Diskussion:Kontoerstgutschrift

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Also

  • hallo Häferl :-)
  • Das Stichtagsjahr ist wohl 2004, bitte ändern, falls falsch, lt. AK pdf allerdings der 31.12.2013, was im Widerspruch zu der Regel mit Versicherungszeiten nur ab dem 1.1.2005 ist. (nicht dein Problem) - habe mal die Sachlage nach APG erläutert.
  • L16 -> Lohnzettel und Beitragsgrundlagennachweis (Formular L16)
  • % braucht kein   (als einzige Einheit bei Maßangaben)
  • Pension gibt es auch für Nicht-Österreicher, so sie eingezahlt haben. Im Gesetz Personen.
  • wie ist das mit den Kindererziehungszeiten (Der Höhe des auf der Kontoerstgutschrift gutgeschriebenen Betrages wird durch einen Vergleich der alten mit der neuen Berechnungsmethode ermittelt, zu welchen auch Zeiten der Kindererziehung zählen. ) - verstehe ich nicht.
  • ich kann meine Gutschrift damit nicht berechnen ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/wütend 

lg --Herzi Pinki (Diskussion) 22:34, 16. Apr. 2013 (CEST)

Hallo Herzi Pinki! Danke fürs Drüberschauen! Der 31. 12. 2013 stimmt schon, das ist der Stichtag für die Berechnung. Es konnten bloß nach den angeführten Versicherungsgesetzen nach dem 31. 12. 2004 keine Beitragsmonate erworben werden, weil ab da nur mehr das APG gilt. Bei wem erst ab 1. 1. 2005 die erste Versicherung eintrat, der wird von Anfang an nach APG berechnet, daher betrifft sie die Kontoerstgutschrift nicht. Siehe auch hier S. 36. - Ich hoffe, das kommt nach meinen Änderungen klarer heraus.

Zum Berechnen war es eigentlich nicht gedacht (wobei ich darauf schon auch kurz eingehen könnte, allerdings dachte ich, es sollte ja kein "Kochrezept" sein), vor allem zum Verstehen, was da passiert. Deshalb hab ich auch die Gelegenheit, bei dem Vergleich meine erste Tabelle zu machen, nicht wahrgenommen. Zum Berechnen bräuchtest Du aber (abgesehen von allen Deinen Unterlagen) auch noch die Tabelle auf Seite 39. ;-) Liebe Grüße, --Häferl (Diskussion) 23:10, 16. Apr. 2013 (CEST)

Hallo Häferl, ich habe die Passage mit dem Stichtag wohl 31.12.2013 gelesen, so eine kranke Formulierung kann nur wem einfallen? Richtig, dem Gesetzgeber. Hier wird eine Aussage über die leere Menge getroffen. Im Zeitraum ab 31.12.2004 konnten keine Versicherungsmonate nach den lt. PV angeführten Gesetzen erworben werden, insoferne ist der 31.12.2013 genausogut wie der 31.12.2033 oder jeder andere Tag nach dem 31.12.2004. Oder kann jemand, der am 1.1.2005 zu arbeiten begonnen hat, eine Kontogutschrift erhalten? Eben! Deine Formulierung entspricht der kranken Formulierung im Gesetz. Versicherungsmonate nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz werden bei der AK (und bei dir) aufgezählt, während bei der PV genau diese Monate fehlen, da sie erst nach dem 1.1.2005 erworben werden konnten, da aber ausschließlich und für alle. Ich war mit meiner Fußnote nicht wirklich glücklich, weil Fußnoten in WP verpönt sind, aber eine Überschrift ohne Fußnote ist keine wirkliche Verbesserung ein lächelnder Smiley  lg --Herzi Pinki (Diskussion) 23:55, 17. Apr. 2013 (CEST)
Hallo Herzi Pinki! Der 31. 12. 2013 ist der Stichtag für die Berechnung, daher gilt es auch nur für jene, die auch bis zu diesem Zeitpunkt versichert sind. Ich versuche, das verständlicher zu formulieren. Daß das APG in der Aufzählung falsch ist, da geb ich Dir Recht. Danke nochmal und liebe Grüße, --Häferl (Diskussion) 01:09, 18. Apr. 2013 (CEST)
Hallo Häferl, ich weiß schon dass der 31.12.2013 der Stichtag nach dem Gesetz ist. Welchen Unterschied macht das, hätte man den 31.12.2012 als Stichtag genommen?, die Versicherungsmonate ab 1.1.2005 werden so oder so nach dem neuen APG berücksichtigt. Vielleicht macht es einen Unterschied, wenn man im Jahre 2013 in Pension gegangen ist (warum auch immer), dann gilt die Regel offensichtlich nicht und es wird auch keine Neuausrechnung erfolgen. Voraussetzung für die Anwendung der Regel ist offensichtlich die noch nicht erfolgte Pensionierung zum 31.12.2013. Kann es das sein? lg --Herzi Pinki (Diskussion) 01:34, 18. Apr. 2013 (CEST)
Ja, für mich heißt das, daß auch aktuell bis 31. 12. 2013 eine Versicherung bestehen muß (also bereits pensionierte oder verstorbene Menschen nicht darunter fallen, wer schon in Pension ist, dessen Pension ist bereits berechnet). Also alle, die bereits vor 2005 mindestens ein Monat versichert waren und bis mindestens 31. 12. 2013 versichert sein werden (bzw. darüber hinaus, da mit Pensionsantritt die Pension berechnet wird und eine Erstgutschrift damit eigentlich hinfällig ist). Ich ruf bei der Pensionsversicherung an und frag, ob man das so sagen kann. Liebe Grüße, --Häferl (Diskussion) 01:57, 18. Apr. 2013 (CEST)

Hallo Haeferl! Also ich habe ja zum Glück etwas Vorkenntnisse, weiß also worum es geht. Trotzdem ist der Text in ziemlich sperrig. Ich kann nichtmal sagen, daß ich Fehler fand, aber trotzdem mal ein paar Beispiele. Gibt es keine amtliche Abkürzung wie KEG? Das würde den Text besser lesbar machen. "die über eine amtswegige Neuberechnung" - geht da nicht "amtliche Neuberechnung", was auch die Deutschen verstehen? Solche Kleinigkeiten sehe ich, aber deswegen würde ich nicht mit der Verschiebung warten.Oliver S.Y. (Diskussion) 16:32, 18. Apr. 2013 (CEST)

Hallo Oliver! Vielen Dank fürs Lesen und Deine Kritik! Sperrig soll er natürlich nicht sein, vielmehr soll er leichter verständlich werden als die Ursprungstexte, was aber aufgrund des Inhalts nicht einfach ist. Die Alternative zu "amtswegig" wäre "von Amts wegen" - auch nicht besser. Es geht darum, daß das Amt dann von sich aus handelt und nicht erst vom Versicherten ein Antrag gestellt werden muß, wie in anderen Fällen. Mache das morgen, heute bin ich zu müde. Gute Nacht und liebe Grüße, --Häferl (Diskussion) 00:24, 19. Apr. 2013 (CEST)