Diskussion:Kloster Geisenfeld
Die Verleihung der niederen Gerichtsbarkeit durch Ludwig den Bayern ist zwar beim HDBG genannt, läßt sich aber weder in den Regesta Imperii noch in Battenbergs Gerichtsstandsprivilegien nachweisen. Nach Volker von Volckamer: Das Landgericht Pfaffenhofen und das Pfleggericht Wolnzach, München 1963 (Historischer Atlas von Bayern. Altbayern Reihe I Heft 14), S. 56ff. gibt es keinen urkundlichen Beleg für die Verleihung der Niedergerichtsbarkeit an das Kloster, sie kann aber im 14. und frühen 15. Jahrhundert als bestehend angenommen werden. In der Mitte des 15. Jahrhunderts hat aber das Landgericht den Frauenklöstern im Bezirk die Niedergerichtsbarkeit entzogen. Am Ende des 16. Jh. kam es zu juristischen Auseinandersetzungen, die erst 1718 durch einen Vergleich begelegt wurden: gegen Abtretung von 13 Grunduntertanen erhielt das Kloster die Hofmarksrechte in 17 Orten, im Feilenforst und die bis dahin vom Landgericht ausgeübte Niedergerichtsbarkeit im Markt Geisenfeld. Dies bestand dann bis zur Aufhebung des Klosters 1803. --Enzian44 (Diskussion) 02:05, 16. Aug. 2014 (CEST)
- In Band 14 der Monumenta Boica ist ebenfalls nichts zu finden. --Enzian44 (Diskussion) 02:27, 16. Aug. 2014 (CEST)
- Ich habe das nun entsprechend eingetragen und auch gleich den Eberhard-Psalter mit eingebaut.--Enzian44 (Diskussion) 03:18, 8. Mär. 2016 (CET)
Klosterkirche St. Emmeram: Innenraum: Die jetzige Pfarrkirche und ehemalige Klosterkirche heißt "Mariä Himmelfahrt"
Die Bildunterschrift "Klosterkirche St. Emmeram: Innenraum" ist falsch !
Es muss richtig heißen: "Ehemalige Klosterkirche und jetzige Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt der Pfarrei St. Emmeram"
Nur die Pfarrei ist nach der alten Kirche "St. Emmeram" benannt, diese Kirche existiert aber nicht mehr.
Die jetzige Pfarrkirche heißt immer noch "Mariä Himmelfahrt", das ist die frühere Kirche des aufgelösten Benediktinerinnenklosters.