Diskussion:Kombattant
Veraltet
Hallo,
nach meiner Ansicht sollte in dem Artikel deutlicher herausgehoben werden, dass es sich bei Kombattant um einen veralteten Begriff handelt.
Die im Text dargestellten rechtlichen Besonderheiten sind nach meiner Ansicht durch das III. Genfer Abkommen über die Behandlung von Kriegsgefangene entfallen. Hier erfolgte ein Gleichstellung aller bewaffneten Kräfte.
--Zweifalt 11:05, 3. Nov 2004 (CET)
- Dies ist falsch. Kombattant ist ein gängiger Begriff, der weiterhin Gültigkeit hat. --Dingo 07:18, 9. Dez 2004 (CET)
- Kann es sein, dass der (evtl. veraltete Begriff, wenn es ihn schon gab) durch schlampiges Übersetzen des englischen Begriffes während des Irakkrieges wieder einen Aufschwung erfahren hat? -- Wikistefan87, 2.12.2005, 21:15 MEZ
- Nein. Kann es nicht. :) Der Begriff gehört zu den Grundlagen des Humanitären Völkerrechts. Nur weil der Begíff alt ist, heisst es nicht, daß er veraltet ist. --pixelFire Bierchen?!? 10:37, 3. Dez 2005 (CET)
Soldat =!?= Kombattant
Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) Abschnitt II Kombattanten- und Kriegsgefangenenstatus
Art. 43 - Streitkräfte 1. Die Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Partei bestehen aus der Gesamtheit der organisierten bewaffneten Verbände, Gruppen und Einheiten, die einer Führung unterstehen, welche dieser Partei für das Verhalten ihrer Untergebenen verantwortlich ist; dies gilt auch dann, wenn diese Partei durch eine Regierung oder ein Organ vertreten ist, die von einer gegnerischen Partei nicht anerkannt werden. Diese Streitkräfte unterliegen einem internen Disziplinarsystem, das unter anderem die Einhaltung der Regeln des in bewaffneten Konflikten anwendbaren Völkerrechts gewährleistet. 2. Die Angehörigen der Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Partei (mit Ausnahme des in Artikel 33 des III. Abkommens bezeichneten Sanitäts- und Seelsorgepersonals) sind Kombattanten, das heisst, sie sind berechtigt, unmittelbar an Feindseligkeiten teilzunehmen. 3. Nimmt eine am Konflikt beteiligte Partei paramilitärische oder bewaffnete Vollzugsorgane in ihre Streitkräfte auf, so teilt sie dies den anderen am Konflikt beteiligten Parteien mit.
Somit ist eigentlich die Gesamte Aussage des Artikels Quatsch. --Pixelfire 09:13, 30. Nov 2004 (CET)
- Der Hase liegt hier im Pfeffer:
- organisierten bewaffneten Verbände, Gruppen und Einheiten, die einer Führung unterstehen, welche dieser Partei für das Verhalten ihrer Untergebenen verantwortlich ist;
- Damit ist ein Freischärler ohne Führung und ohne Kennzeichnung, der seine Waffen verdeckt trägt, kein Kombattant und darf nach Strafrecht abgeurteilt werden.
- Dieser Artikel ist FUBAR. Deshalb Löschantrag gestellt. --Dingo 07:18, 9. Dez 2004 (CET)
- Dieser Artikel gehört zu den Basics Wehrrecht und ist sehr wichtig!
Man kann durch Ernennung, durch Ableistung eines Eides oder Gelöbnisses Kombattant einer Kriegspartei werden, ist aber damit kein Soldat (..)
- Hier wurde aber vermittelt, daß ein Soldat kein Kombattant sei.. dies ist so nicht richtig und das war der springende Punkt. Ich freue mich aber über die Generalüberarbeitung :) --Pixelfire 11:11, 13. Dez 2004 (CET)
Kennzeichnungspflicht
Durch ein einheitliches Abzeichen - bei regulären Streitkräften meist die Nationalflagge auf der Schulter - klar gekennzeichnet sein.
Wer mir das belegen kann, bekommt von mir einen Keks :) --pixelFire (!?*) 18:24, 27. Dez 2004 (CET)
- "einheitliches Abzeichen" ist klar.
- Ansonsten: Deutschland, Frankreich, Skandinavien, GB: Flagge auf Schulter. USA: Große Flagge auf Schulter. Rußland AFAIK auch Flagge.
- Ausnahme Österreich: Staatswappen in schwarz auf oliv am Oberarm.
- Ich denke, das dürfte eine NATO-Kiste sein, wenn ich mir das so betrachte...
