Diskussion:Koalitionsvertrag der 16. Wahlperiode des Bundestages

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Lemma / Zusammenführung

Eine Klammerlemma wird benutzt, wenn ein Begriff in verschiedenen Kontexten in verschiedenen Bedeutungen verwendet wird. Das derzeitige Lemma Koalitionsvertrag (Deutschland 2005) ist zwar schön kurz, aber "Koalitionsvertrag" bedeutete in Deutschland 2005 nicht anderes als das, was unter Koalitionsvertrag beschrieben wird.

Vielmehr gab es 2005 in Deutschland einen Koalitionsvertrag, und dieser wird hier beschrieben. Am einfachsten wäre Koalitionsvertrag Deutschland 2005.

Da aber jeder Koalitionsvertrag zu einer Legislaturperiode gehört und damit zu einem Kabinett, fände ich Koalitionsvertrag für Kabinett Merkel (später ggf. Koalitionsvertrag für Kabinett Merkel I) am treffendsten, auch wenn der Koalitionsvertrag nicht nur Vorgaben für die Exekutive trifft, sondern auch den Rahmen für die Legislative steckt.

Deswegen möchte ich auch zusätzlich den Vorschlag in Spiel bringen, den Inhalt ganz in Kabinett Merkel (später ggf. Kabinett Merkel I) einzubauen. Da es immer eine 1:1-Beziehung zwischen Koalitionsvertrag und Kabinett gibt (über die Legislaturperiode ), wäre dies aus meiner Sicht ein logischer Schritt. Dagegen spricht ein wenig, dass beide Themen gleich gewichtig und Artikel gleichlang sind. Dafür spricht ein wenig, dass es bis jetzt nur einen Artikel zu einem Koalitionsvertrag gibt, nämlich diesen hier (und sich dies auch nicht so ganz schnell ändern wird).

--Abe Lincoln 22:46, 6. Okt. 2009 (CEST)

Hallo, ich halte das jetzige Lemma für Begriffsfindung. Sicher gibt es eine Beziehung zwischen Kabinett und Koalitionsvertrag, aber die Vereinbarung wurde nicht vom Kabinett, sondern von und zwischen den Parteien geschlossen. Im allgemeinen Sprachgebrauch war immer vom "Koalitionsvertrag" die Rede. Ich würde daher die Rückverschiebung befürworten oder ein anderes Klammerlemma vorschlagen, etwa Koalitionsvertrag (Deutschland 16. Wahlperiode). Grüße von Jón + 21:09, 25. Okt. 2009 (CET)
Habe es jetzt, nachdem kein Widerspruch kam, so umgesetzt. Grüße von Jón + 20:58, 2. Nov. 2009 (CET)
Diese Systematik ist unsinnig. In der 5. Wahlperiode gab es einen Koalitionsvertrag zwischen Union und FDP (1965-1966) und einen Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD (1966-1969) und in der 9. Wahlperiode einen zwischen SPD und FDP (1980-1982) und einen zwischen Union und FDP (1982-1983). Auch in der 18. Wahlperiode könnte es theoretisch zwei Koalitionsverträge geben wenn die Große Koalition zerbricht und sich Union und Grüne für den Rest der Legislaturperiode zusammentun. --79.216.18.21 08:41, 28. Nov. 2013 (CET)

Defekter Weblink

GiftBot (Diskussion) 09:02, 17. Jan. 2016 (CET)