgrund des Geschlechts zu diskriminieren und nach dem neuen Gesetz diese Diskriminierung komplizierter wurde, tun sich die heutigen KESB-Mitarbeiter schwer mit der "Überführung der alten Massnahmen in neues Recht" (Seite 16, https://www.ejpd.admin.ch/dam/data/bj/aktuell/news/2016/2016-05-04/ber-interface-evaluation-kesr-d.pdf)
"Erst mit Inkrafttreten der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) 1974 sahen sich die Behörden gezwungen, die Praxis, die in massiver Weise in die Freiheit der Betroffenen eingriff, zu überdenken und die Grundrechte dieser Personen ernster zu nehmen. Dank der EMRK standen fortan jedem und jeder Person in der Schweiz Verfahrensrechte zu, die die Behörden einhalten mussten. So waren sie gezwungen nun etwa das Recht auf ein faires Verfahren, welches die EMRK in Artikel 6 festhält, zu beachten.
1981, sieben Jahre nach der Ratifikation der EMRK durch die Schweiz, wurden deshalb die Bestimmungen über den fürsorgerischen Freiheitsentzug (FFE) in das Zivilgesetzbuch eingeführt" https://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-schweiz/inneres/person/verschiedenes/fuersorgerische-zwangsmassnahmen
Die Anfänge liegen eindeutig in der Hochzeit der Eugenik:"Der Bericht und das um zusätzliche Informationen und viele Bilder erweiterte Buch schildern in Fallgeschichten und in einem historischen Überblick, wie die schweizerischen Propagandisten und Praktiker der "Rassenhygiene", so Auguste Forel, Ernst Rüdin, Eugen Bleuler, Hans Wolfgang Mayer und Manfred Bleuler, ihre Theorien ausbreiteten und, in Zürich ohne eine diesbezügliche Gesetzesgrundlage, zwischen 1892 und 1970 Tausende von psychiatrisch als "erblich minderwertig" Eingestuften zwangssterilisierten und Dutzende zwangskastrierten. Dazu genügten Diagnosen wie "Schizophrenie" oder "Moralische Idiotie". Aber auch Blinde, Gehörlose, Epileptiker oder Angehörige ausgegrenzter Volksgruppen (etwa der Jenischen) kamen ins Visier der "Eugenik". Die als "erblich minderwertig" Eingestuften wurden mit erpresserischen Alternativen dazu gebracht, in die Operationen zur Unfruchtbarmachung einzuwilligen. In Zürich gab es die "Alternative" Eheverbot (aufgrund des "eugenisch" inspirierten Artikels 97 des Zivilgesetzbuchs) oder Zwangssterilisation. Gängig in vielen Regionen der Schweiz war die "Alternative" lebenslängliche Anstaltseinweisung oder Sterilisation resp. Kastration. Die häufigsten Fälle waren jene Frauen, an denen anlässlich einer unerwünschten Schwangerschaft eine ärztliche Abtreibung nur dann vorgenommen wurde, wenn sie sich, im gleichen Operationsdurchgang, auch gleich sterilisieren liessen. Viele wurden auch im unmittelbaren Anschluss an die Geburt eines Kindes, das dann zur Adoption freigegeben wurde, sterilisiert. Einge dieser Operationen gingen ohne Wissen der Betroffenen vor sich. Ein amtliches Dokument erwähnt Ärzte, welche solche Operationen gegenüber den Krankenkassen falsch deklarierten. Die "Eugeniker" in Zürich und auch in anderen Regionen der Schweiz waren europäische Vorreiter der ursprünglich von den USA ausgehenden "Rassenhygiene" zur Ausschaltung "Inferiorer" aus dem "Volkskörper". Hitler gab Rüdin und seinen Gefolgsleuten ab 1933 dann freie Bahn zur totalitären Umsetzung ihrer menschenverachtenden Theorien von "Rassenhygiene". Hunderttausende von Zwangssterilisationen und ab 1939 der Massenmord an Behinderten und Kranken waren die Folge; im Buch ist auch der Fall eines Schweizer Bürgers dokumentiert, der Opfer von Hitlers "Euthanasie" wurde." http://www.thata.ch/rassenhygiene.html
Nur mit einer ausserordentlichen Portion Ignoranz lässt sich die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Schweiz, vor und nach der Nazizeit, übersehen. Die heutige KESB besteht aus Interessengruppen (Anwälte, Gerichte, Ärzte, Sozialpädagogen, Beistände etc.), die viel Geld verdienen, indem sie gemeinsam weiterhin die Grundrechte der Opfer verletzen, weil sie noch immer auf dem grundlegend diskriminierenden und knechtenden Gedankengut basieren, denn die Täter wurden in der Schweiz niemals vor Gericht gestellt.
Eine Unabhängigkeit zwischen der KESB und der Geschichte einflössen zu wollen ist sehr gesucht und irreführend.
Völlig verpolitisiert
Ich rate, den Artikel im grossen Stil von Kontaminationen zu befreien. Das Geschriebene ist für einen neutralen Leser, der sich für das CH-Kindes- und Erwachsenenschutzrecht interessiert, eine eigentliche Zumutung! (nicht signierter Beitrag von Erfmo (Diskussion | Beiträge) 23:40, 4. Okt. 2021 (CEST))
"professionell"
Muss man erwähnen, dass eine Behörde professionell ist? Ich würde das streichen. --Eike (Diskussion) 14:56, 6. Jan. 2022 (CET)