- --Dingo 01:35, 8. Jan 2005 (CET)
- Eben. Wir nutzen das eher zur identifikation der eigenen Truppen und mit dem eigenen Land.
- Völkerrechtlich ist es IMHO nicht notwendig
- In Wehrrecht auf der HUS wurde uns extra gesagt, daß eine Einheitliche Uniform oder Kennzeichnung völkerrechtlich nicht notwendig ist.
- Ich streiche es erstmal.
- --pixelFire (!?*) 07:34, 14. Feb 2005 (CET)
- Nun steht da aber überhaupt nichts mehr über die Kennzeichnungspflicht. Kombattanten müssen aber eindeutig als solche erkennbar sein. Einheitliche Uniformen oder Abzeichen wie Armbinden sind nur Beispiele, aber irgendeine visuelle Verdeutlichung des Kombattantenstatus´ muß sein.
- --Kleinalrik 23:43, 26. Jun 2006 (CEST)
Ungesetzlicher Kombattant falsch einsortiert?
Der ungesetzliche Kombattant ist doch nur anwendbar wenn die Genfer Konventionen nicht in Kraft sind (also nicht im Krieg) da sie sämtliche Statuse definiert? Er ist also nicht unter Nichtkombattanten einzuordnen sondern hat überhaupt nichts in den Genfer Konventionen zu suchen? Es gibt zwar nen Nichtkombattanten mit eingeschränkten Rechten was aber was anderes als ein rechtloser ungesetztlicher Kombattant ist.
Vor der Neuordnung der Genfer Konventionen 1949 erlaubte sie afaik nach Auslegung der US Justiz den Status des ungesetzlichen Kombattanten. Nach 1949 hat sie diese definitionslücke aber geschlossen, der ungesetzliche Kombattant ist nach Völkerrecht nicht mehr möglich. Nur in Fällen in denen die GK nicht gilt kann nationales Völkerrecht wie das der USA angewendet werden welches den Status des ungesetzlichen Kombattanten vorsieht, aber das hat nicht mit den GK zu tun. - gez. Phaidon
Volkssturm
Im Wiki-Artikel zum Volkssturm selbst wird darauf hingewiesen, daß der Kombattantenstatus des Volkssturms mitnichten eindeutig war. --Kleinalrik 23:46, 26. Jun 2006 (CEST)
Komplettrückstellung durch Giro
Hallo Giro was soll in der von mir geänderten Struktur schlechter sein? Auch die anderen Punkte kann ich nicht nachvollziehen, insbesondere die Kürzung in einigen Teilen ist angebracht, da sich die Sachverhalte bei Interesse in den Links klären lassen. --84.145.76.54 21:02, 29. Dez. 2006 (CET)
- Kleinere Straffungen sind in Ordnung. Deine sinnverändernden Zwischenüberschriften nicht, ebensowenig Dein Partisanen-POV. Der lange Absatz mit Quellenzitat zur Erläuterung des Kombattantenstatus des Bundesgrenzschutzes gehört an den Schluss, weil er nur ein Randthema behandelt (und wird demnächst von mir auch noch gestrafft). Giro 21:08, 29. Dez. 2006 (CET)
- Die ganzen Nichtkombattanten sind eigentlich ja Nebensache - aber gut es ist nicht ganz unsinnig, das über die Abgrenzung zu machen. Daher gehören diese aber an den Schluss. Die Zwischenüberschriften gliedern die Nichtkombattanten sinnvoll. Es ist doch sehr wichtig die zwei Gruppen herauszustellen. Was Du mit Partisanen-POV meinst kann ich nicht nachvollziehen, da es ja nur einen Verweis auf den zugehörigen Artikel gibt. --84.145.76.54 21:16, 29. Dez. 2006 (CET)
- Meine Zwischenüberschriften orientieren sich an der Kategorisierung, die in der angebenen Quelle vorgenommen wird, dem Großen Lehrbuch für Völkerrecht von Doehring. Doehring als emeritierter Professor am Max-Planck-Institut für ausländisches Öffentliches Recht und Völkerrecht ist eine kaum angreifbare Autorität. Woraus Du dagegen Deine Zwischenüberschriften und Kategorien ableitest, ist völlig offen. Was den Partisanen-POV betrifft, brauchst Du nicht so harmlos tun, guck einfach in den Artikel und schau Dir Deine eigenen Veränderungen an. Giro 21:32, 29. Dez. 2006 (CET)
- Ich habe ja Deine bzw. Doehrings Zwischenüberschriften nicht beseitigt. Ich habe lediglich eine Zusammenfassung zu Hauptpunkten vorgenommen und die dürfte so allgemein bekannt sein. Zivilisten und Partisanen kann man nicht so in eine Überschrift pressen, glaube auch nicht das das Doehring so gemacht hat, das habe ich daher getrennt. Meine Bearbeitung deckt sich auch mit den einschlägigen Ausführungen im Bundeswehrhandbuch Reibert, Teil A S. 130ff. --84.145.76.54 22:16, 29. Dez. 2006 (CET)
- Der Reibert hat nun mal garnichts mit Wissenschaft zu tun, auch wenn er sehr verbreitet ist. Derartige Handbücher gibt es für jede Armee, und jede hat da ein anderes. Giro 23:15, 29. Dez. 2006 (CET)
- Es geht hier ja auch nicht um die letzten wissenschaftlichen Feinheiten sondern um die grobe Struktur des Artikels - oder willst Du sagen die Bundeswehr gibt ihren Soldaten falsche völkerrechtliche Angaben an die Hand?
