Diskussion:Konnexitätsprinzip (Staatsfinanzen)
Interesannt wäre eine Aufstellung aller Länder, die das Konnexitätsprinzip bisher in ihrer Verfassung verankert haben (z.B. Hessen)
Gibt es da vllt. auch eine technische Bedeutung? Hab nur gesehen, dass es bei leo.org mit connectivity uebersetzt wird. "Connectivity" ist die falsche Begriffszuordnung, dies ist mit Konnektivität zu übersetzen.--Wowo2008 (Diskussion) 13:24, 9. Mär. 2021 (CET)
Der Link zu den Gedanken des Rechtsanwaltes ist defekt. Ebenso macht die Verlinkung zum Verursacherprinzip bisher wenig Sinn, die verlinkte Seite beschäftigt sich bisher v.a. mit dem Denkmalschutz.
Konnexität gibt es auch in der Mathematik: Eine Relation auf heißt konnex, wenn --Anselm Schmidt 23:46, 22. Jan. 2009 (CET)
Nur Deutschland?
Gibt es das Konnexitätsprinzip nur in Deutschland? --2A02:908:C30:3680:19E:28D8:822C:24D6 17:22, 10. Jan. 2017 (CET)
homonymische Begrifflichkeiten
Es gibt ja manche Begriffe, die zwar in unterschiedlichen Rechtsgebieten unterschiedlich geregelt und ausgefüllt sind, hinter denen sich allerdings thematisch einheitliche Gegenstände bergen. Hier geht es dagegen um zwei gänzlich beziehungslose Prinzipien mit demselben Namen. Diese müssen also auch in unterschiedlichen Artikeln behandelt werden – Wikipedia ist kein Wörterbuch! --eugrus (Diskussion) 18:20, 12. Sep. 2017 (CEST)
- Lexikalisch weisen die verschiedenen Rechtsgebiete für Konnexitätsprionzip unterschiedliche Begriffsinhalte auf, so dass verschiedene Lemmata erforderlich sind. Ich werde mich um die Trennung kümmern. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 13:24, 9. Mär. 2021 (CET)
Privatrecht
Hat jemand den Absatz zu Privatrecht verstanden? Wenn ja, könnte diese Person diesen Absatz dann vielleicht so unformulieren oder erweitern, dass sie auch für normal Sterbliche verständlich wird? Also: was bedeutet dieses Prinzip jetzt in der Praxis? Vielleicht wären 1 oder 2 Beispiele hilfreich, die erklären, was (nicht) erlaubt ist und worum es hier eigentlich geht. KarlFrei (Diskussion) 08:54, 14. Okt. 2018 (CEST)