Diskussion:Kleine Münze
Weitere konkrete Beispiele
Es wäre wohl hilfreich wenn noch weitere (konkrete!) Beispiele gefunden und eingefügt werden könnten, da es für die eigentliche Begriffsbestimmung keine klaren Kriterien gibt. --Mirko Wieczorek 16:35, 21. Jun 2006 (CEST)
- Kataloge sind (auch als Datenbankwerke) m.E. ein Paradebeispiel für die "Kleine Münze" und sollten wohl in dem Artikel aufgeführt werden. Der Großteil der Literatur führt sie denn auch als Beispiele hierzu auf (so. z.B. Rehbinder und Schricker). --Mirko Wieczorek 16:48, 21. Jun 2006 (CEST)
- ja, aber dann solltest du die datenbankwerke vielleicht vorher irgendwo erwähnen, z.b. bei allgemeines die verschiedenen werktypen kurz anreissen (und verlinken). sonst wirkt es als seien datensammlungen grds. kleine münze.--poupou l'quourouce Review? 16:53, 21. Jun 2006 (CEST)
- Hm, da hast du natürlich Recht. Vielleicht kann man das so formulieren, dass in diesem Fall die Werke oftmals gleichzeitig kl. Münzen sind. Ich habe auch nur zwei Werkarten (Literatur und Musik) erwähnt, das kann man sicherlich auch ausbauen. Würdest du das machen? Ich wollte grade den Artikel bei der Schöpfungshöhe einbringen/Verlinken. --Mirko Wieczorek 17:09, 21. Jun 2006 (CEST)
- Was die Kunstreproduktionen anbelangt, so habe ich das auch Schricker & Rehbinder entnommen, ich selber habe diesbezüglich große Zweifel, die ich aber in Anbetracht der Reputation der beiden Lehrwerke zurückgestellt habe. Sollte man aber mal nachforschen. Vielleicht sind ja lediglich Kunstkataloge gemeint, die in ihrer Komposition schutzwürdig sein können?! --Mirko Wieczorek 20:21, 21. Jun 2006 (CEST)
- Es mag ja sein, dass ARD logo nicht Urherberrechtlich geschützt ist, aber laut LG Kiel und Sabine Zentek " www.sabine-zentek.de/newsletter/sabine_zentek_newsletter013.pdf " das Logo von "Ostsee-Heilbad Grossenbrode" wohl Urherberrechtlich geschützt! Es wird durch den Artikel und erwähnten beispiel das ARD logo so vertstanden, als ob alle Logos wären Urherberechtlich nicht geschützt! --Cengiz Altin 07:10, 04. Jun 2009 (CEST)
- ja, aber dann solltest du die datenbankwerke vielleicht vorher irgendwo erwähnen, z.b. bei allgemeines die verschiedenen werktypen kurz anreissen (und verlinken). sonst wirkt es als seien datensammlungen grds. kleine münze.--poupou l'quourouce Review? 16:53, 21. Jun 2006 (CEST)
ARD-Logo
Das ARD-Logo als Geschmacksmuster ist mir neu. Als Marke wäre es verständlich, hat mit dem urheberrechtlichen Schutz dann aber nichts zu tun. --Swen 10:57, 28. Jul. 2010 (CEST)
- Ich finde im übrigen, das Logo samt Box stört im Artikel eher und sollte entfernt werden. Derzeit sieht es aus, als hätte 'Kleine Münze' direkt etwas mit der ARD zu tun. --MSGrabia 22:47, 7. Sep. 2010 (CEST)
Abstrusser Begriff
Wo kommt den der wahrlich seltsame Begriff "kleine Münze" denn her? Hat das was mit einem Geldstück zu tun?--Antemister 20:49, 23. Sep. 2010 (CEST)
- Das ist ein alter, etwas abwertender Begriff für etwas das zwar nominellen Wert hat, der aber sehr gering ist. Es stammt aus der Zeit als "richtiges Geld" Gold und Silber waren und die kleinen Münzen aus Kupfer. Grüße --h-stt !? 09:04, 24. Sep. 2010 (CEST)
Verständlichkeit