- Also bitte anführen, wo etwas an der Gliederung nicht passen soll! Die Gruppierung bring für den Leser einen deutlichen Vorteil, vielleicht geht noch irgend eine Spezialgruppe ab - dann halt ergänzen. Aber die Grundstruktur ist auf alle Fälle richtig. --84.145.76.54 09:05, 30. Dez. 2006 (CET)
- Das Völkerrecht hat nichts mit legal/illegal zu tun. Das ist eine fundamentale Tatsache, Völkerrecht ist Vertragsrecht. Also höre endlich auf mit Deinen Reverts und sieh zu, dass Du mal was anderes als den Reibert zu lesen kriegst. Es würde nichts schaden, dass Du die Originaltexte auch mal liest, über die Du hier schreibst. Giro 12:33, 30. Dez. 2006 (CET)
- Ich würde vorschlagen, dass wir uns um konstruktiv voran zu kommen vorerst auf die Gliederung konzentrieren. Es gibt zwar auch noch einige kleine andere Punkte die zu diskutieren sind bei Deiner Generalüberarbeitung des Artikels, aber das kann ja später noch erfolgen. Ich habe nicht gesagt, dass der Reibert eine Dienstvorschrift ist - aber Du kannst ihn sicher nicht als unseriös oder sonst was abtun. Die originalquellen sagen auch nichts anderes. Zudem geht es im Völkerrecht sehr wohl um legal (gesetzmäßig) oder nicht. Völkerrecht ergibt sich - soweit es nicht Gewohnheitsrecht ist - aus völkerrechtlichen Verträgen und die haben Gesetzesstatus. Auch das ganze Strafrecht gegen Kriegsverbrecher usw. baut sich darauf aus. Die Gliederung in legal oder illegal ist daher ein grundlegende und bringt für den Leser die nötige Klarheit. Solltes Du da nicht mitgehen können halte ich es für besser die ganzen Nichtkombattanten - die hier ja eigentlich nicht hin gehören - raus zu nehmen (ist ja nur eine Negativabgrenzung). --84.145.104.66 13:53, 30. Dez. 2006 (CET)
- Ich habe inzwischen meinen Reibert aus dem Schrank gezogen und Deine Edits überprüft. Steht mitnichten so drin, Du bist einfach ein Fälscher. Noch nicht mal ein besonders kluger, schließlich hat fast jeder ehemalige Soldat den Reibert gekauft und kann merken, dass Du fälschst. EOD. Giro 14:54, 30. Dez. 2006 (CET)
- Ich glaube Du versteht bei der Quellenarbeit etwas falsch. Quellenarbeit heißt nicht etwas 1:1 abzupinseln, in den wenigen Fällen in denen das angebracht ist sind die Zitate dann auch in Anführungszeichen zu setzten, sondern die Inhalte in eigenen Worten wieder zu geben und ggf. auch verbale Ausführungen in Gliederungen zu fassen. Also von Fälschung kann keine Rede sein. (zur Einstufung der Personengruppen als Bsp.: a.a.O. S. 132: "Personen die ohne Berechtigung (=illegal - Anmerkung des Verfassers-) an Feindseligkeiten teilnehmen, besonders Söldner, sind Freischärler und haben, wie Spione, ....keinen Anspruch auf den Status eines Kriegsgefangengen. ..."
