Diskussion:Kommanditgesellschaft

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Überschrift

jebem vam mater KG! == (nicht signierter Beitrag von 80.139.26.151 (Diskussion | Beiträge) 11:07, 1. Mär. 2010 (CET)) bythqira tallesh (nicht signierter Beitrag von 212.184.205.138 (Diskussion) 11:09, 17. Nov. 2016 (CET))

Historisches

Ich hab mal ein bisschen Rechtsgeschichte eingefügt. Hoffe es passt. Nur die Verlinkung der Suchbegriffe Kommenda und Sendegesellschaft kann ich nicht ausführen. Vielleicht könnte jemand eine Weiterleitung machen. Danke Quelle: http://www.lexexakt.de/glossar/kommenda.php --Perditta 19:49, 8. Nov. 2008 (CET)

Es lag ein grober Fehler bei der Gewinnberechnung nach § 121 vor

Hab alles auf die Schnelle geändert. Hatte jedoch keine Zeit ein gerundetes Rechenbeispiel hinzuzufügen Benutzer Wagner Christian, 4. Jan 2005

Nachbesserung

Ist es nicht so, dass § 121 HGB sich nur auf OHGs bezieht? So steht es zumindest im HGB und in unseren Betriebswirtschaftliche Prozesse Script... ;-) KG: Verteilung des Gewinnes mit 4 %-Regel. Rest nach Anteilen. OHG: Verteilung des Gewsinnes mit 4 %-Regel. Rest nach Köpfen. (So stehts im Text.)

Nicht-Benutzer Jakob Hombsch, 16. Jan 2006


Ist eine KG eigentlich in Deutschland eine juristische Person oder - wie die OHG - nicht? Kaffeefan 23:31, 1. Mai 2005 (CEST)

Ist eine Kommanditgesellschaft eine juristische Person?

Kurz und Knapp: nein. Juristische Personen können jedoch Gesellschafter in der KG sein.

Frage

Hat wer zufällig davon nen bissl Ahnung? Also kann wir wer sagen wo die Vor- und Nachteile der Kommandigesellschaft liegen? Oder anders gefragt: Warum sollte ich z.b eine Kommanditgesellschaft gründen und z.b keine GmbH oda OHG?

Du solltest erst mal das Kindergartendiplom schaffen, dann kannst Du vielleicht auf ne Schule wechseln, und dann darfst Du irgendwann mal ne KG gründen. Siehe [1]. --AndreasPraefcke ¿! 17:30, 2. Nov 2005 (CET)
Ein ziemlich rüder Umgang mit einer ziemlich seichten Frage. Wir sind hier nicht im Usenet! --Abdiel 05:25, 4. Dez. 2006 (CET)
Die Entscheidende Frage ist: Wer hat den Titel auf "Kokaingesellschaft" geändert, sowas könnt ihr im Usenet machen. Hier ist das wirklich nicht lustig...

URV

Ich habe gerade eine URV aus EUROPA Verlag: Betriebswirtschaftslehre der Unternehmung entfernt und war gezwungen, folgende Versionen zu löschen:

