Diskussion:Kirchenaustrittsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
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Das ist jetzt erst einmal nur ein Anfang. Die Klage gegen die Gebühren ist letztlich maßgeblich für ganz Deutschland, wobei man sagen muss, dass andere Bundesländer geringere Gebühren aufweisen, jedoch gibt es in NRW eine Befreiungsmöglichkeit aus sozialen Gründen. – Simplicius 20:30, 6. Aug. 2011 (CEST)
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– GiftBot (Diskussion) 04:53, 3. Feb. 2016 (CET)