- Also bitte klar sagen, wenn wirklich etwas nicht passen sollte und nicht unberechtigte Vorwürfe in den Raum stellen. So haßt Du z. B. noch nichts dazu ausgeführt warum es Deiner Meinung nach kein Legal und Illegal im Völkerrecht geben soll. --84.145.104.66 15:08, 30. Dez. 2006 (CET)
- PS: Ich wollte Dir eigentlich Gelegenheit geben zu einer Reaktion auf meinen Vorschlag zum Beginn mit der Gliederung und habe diesen Vorschlag daher auch nicht gleich umgesetzt um nicht immer nur Änderungen zu produzieren. Da dazu aber Deinerseits offenbar keine Bereitschaft besteht - wie generell zu einer inhaltlichen Diskussion. Stelle zumindest mal meine Gliederung ein - auf inhaltliche Veränderungen verzichte ich vorerst mal trotzdem. --84.145.104.66 15:19, 30. Dez. 2006 (CET)
Da sich Giro nach seinen Angaben auf der Sperrseite hier verabschiedet hat Pflege ich die Punkte ein an denen neben der Gliederung auch inhaltich Überarbeitungsbedarf besteht. Grundlage u. a. nach dem Reibert. --84.145.104.66 23:04, 30. Dez. 2006 (CET)
Verdreht?
"Die HLKO hingegen unterscheidet zwischen Angehörigen mit und ohne Kampfauftrag und erklärt nur letztere zu Kombattanten, erstere zu Nichtkombattanten," - ist das meine persönliche Dummheit, wenn ich das so lese, daß 'erstere', also Angehörige 'mit' Kampfauftrag jetzt 'Nichtkombattanten' sein sollen?
- ja, siehe Nichtkombattant Giro 20:20, 1. Mär. 2007 (CET)
- Auf der Diskussionseite dort steht allerdings, dass sich Haager Landkriegsordnung und Genfer Konvention darin unterscheiden. In der Bundeswehr gibt es zum Beispiel den Status des militärischen Nichtkombattanten, den Seelsorger und Sanitätspersonal innehaben. Erstere sind unbewaffnet, letztere tragen Handfeuerwaffen zur Selbstverteidigung, beiden gemeinsam ist das Verbot, einen Gegner anzugreifen oder auch nur indirekt Mithilfe zu leisten. Alle anderen Angehörigen der Bundeswehr, ob kämpfende oder technische Truppe, sind nicht an diese Weisung gebunden; ich nehme mal an, sie können sogar zur Teilnahme an Kampfhandlungen herangezogen werden, auch wenn diese nicht zu ihren eigentlichen Aufgaben gehören.
- mW könnte sich übrigens rein völkerrechtlich und militärvorschriftlich auch der Seelsorger zur Selbstverteidigung bewaffnen und vermutlich (Vorschriftenlage?) müßte ihm die Bundeswehr dann auch die Waffe stellen, nur vom Militärbischofsamt wird das aus einsichtigen Gründen verboten. --84.154.63.217 22:28, 21. Jul. 2009 (CEST)
- Auf der Diskussionseite dort steht allerdings, dass sich Haager Landkriegsordnung und Genfer Konvention darin unterscheiden. In der Bundeswehr gibt es zum Beispiel den Status des militärischen Nichtkombattanten, den Seelsorger und Sanitätspersonal innehaben. Erstere sind unbewaffnet, letztere tragen Handfeuerwaffen zur Selbstverteidigung, beiden gemeinsam ist das Verbot, einen Gegner anzugreifen oder auch nur indirekt Mithilfe zu leisten. Alle anderen Angehörigen der Bundeswehr, ob kämpfende oder technische Truppe, sind nicht an diese Weisung gebunden; ich nehme mal an, sie können sogar zur Teilnahme an Kampfhandlungen herangezogen werden, auch wenn diese nicht zu ihren eigentlichen Aufgaben gehören.