Ich als Nicht-Rechtswissenschaftler habe Probleme, diesen Artikel zu verstehen. Vermutlich geht es nicht nur mir da so. Was genau wird jetzt als kleine Münze bezeichnet? Eine bestimmte niedergeschriebene Regelung oder eine Richtlinie, eine gedachte Abgrenzung, ein spezielles Werk, oder eine ganze Kategorie, in die Werke fallen? Der Artikel Schöpfungshöhe ist ein lesenswerter Artikel, jedoch muss man den Begriff "Kleine Münze" wohl verstehen, um diesen Artikel zu verstehen, denn dieser Begriff wird dort oft gebraucht. --Theoriefinder (Diskussion) 17:16, 3. Jun. 2012 (CEST)
- Das ist kaum abgrenzbar. Verschiedene Autoren verwenden den Begriff für alle der von dir oben vorgeschlagenen Bedeutungen. Dem Grundsatz nach ist wohl die Gruppe der gerade noch schutzfähigen Werke gemeint, eben das "Kleingeld" wenn man alle schutzfähigen Werke als wertvoll ansieht und bildlich mit Geld gleichsetzt. Reicht das zum Verständnis? Grüße --h-stt !? 13:46, 4. Jun. 2012 (CEST)
- Hey, so klingt das wirklich einleuchtend. Danke! Leider ist es im Artikel gar nicht einleuchtend. Am Anfang der Einleitung wird die "kleine Münze" als Grenze betrachtet, am Ende der Einleitung als Gruppe von Werken, im ersten Absatz des Abschnitts "Allgemeines" als Bestimmung und im zweiten Absatz dort als spezielles Werk. Wir müssten herausarbeiten, was die kleine Münze tatsächlich ist, oder wir müssen einen Hinweis einfügen, dass der Begriff "kleine Münze" auf verschiedene Weisen verwendet wird, oder wir belassen es bei schwammigen Erklärungsversuchen. --Theoriefinder (Diskussion) 00:09, 5. Jun. 2012 (CEST)
- Klargestellt, etwas vereinheitlicht und ergänzt. Hast du noch weitere Verbesserungsvorschläge? Grüße --h-stt !? 17:23, 6. Jun. 2012 (CEST)
- Prima, so macht das alles schon mehr Sinn. Vielen Dank für die Überarbeitung! --Theoriefinder (Diskussion) 19:37, 8. Jun. 2012 (CEST)
- Klargestellt, etwas vereinheitlicht und ergänzt. Hast du noch weitere Verbesserungsvorschläge? Grüße --h-stt !? 17:23, 6. Jun. 2012 (CEST)
- Hey, so klingt das wirklich einleuchtend. Danke! Leider ist es im Artikel gar nicht einleuchtend. Am Anfang der Einleitung wird die "kleine Münze" als Grenze betrachtet, am Ende der Einleitung als Gruppe von Werken, im ersten Absatz des Abschnitts "Allgemeines" als Bestimmung und im zweiten Absatz dort als spezielles Werk. Wir müssten herausarbeiten, was die kleine Münze tatsächlich ist, oder wir müssen einen Hinweis einfügen, dass der Begriff "kleine Münze" auf verschiedene Weisen verwendet wird, oder wir belassen es bei schwammigen Erklärungsversuchen. --Theoriefinder (Diskussion) 00:09, 5. Jun. 2012 (CEST)
Fehler?
Im ersten Abschnitt steht, dass der Schutz bei angewandter Kunst zu Gebrauchszwecken ein anderer wäre. Müsste sich das nicht nach der Geburtstagszugrechtsprechung des BGH geändert haben. Wenn ich die Rechtsprechung richtig verstehe haben angewandte und zweckfreie Kunst heute dieselben Voraussetzungen.
siehe dazu: BGH, 13.11.2013 - I ZR 143/12 Edit: Sorry, das ist kein Fehler. Es ist nur verwirrend. Der letzte Satz der Zusammenfassung bezieht sich auf den Schutz der schon immer bestand. Es ist verwirrend, weil der Einschub "– außer bei Gebrauchsgrafiken oder angewandter, einem Gebrauchszweck dienender Kunst –" so wirkt als sei dies noch immer so. (nicht signierter Beitrag von 132.180.207.196 (Diskussion) 11:22, 19. Jan. 2017 (CET))
- Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 10:10, 23. Mär. 2017 (CET)