17:11, 4. Nov 2005 . . ElRaki (revert ungbegründete löschung)
16:46, 4. Nov 2005 . . 84.176.35.209 (Rechnungslegung der KG)
15:47, 2. Nov 2005 . . Hafenbar (Änderungen von Benutzer:84.137.60.232 rückgängig gemacht und letzte Version von Benutzer:Timer wiederhergestellt)
15:39, 2. Nov 2005 . . 84.137.60.232 (Deutschland)
15:37, 2. Nov 2005 . . 84.137.60.232 (Gründung)
15:35, 2. Nov 2005 . . Timer (revert wg. Vandalismus)
15:35, 2. Nov 2005 . . 84.137.60.232 (Deutschland)
15:34, 2. Nov 2005 . . 84.137.60.232 (Rechtsgrundlagen)
21:49, 21. Okt 2005 . . Shaqspeare (pl:Spółka komandytowa)
11:52, 11. Okt 2005 . . Este (Umsatzsteuer)
16:49, 10. Okt 2005 . . 172.182.115.20 (Umsatzsteuer)
09:33, 9. Okt 2005 . . 84.163.130.223 (Gewinn- und Verlustverteilung)
09:31, 9. Okt 2005 . . 84.163.130.223 (Gewinn- und Verlustverteilung)
09:22, 9. Okt 2005 . . 84.163.130.223 (Gewinn- und Verlustverteilung)
16:02, 4. Okt 2005 . . 84.148.94.238 (Rechtsfähigkeit der KG)
16:01, 4. Okt 2005 . . 84.148.94.238 (Rechtsfähigkeit der KG)
22:46, 23. Sep 2005 . . 87.78.59.190 (Haftung der Gesellschafter)
11:41, 21. Sep 2005 . . Finanzer (Änderungen von Benutzer:194.231.29.87 rückgängig gemacht und letzte Version von Benutzer:213.39.144.203 wiederhergestellt)
11:40, 21. Sep 2005 . . 194.231.29.87 (Gründung)
11:40, 21. Sep 2005 . . 194.231.29.87 (Kapitaleinlage)
11:38, 21. Sep 2005 . . 194.231.29.87 (Umsatzsteuer)
11:37, 21. Sep 2005 . . 194.231.29.87 (Umsatzsteuer)
11:36, 21. Sep 2005 . . 194.231.29.87 (Umsatzsteuer)
23:48, 20. Sep 2005 . . 213.39.144.203 (Deutschland)
19:22, 12. Sep 2005 . . 217.82.158.54 (Besonderheiten)

--Flominator 10:57, 5. Nov 2005 (CET)

Frage

Ist der Komplementär (Vollhafter) eigentlich befugt gleichzeitig in einer anderen KG ebenfalls Gesellschafter (Komplementär)zu sein??? Da er ja gesamtschuldnerisch haftet d.h. auch mit Privatvermögen, kann er doch nicht, im Fall der Falle, nicht für beide KG´s haften, oder???

Das kann er. Ein Komplementär einer KG kann gleichzeitig Komplementär einer weiteren KG, Gesellschafter einer OHG oder Einzelunternehmer sein und aus allen Beteiligungen unbeschränkt persönlich haften. Die Beteiligungen an den jeweils anderen Unternehmen sind dann Teil seiner Haftungsmasse. --Holofernes 13:00, 8. Mai 2010 (CEST)

Firmenname

hallo leute es wird geschrieben Sie muss den Namen mindestens eines Komplementärs (Vollhafters) enthalten. und weiter unten Somit sind neben z.B. "Müller KG" oder "Müller und Co. KG" auch "A.B.C. Angebot KG" möglich.

aber abc angebot KG enthällt ja wohl keinen namen eines geschellschafters oder?

Dass die Firma den Namen eines Vollhafters enthalten muss, gilt nur für den Fall, dass eine Personenfirma gewählt wird. Wenn eine Sachfirma (oder Phantasiefirma) gewählt wird, ist es nicht erforderlich einen Gesellschafternamen aufzunehmen.--Caeruleus 17:15, 6. Jun 2006 (CEST)

Seit der Firmenrechtsreform muss nicht mehr bei einer Personenfirma der KG der Name des Vollhafters gewählt werden. Es kann eine beliebige Personenfirma verwendet werden, soweit die allgemeinen Grundsätze über die Firmenbildung nicht verletzt werden. z.B. Lieschen Müller dürfte wahrscheinlich keine "Boris Becker" KG gründen. --Ramatan 19:25, 29. Sep 2006 (CEST) ihr dreckigen zigeuner (nicht signierter Beitrag von 212.184.205.138 (Diskussion) 11:09, 17. Nov. 2016 (CET))

Fehler

Dieser Artikel ist leider voller Fehler.--Ramatan 19:26, 29. Sep 2006 (CEST)

Ja, leider. Vielleicht sollten sich BWLer im Grundstudium mit Halb- und Viertelwissen etwas zurückhalten. Skripte sind keine ausschöpfenden Dokumente Leute !