Diskussion Nichtkombattant
Hier scheint Unklarheit zu bestehen, wie der Begriff Kombattant und Nichtkombattant zu verstehen ist:
Meine Bearbeitung:
Für Personen, die an nichtinternationalen bewaffneten Konflikten teilnehmen, gilt der Kombattentenstatus nicht. Sie gelten als Nichtkombattanten. wurde revetiert. Meine Quelle (Seite 2)--89.245.236.135 11:34, 15. Apr. 2010 (CEST)
- Und wo steht in dieser Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage, dass Personen, die an nichtinternationalen bewaffneten Konflikten teilnehmen, als Nichtkombattanten gelten? -- Uwe 12:10, 15. Apr. 2010 (CEST)
- Zitat:Im Gegensatz dazu kennt der nichtinternationale bewaffnete Konflikt keinen Rechtsstatus des Kombattanten. In der Mitte der Seite 2. Hast du meine Quelle gelesen? --83.135.56.116 13:12, 15. Apr. 2010 (CEST)
- Die jetzige Fassung scheint ok zu sein?--83.135.56.116 14:09, 15. Apr. 2010 (CEST)
- Wenn Du Dich für Regelungen zu bewaffneten Konflikten interessierst, die keinen internationalen Charakter haben, solltest Du mal das Rom-Statut im Originaltext lesen (Hintergrund sind Erfahrungen der Jugoslawien-Kriege der 1990er Jahre). Hier der deutsche Text. Giro Diskussion 14:37, 15. Apr. 2010 (CEST)
- und hier Artikel 3 der Genfer Konventionen von 1949, der sich ebenfalls mit bewaffneten Konflikten ohne internationalen Charakter befasst. Giro Diskussion 14:54, 15. Apr. 2010 (CEST)
- Als Rat für weiterführende Informationen finde ich deinen Tip ok. Ich glaube aber kaum, dass der Laie weiß, wann welches Recht gilt, in welcher Situation. Es geht doch darum, das der Laie (solche lesen hier) ohne Schwierigkeiten verstehen kann, für wen eine solche eine Bezeichnung zutrifft. IMHO ist das hier so nicht gegeben. Deshalb wäre eine kurze Erläuterung angesagt. IMHO --83.135.56.116 15:09, 15. Apr. 2010 (CEST)
Im Satz Im Gegensatz dazu kennt der nichtinternationale bewaffnete Konflikt keinen Rechtsstatus des Kombattanten. lese ich das Wort "Nichtkombattant" nicht. Warum "es gibt in dieser Situation den Rechtsstatus des Kombattanten nicht" nicht gleichbedeutend ist mit "es handelt sich um Nichtkombattanten", habe ich auf der Diskussionsseite zum Artikel Nichtkombattant ausgeführt. Dass jemand kein (regulärer bzw. priviligierter) Kombattant im völkerrechtlichen Sinne ist, macht ihn nicht automatisch zum Nichtkombattanten. -- Uwe 15:29, 15. Apr. 2010 (CEST)
- Ja, das hatte ich schon in der weiteren Bearbeitung berücksichtigt, aber die ist inzwischen auch inexistent.--83.135.56.116 15:49, 15. Apr. 2010 (CEST)
Aus meiner Sicht geht das in die falsche Richtung. Mit der Einführung des Völkerstrafgesetzbuches hat sich die Tendenz durchgesetzt, internationale und nicht-internationale bewaffnete Konflikte rechtlich gleich zu behandeln. Wenn also diese Unterscheidung von international und nicht-international hier im Artikel erwähnt werden soll, dann doch nur mit Erwähnung der besonderen Tatbestände, in denen diese Unterscheidung eine Rolle spielt. Giro Diskussion 16:24, 15. Apr. 2010 (CEST)
Logik im Abschnitt Gruppierung der Kombattanten
Im Satz In Deutschland sind Militärjustiz und Bundeswehrverwaltung zivile Einrichtungen; ihre Mitglieder sind folglich keine Angehörigen der Streitkräfte und damit auch Nichtkombattanten. fehlt die Logik, auch wenn die Aussage Militärjustiz und Bundeswehrverwaltung sind Nichtkombattanten (nach momentanem politischen Willen) richtig ist. Das Unterscheidungskriterium ist nicht der Status zivil oder militär, sondern der Kampfauftrag gemäß der Haager Landkriegsordnung. Auch ist der Rückschluss 'zivile Einrichtung = nicht Streitkräfte' unzulässig, da auch zivile Einrichtungen zu den Streitkräften eines Staates gehören können. Auch können zivile Einrichtungen eines Staates den Kombattanten Status erreichen, sofern der entsprechnde Staat dies dem Gegner mitteilt. Somit stelle ich folgende Umformulierung zur Diskussion: 'In Deutschland sind Militärjustiz und Bundeswehrverwaltung zivile Einrichtungen der Bundeswehr ohne Kampfauftrag. Somit sind diese Nichkombattanten'
--MikeTango78 09:36, 7. Apr. 2011 (CEST)
"Vietcong" ?
Was ist mit dem vietnamesischen Aufständischen gegen den südvietnamesische Satrapenstaat der USA ? Was für Art von Kombattantenn waren die denn ? 31.19.65.192 21:09, 29. Nov. 2013 (CET)
Gruppe Ralf Forster
Moin, wir sind bei der Diskussion um die Gruppe Ralf Forster nicht sicher, ob es sich um Kombattanten handelt. Hilfe ist erbeten. MfG --Stubenviech (Diskussion) 16:21, 10. Sep. 2014 (CEST)