Diskussion:Konferenz von Sanremo

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Der Link funktioniert nicht.

Derim Hunt 03.01.2007 15:24 MESZ

  • Neuer Link eingefügt. --Matthiasb 11:51, 5. Jan. 2007 (CET)

Jordanien

«Das später von Jordanien abgetrennte Palästina hätte nach Sykes-Picot unter internationale Verwaltung gestellt werden sollen.»

Ist etwas irreführend, da erst mit der Abtrennung 1922 ein Land namens Transjordanien ("jenseits des Jordan") entstand, das nach 1950 in Jordanien umgetauft wurde. Das ursprüngliche Mandatsgebiet Palästina umfasste sowohl das heutige Israel mit Westbank als auch das heutige Jordanien. Zuvor hatte es nie ein Gebiet/Land namens (Trans)Jordanien gegeben, der Name ist eine "Neuerfindung".

--Gwunderi 12:27, 7. Mär. 2011 (CET)

Nein. Jordanien wurde nach dem Ersten Weltkrieg gegründet (1918/19). Danach-nämlich nach dieser Konferenz von Sanremo (1920)- gliederten die Briten Jordanien in das «Mandatsgebiet Palästina» ein. "Neuerfindung" ist daher das «Mandatsgebiet Palästina».--Grafite (Diskussion) 10:18, 3. Jun. 2014 (CEST)

Kleiner Finger-Ganze Hand

In Israel betrachtet man die Balfour Deklaration wie auch die Konferenz von San Remo als Grundlage für den Anspruch, allein das Recht für eine Staatsgründung auf dem gesamten britischen Mandatsgebiet Palästina bekommen zu haben. Die klare Formulierung, dass man einen jüdischen Staat IN (!!) diesem Gebiet befürworte und das unter Berücksichtigung der "bürgerlichen und religiösen Rechte anderer Volksgruppen", wie es schon in der Balfour-Deklaration heißt, wird dabei geflissentlich übersehen oder besser gezielt ignoriert. Bis heute hin findet sich im extremen zionistischen Lager daher ein Anspruch auf das gesamte "Erez Israel" vom Nil bis zum Euphrat, in Anlehnung an die Genesis. Der Friedensschluss mit Jordanien ( durch Präsident Clinton vermittelt) war somit einer der Gründe für die schweren Anschuldigungen gegen Rabin, der kurz darauf ermordet wurde. Scharon lehnte diesen Frieden stets ab und sprach ihm nur eine temporäre Gültigkeit zu ohne völkerrechtlichen Charakter, weil nur das gesamte jüdische Volk ( weltweit) über Israels Grenzen entscheiden könne. Selbt wenn man in Rechnung stellt, dass Israel sich heute mit der Existenz des Königreiches Jordanien abgefunden hat und keine wirksamen territorialen Ansprüche über den Jordan hinaus mehr erhebt, bleibt der Umstand wirksam, dass sich das zionistische Lager nie mit der Teilung des Mandatsgebietes, wie es nach der Gründung von Transjordanien existierte, abgefunden hat und abfinden wird. In zahllosen Pamphleten und Rechtsgutachten wird der Anspruch auf das gesamte Land bis zum Jordan immer und immer wieder als Ergebnis der Konferenz von San Remo erhoben. Den Arabern auf der Westbank wird unter diesen Umständen nur eine Teilautonomie zugestanden werden, um sie von der vollen Teilhabe an der israelischen Staatsbürgerschaft möglichst auszuschließen. So genießen die Araber in den von Israel kontrollierten Gebieten derzeit den Status quasi Staatenloser, weil die Palästinensische Autonomiebehörde nicht für sie zuständig ist und sie keine Israelis werden sollen, sebst wenn dieses Gebiet annektiert werden sollte, um die Zahl der Araber in Israel nicht anwachsen zu lassen (Ziel eines möglichst rein jüdischen Staates). Auch die israelische Behauptung, bei den Palästinensern handele sich um ein "erfundenes Volk", was im Klartext heißt, dass sie nie und nimmer mit Hinblick auf das Völkerrecht einen eigenen Staat beanspruchen können, versteht sich vor diesem Hintergrund besser. (E.C.) (nicht signierter Beitrag von 2003:59:E68:1101:6DF3:C1D0:DE16:AA82 (Diskussion | Beiträge) 23:17, 28. Apr. 2015 (CEST))