Diskussion:Krankenversicherungsgesetz
Wo bleibt Deutschland???
Also ich meine das Gesetz vom 15.6.1883.
Betr. Schweiz: "Neu ist, dass die nach... Eintrittsalter abgestuften Prämien nicht mehr zulässig sind". Wieso das? Bei jedem Versicherungswechsel zum Jahresende wird nach dem Alter gefragt und es gibt dementsprechend auch höhere oder tiefere Prämien. (nicht signierter Beitrag von 85.4.93.133 (Diskussion) 08:50, 25. Nov. 2010 (CET))
- Das deutsche KVG findet sich unter Krankenversicherung in Deutschland. MfG, Georg Hügler (Diskussion) 12:19, 12. Sep. 2016 (CEST)
Widerspruch relativer Leistungsumfang
In der Einleitung ist folgender Satz zu lesen: Die Krankenkassen müssen den gleichen, sehr umfangreichen „Katalog“ an Leistungen anbieten. Im Kapitel Inhalt heißt es dann: Im Gegensatz zu Deutschland und Österreich ist der kassenpflichtige Leistungskatalog in der Schweiz weniger umfassend. Nachdem in Deutschland u.a. Brillen nicht mehr und Zahnersatz nur noch minimal bezuschusst werden, und die Schweizer Versicherer angeblich noch weniger leisten, finde ich das Attribut sehr umfangreich nicht gerade zutreffend... --Kolya 19:10, 11. Dez. 2010 (CET)
Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)
Gleichzeitig mit dem KVG trat am 1. Januar 1996 auch die Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung - gestützt auf die Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) - in Kraft (aktuelle Fassung vom 1. Oktober 2018). Ich hätte nun gerne eine fundierte Aussage dazu, in welchem der beiden Lemmata diese KLV am besten untergebracht würde (imho reicht da ein Absatz, ein eigener Artikel ist wohl nicht nötig). Danke, Hodsha (Diskussion) 13:08, 10. Dez. 2018 (CET)