Diskussion:Konvention
Lemma ist unpassend für das Völkerrecht
Zum Begriff: Fürs Völkerrecht ist das IMO das falsche Lemma - vergleiche meine Benutzer-Seite.
(Der vorstehende Beitrag stammt von JensMueller – 18:56, 28. Aug. 2004 (MESZ) – und wurde nachträglich signiert.)
- In der Definition wird geschrieben, dass es sich um eine lose, nichtformale Übereinkunft ("nicht formal festgeschriebene Regel") handelt. Als Beispiele werden dann aber sehr wohl festgeschrieben Konventionen genannt (Genfer Konvention etc.). nieborak
- (nicht signierter Beitrag von 84.63.79.39 (Diskussion) 15:47, 11. Mai 2011 (CEST))
Merkmale von Konventionen
Mir ist der Ablehnungsgrund für die Erweiterung vom 23.06.1018 nicht klar und ich denke, dass diese Ausführungen einen deutlichen Mehrwert darstellen.
Konventionen als soziale Handlungsweisen zeichnen sich nach Van den Berk (2013, S. 55) durch folgende Merkmale aus: + − − · Sie sind kontingent, d.h. sie stellen eine von mehreren möglichen Verhaltensregularitäten dar.
− − · Sie sind dynamisch, d.h. sie sind potentiell durch die Teilhaber/innen veränder-, ersetz- oder tilgbar und werden auch durch diese erzeugt.
− − · Sie tradieren sich, d.h. sie verhärten sich i.d.R. durch wiederholte Anwendung und werden so durch die Gesellschaft tradiert
− − · Sie sind interaktiv, d.h. sie bestimmen die wechselseitige Erwartungshaltung
− − · Sie sind handlungsleitend, d.h. sie werden bei ähnlichen Koordinationsproblemen als Leitfaden herangezogen.
− − · Sie treten nicht isoliert auf, sondern sind eingebettet in andere Konventionen.