Diskussion:Kloster Wonnenstein

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Bundesbeschluss vom 23. Juli 1870

Beschluss von 1870

Der Bundesbeschluss vom 23. Juli 1870 (AS X 246, BS 1 69, SR 132.224) bereinigte diverse Grenzstreitigkeiten zwischen den beiden Halbkantonen, in einem letzten Teil auch die Kantonszugehörigkeit der Klostergebäude Wonnenstein/Grimmenstein. Der Beschluss von 1870 wurde mit dem "Bundesbeschluss zur formellen Bereinigung des Bundesrechts" vom 3. März 2008 per 1. August 2008 aufgehoben. In der Botschaft dazu (BBl 2007 6165) stand, der Beschluss sei "längst vollzogen und heute gegenstandslos". --Morgestraich (Diskussion) 18:31, 1. Sep. 2014 (CEST)

Der Beschluss ist längst vollzogen und heute gegenstandslos, weil für alle die Situation klar ist - jedenfalls sieht es der Bezirk Schlatt-Haslen so. Gruss --Schofför (Diskussion) 00:33, 2. Sep. 2014 (CEST)
Ich frage mich, was mit § 3 geschehen ist. Laut [1] war die Anzahl Nonnen 1938 höher als 1870. Soviel zum Thema "längst vollzogen". --Morgestraich (Diskussion) 09:20, 3. Sep. 2014 (CEST)

Wonnensteiner Kraftessenz

Was das wohl für ein Präparat ist? --Morgestraich (Diskussion) 09:27, 3. Sep. 2014 (CEST)