Société en commandite simple

Hier fehlt noch die französische Sonderform „Société en commandite simple“ (SCS). --Latschari 20:59, 7. Apr. 2007 (CEST)

Frage

Wenn eine Gesellschaft (Firma) mit rechtsform KG ist voll im Schulden geraten, wie werden die Schulden auf die Komplementärn (bei mehreren Komplementärn) verteilt? Es kann doch nicht seien das einer zahlt komplett, also irgentwelche beschränkung muss das sein.

wie ohg, ausgleichsanspruch. bitte achte auf dein deutsch, hätte fast gar nicht verstanden was du willst --Flow2 09:59, 9. Feb. 2008 (CET)

Rechtsgrundlagen

da steht nur der paragraph, das ist zu wenig --Flow2 12:41, 8. Feb. 2008 (CET)

Gewinnverteilung

Die Gewinnverteilung nach 4/100 des Kapitalanteils erfolgt im "angemessenen" Verhältnis und nicht wie Artikel geschrieben nach Köpfen. (§ 168 Abs. 2 HGB). -- 03.04.

Abschnitt Siehe Auch

In diesem Abschnitt werden Gesellschaftsformen genannt die mit der KG nichts gemein haben und zusätzlich in der Navigationsleiste am Ende vorhanden sind. Vorschlag: Ich kürze diesen Abschnitt bis auf die üblichen Komplimentärgesellschaften der besseren Übersichtlichkeit wegen. --Salier100 15:50, 17. Jul. 2008 (CEST)

Aufteilung in länderspezifische Artikel

Hallo zusammen, wäre es nicht sinnvoller den Artikel in drei länderspezifische Artikel:

aufzuteilen? Eine kurze allgemeingültige Beschreibung kann ja gerne weiterhin unter Kommanditgesellschaft erhalten bleiben. Danke und Gruß kandschwar 10:54, 1. Aug. 2010 (CEST)

Ich wäre für diesen Gedanken sehr zu haben. Machen wir in anderen Rechtsformartikeln ähnlich. Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 22:25, 1. Aug. 2010 (CEST)

Okay, ich fange dann gleich mal damit an. Da der deutsche Anteil der größte ist, wird dieser dementsprechend die Versionsgeschichte behalten. Gruß kandschwar 17:54, 2. Aug. 2010 (CEST)

Einlage der kommandit Verteilung

Hallo eine frage ... Wie ist die Rechtslage wenn ein kommandit ein Teil seiner Einlage vom Vermögen der Gesellschaft bezahlt hat ? Kann man dann die Aufhebung der Gesellschaft beantragen ? Oder kann man sich die Anteile selber sichern ? Wer kann mir dazu was sagen ? (nicht signierter Beitrag von 77.42.222.196 (Diskussion) 23:26, 23. Okt. 2012 (CEST))

Eine Beantwortung der Frage darf hier nicht erfolgen. Es würde sich dabei letztlich um eine Rechtsberatung handeln. Die Wikipedia ist kein juristischer Auskunftsdienst --Pelz (Diskussion) 23:30, 23. Okt. 2012 (CEST)

"Italienisch"?

"commendatorius", "commendatarius", "tractator", kommt mir doch sehr lateinisch vor. --BjKa (Diskussion) 15:06, 28. Apr. 2022 (CEST)

Über die Bezeichnung 'italienisch' und die recht ungelenke Integration in den Text bin ich bei der Lektüre auch gerade drüber gestolpert. Da sich in den letzten viereinhalb Monaten ja niemand dazu geäußert hat, werde ich das mal ändern. Die italienische Wikipedia kennt auch nur den socio accomandatario (als Komplementär) und den socio accomandante (als Kommandantist). Wenn sich irgendwo eine Quelle auftut, die die offensichtlich lateinischen Begriffe im mittelalterlichen Italien nachweist, kann mans ja einfach wieder einfügen. --Gegenflagge (Diskussion) 10:29, 14. Sep. 2022 (CEST)