Diskussion:Koni B. V.

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Schreibung

Ein bis zum 12. Mai 2010 laufendes Meinungsbild könnte Einfluss auf diesen Artikel haben. Bitte schaut mal rein. -- grap 10:07, 26. Apr. 2010 (CEST)

Schreibweise "B.V."

Ob du (Benutzer:Tasma3197) es glaubst oder nicht, auch ich war in der Schule und weiß, dass zwischen zwei eigenständigen Wörtern ein Leerzeichen gesetzt wird, auch wenn diese durch einen Punkt abgekürzt werden. Allerdings wird die Abkürzung der niederländischen Kapitalgesellschaft für gewöhnlich ohne das Leerzeichen geschrieben (siehe Besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid). So ganz ohne Grund hatte ich diese Schreibweise schon nicht gewählt, auch hatte ich die an die dt. Rechtschreibung angepasste Variante (mit Leerzeichen) in Erwägung gezogen. Letztlich habe ich mich aber für die gebräuchlichere Variante („B.V.“ statt „B. V.“) entschieden. Warum du deshalb nun in einem Bearbeitungskommentar beleidigend werden musst, verstehe ich indes nicht. --BSI 16:43, 15. Nov. 2011 (CET)

Ich hatte vermutet, dass du so argumentieren würdest. Tatsächlich ist die Eigenschreibweise der Firma „KONI B.V.“. Die WP-Gemeinde hat nun aber beschlossen - gegen meine Stimme btw - dass von den Regeln der deutschen Rechtschreibung abweichende Schreibweisen, auch ausländischer Namen, den Regeln der Deutschen Rechtschreibung anzupassen sind. Das hast du mit deiner Lemmaverschiebung ja nun in die Tat umgesetzt. Jedoch nicht ganz richtig. Was du an Erwägungen hast, kann ich der Tat nicht ansehen. Bei der Abstimmung über die Namensanpassung gab es auch den Tenor, den Bestand jetzt aber nicht systematischen Verschiebungen zu unterwerfen. Mich hat deswegen die Verschiebung, die dann auch noch zu einem nicht wirklich richtigen Lemma führte geärgert. Eine Beleidigung vermag ich in dem Kommentar aber nicht zu entdecken. Sie war auch nicht beabsichtigt. Ein wenig Schadenfreude sei mir jedoch gegönnt. -- Tasma3197 18:06, 15. Nov. 2011 (CET)
Dass du meine Erwägungen nicht ansehen kannst, ist mir natürlich auch klar. Deswegen musst du mir aber nicht unterstellen, ich hätte keine (Erwägungen). Auch der Vorwurf der Militanz in dieser Angelegenheit ist aus der Luft gegriffen. Denn schließlich habe ich nicht „den Bestand mit systematischen Verschiebungen unterworfen“, sondern ich bin eben zufällig auf den Artikel gestoßen, habe verschiedene, kleinere Ergänzungen vorgenommen (z. B. Infobox) und dabei die Schreibweise angepasst.
Du bezeichnest mich in dieser Angelegenheit als "militant" und unterstellst mir, meine „Kenntnisse der Rechtschreibung“ hielten sich „offenbar in Grenzen“. Beides hier als öffentliche Tatsachenbehauptung. Das halte ich sehr wohl für eine Form der Beleidigung, und ich finde nicht, dass Schadenfreude das rechtfertigt (zumal ich hier eigentlich keinen "Schaden" sehe, über den man sich freuen müsste). Das war meine Meinung dazu und dabei möchte ich es dann auch belassen. --BSI 20:07, 15. Nov. 2011 (CET)