Diskussion:Klaus Dienelt

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Veröffentlichungen in Zeitschriften

wenn sich die Relevanz einer Person (auch) aus einer Gesamtschau ergibt, in der eine Vielzahl an Fachveröffentlichungen in Form von Zeitschriftenbeiträgen beeinflussend sind, dann ist die "Vielzahl" im Artikel auch entsprechend durch Auflistung in einem Abschnitt zu belegen. In der Folge kann man dann durchaus diskutieren, ob ggf. einzelne davon in der Liste verzichtbar sind, um den Artikel übersichtlicher zu machen, ohne dabei die Darstellung der Relevanz in Zweifel zu ziehen. Die vollständige Löschung von (zumindest potenziell relevanzstiftenden) Zeitschriftenartikeln oder aber der vollständigen Löschung solcher Fachveröffentlichungen ist hingegen nicht sachgerecht. Daher Zeitschriften (und auch Beiträge in Gesetzeskommentaren wieder drin.). Weiterer Revert ohne vorherige Diskussion hier würde von mir mit VM auf Artikel und Beantragung einer vorläufigen Bearbeitungssperre quittiert werden. --gdo 11:17, 22. Dez. 2014 (CET)

+1 Ein Artikel beschränkt sich nicht auf: "...ist relevant, weil...". Es ist die Gesamtheit zu betrachten. Autoren können durchaus auch relevant sein, ohne ein einziges "relevanzstiftendes" Werk geschrieben zu haben. --Pölkky 11:51, 22. Dez. 2014 (CET)

In einer der VM die gegen mich losgetreten wurde, weil ich mir erlaubt habe einen Löschantrag zu stellen, haben gleich zwei Admin festgehalten, dass Zeitschriftenartikel nicht in den Artikel gehören ([1], [2]). --Figugegl (Diskussion) 10:38, 24. Dez. 2014 (CET)

Ich gliedere seine Zeitschriftenbeiträge darum hierher aus. Damit sind sie nicht verloren, sind für die Löschdiskussion und allenfalls auch später noch verfügbar, aber blähen nicht mehr den Artikel auf.

  • Zeitschriftenbeiträge:
    • Die Auswirkungen der Familienzusammenführungsrichtlinie auf die Möglichkeit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, InfAuslR 2006, 1
    • Die Titelfiktion des § 81 Abs. 4 AufenthG bei verspäteter Antragstellung, InfAuslR 2005, 1
    • Der besondere Versagungsgrund des § 10 Abs. 3 S. 2 AufenthG bei als offensichtlich unbegründet abgelehnten Asylanträgen, ZAR 2005, 120
    • Die Anrechnung von Voraufenthaltszeiten zur Erlangung einer Niederlassungserlaubnis, InfAuslR 2005, 247
    • Freizügigkeit für Familienangehörige nach der EU-Osterweiterung, ZAR 2004, 393
    • Die Rechtsstellung von Werkvertragsarbeitnehmern nach der EU-Osterweiterung, InfAuslR 2004, 325
    • Folgen unerlaubter Einreise drittstaatsangehöriger Familienmitglieder von Unionsbürgern, InfAuslR 2002, 113
    • Die Aufenthaltsrechtliche Bedeutung des Diskriminierungsverbots nach Art. 37 des Zusatzprotokolls, NVwZ 2003, 54
    • Der besondere Versagungsgrund des § 10 III 2 AufenthG bei als offensichtlich unbegründet abgelehnten Asylanträgen, ZAR 2005, 120
    • Auswirkungen der Soysal-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auf das Visumverfahren türkischer Staatsangehöriger, ZAR 2009, 182
    • Die Visafreiheit türkischer Touristen und anderer Dienstleistungsempfänger, InfAuslR 2001, 473

--Figugegl (Diskussion) 11:10, 24. Dez. 2014 (CET)

Geburtsdaten

Bislang zwei Varianten, beide unbelegt, daher erstmal entfernt: [3] [4]

Das Geburtsdatum "11.8.1964" steht im "Handbuch der Justiz 2014/2015", S. 541, und der Geburtsort Kaufbeuren wird daher wohl auch stimmen. (nicht signierter Beitrag von 84.184.246.229 (Diskussion) 22:37, 23. Dez. 2014 (CET))